Der Begriff „ISENSE“ darf als europäische Gemeinschaftsmarke für medizinische Geräte eingetragen werden, obwohl in Deutschland bereits der phonetisch gleich klingende Ausdruck „EyeSense“ als nationale Marke verwendet wird. Die Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt entschied, dass unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls – und insbesondere wegen der optischen Unterschiedlichkeit – eine Verwechslungsgefahr der beiden Bezeichnungen für ärztliche Apparate nicht gegeben sei. Bei derart teuren und speziellen Waren, die normalerweise von einem qualifizierten Kundenkreis auf Sicht gekauft werden, sei der visuelle Vergleich wichtiger als phonetische.