Artikel rund um das Thema
Dispute-Eintrag

Drum prüfe...: Zum Löschungsanspruch eines unberechtigten Dispute-Eintrages

News vom 19.06.2013, 14:56 Uhr

In Domainstreitigkeiten stellt die Denic eG. dem Rechteinhaber einen sog. Dispute-Eintrag zur Verfügung, um eine Übertragung der Domain an Dritte zu verhindern. Sofern dieser Eintrag unberechtigterweise veranlasst wurde, hat dies grds. einen Löschungsanspruch zur Folge. Einen solchen hatte zuletzt auch das LG Köln (Urteil vom 08.05.2009, Az.: 81 O 220/08) in einem Fall bejaht, in dem eine Gemeinde („Welle“) einen Dispute-Eintrag zulasten des Domaininhabers („welle.de“) forciert hatte. » Weiterlesen

Retter in der Not: Der Dispute-Eintrag bei Domainstreitigkeiten

News vom 26.09.2011, 14:41 Uhr

Die Zahl der von der Denic e.G. bisher eingetragenen sog. first-level-Domains (.de-Endung) liegt derzeit bei 13.844.607 und steigt stetig. Die Zahl macht deutlich, dass sich auch in Deutschland immer mehr Menschen am elektronischen Verkehr im Internet beteiligen wollen. Da sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Fühlt sich jemand durch eine Domain in seinen Rechten verletzt kann der Dispute-Eintrag weiterhelfen. » Weiterlesen

Kein Dispute-Antrag bei .eu-Domain - nur Sperrung im Rahmen eines (schieds)gerichtlichen Verfahrens möglich

News vom 28.11.2007, 19:54 Uhr

Während es bei rechtlichen Auseinandersetzungen um .de-Domains die Möglichkeit gibt, schon ohne Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens einen Dispute-Antrag zu stellen, mit dem die Übertragung der Domain auf einen Dritten verhindert werden kann, gibt es diese Möglichkeit bei der .eu-Domain nicht. » Weiterlesen

Schon gewusst? - Bei eu-Domainnamen kein Dispute-Eintrag möglich!

News vom 06.09.2007

Bei Domainstreitigkeiten geht es nicht nur darum, dem nichtberechtigten Inhaber den streitigen Domainnamen durch einen Verzichtsanspruch abzuringen, sondern vielmehr auch darum, zu verhindern, dass der Domainname wirksam auf Dritte übertragen wird und damit ein eigentlich bestehender gerichtlich durchgesetzter Verzichtserklärungsanspruch gegenüber dem ursprünglichen Inhaber ins Leere laufen würde – der Erfolg des Verzichtsanspruchs wäre dann nur ein Pyrrhussieg. » Weiterlesen

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