Die Frage der Verwechslungsgefahr ist ein zentrales Thema im Markenrecht. Dabei geht es nicht nur darum, ob die sich gegenüberstehenden Zeichen verwechselt werden können, sondern auch darum, ob eine wirtschaftliche Verbindung der hinter den Marken stehenden Unternehmen bei gegenüberstellung der Zeichen suggeriert wird. Die Herkunftsfunktion einer Marke ist etwa dann beeinträchtigt, wenn in der Ladenbeschilderung eines Händlers eine fremde Marke abgebildet ist und damit irrtümlich der Eindruck erweckt werde, dass zwischen dem Händler und dem Markeninhaber vertragliche Beziehungen bestünden (Frankfurt entschied in seinem Urteil vom 21. März 2013, Az.: 6 U 170/12).
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