Kanzleimitteilungen
Für Mandanten ab sofort verfügbar: kostenloses Cookie-Consent-Tool von consentmanager mit Premium-Funktionen und vergünstigten Upgrade-Möglichkeiten
Vor kurzem hat die IT-Recht Kanzlei auf neue Kooperationen für Cookie-Consent-Lösungen hingewiesen, um Mandanten neben dem bewährten Consent-Tool von PRIVE zukünftig auch alternative Möglichkeiten für die Einholung rechtskonformer Cookie-Einwilligungen vorstellen zu können. In Zusammenarbeit mit dem renommierten Anbieter „consentmanager“ freuen wir uns, Mandanten ab sofort ein weiteres kostenloses und plattformunabhängiges Cookie-Consent-Tool mit Premium-Funktionen und ermäßigten Upgrade-Optionen anbieten zu können.
Vor kurzem hat die IT-Recht Kanzlei auf neue Kooperationen für Cookie-Consent-Lösungen hingewiesen, um Mandanten neben dem bewährten Consent-Tool von PRIVE zukünftig auch alternative Möglichkeiten für die Einholung rechtskonformer Cookie-Einwilligungen vorstellen zu können. In Zusammenarbeit mit dem renommierten Anbieter „consentmanager“ freuen wir uns, Mandanten ab sofort ein weiteres kostenloses und plattformunabhängiges Cookie-Consent-Tool mit Premium-Funktionen und ermäßigten Upgrade-Optionen anbieten zu können.
PRIVE: zahlreiche neue Funktionen für das Cookie-Consent-Tool bis Ende Januar 2020 und Black Weekend Deal für die PRIVE-Komplettlösung
Nach der Vorstellung des kostenlosen Cookie-Consent-Tools in Kooperation mit PRIVE für Mandanten der IT-Recht Kanzlei hat der Dienst bereits großen Zuspruch erfahren. Insbesondere die einfache Integration verschiedenster Templates fand breiten Gefallen. Weil PRIVE aber auf den stetigen Ausbau des Tools sowie die größtmögliche Kundenzufriedenheit abzielt und hierfür vor allem auch Anregungen von Nutzern beherzigt, werden Kanzleimandanten bis Ende Januar von zahlreichen neuen Funktionen profitieren können. Speziell für Mandanten bietet PRIVE zudem ein Black Weekend-Special für die Komplettlösung an.
Nach der Vorstellung des kostenlosen Cookie-Consent-Tools in Kooperation mit PRIVE für Mandanten der IT-Recht Kanzlei hat der Dienst bereits großen Zuspruch erfahren. Insbesondere die einfache Integration verschiedenster Templates fand breiten Gefallen. Weil PRIVE aber auf den stetigen Ausbau des Tools sowie die größtmögliche Kundenzufriedenheit abzielt und hierfür vor allem auch Anregungen von Nutzern beherzigt, werden Kanzleimandanten bis Ende Januar von zahlreichen neuen Funktionen profitieren können. Speziell für Mandanten bietet PRIVE zudem ein Black Weekend-Special für die Komplettlösung an.
IT-Recht Kanzlei geht neue Cookie-Consent-Kooperationen ein
Zum 19.11.2019 hat die IT-Recht Kanzlei ihren Mandanten ein bewährtes kostenloses Cookie-Consent-Tool zur Verfügung gestellt, mit welchem sich auf Webseiten rechtskonform Cookie-Einwilligungen einholen lassen. Unabhängig hiervon ist die IT-Recht Kanzlei allerdings auf vermehrte Anfrage der Mandantschaft hin nach entsprechender Marktanalyse und Konformitätsbewertung in Kooperationsverhandlungen mit weiteren Anbietern getreten, um Mandanten alternative Consent-Lösungen anbieten zu können. Erste, auch plattformspezifische Cookie-Consent-Tools können Mandanten daher in Kürze zu vorteilhaften Konditionen vorgestellt werden.
Zum 19.11.2019 hat die IT-Recht Kanzlei ihren Mandanten ein bewährtes kostenloses Cookie-Consent-Tool zur Verfügung gestellt, mit welchem sich auf Webseiten rechtskonform Cookie-Einwilligungen einholen lassen. Unabhängig hiervon ist die IT-Recht Kanzlei allerdings auf vermehrte Anfrage der Mandantschaft hin nach entsprechender Marktanalyse und Konformitätsbewertung in Kooperationsverhandlungen mit weiteren Anbietern getreten, um Mandanten alternative Consent-Lösungen anbieten zu können. Erste, auch plattformspezifische Cookie-Consent-Tools können Mandanten daher in Kürze zu vorteilhaften Konditionen vorgestellt werden.
„App-mahnradar“ der IT-Recht Kanzlei warnt nun auch vor marken- und urheberrechtlichen Abmahnungen
Wer sie kennt, sieht mehr...Das gilt auch für die Abmahnradar-App der IT-Recht Kanzlei. Und zwar nicht nur im Bereich Wettbewerbsrecht, sondern auch im Bereich Marken- und Urheberrecht. Alle drei Rechtsgebiete sind verantwortlich für den Großteil des täglichen Abmahnwahnsinns. Verstöße gegen das Marken- und Urhebergesetz können jeden Händler mal treffen, denn wohl ein jeder verwendet Markenzeichen und Bilder für seine Produkte, und da kann leicht mal was schief gehen. Die App soll allein einen Zweck erfüllen: Der ganzheitliche Schutz vor Abmahnungen – denn nur wer die Gefahr kennt, kann Abmahnungen verhindern.
Wer sie kennt, sieht mehr...Das gilt auch für die Abmahnradar-App der IT-Recht Kanzlei. Und zwar nicht nur im Bereich Wettbewerbsrecht, sondern auch im Bereich Marken- und Urheberrecht. Alle drei Rechtsgebiete sind verantwortlich für den Großteil des täglichen Abmahnwahnsinns. Verstöße gegen das Marken- und Urhebergesetz können jeden Händler mal treffen, denn wohl ein jeder verwendet Markenzeichen und Bilder für seine Produkte, und da kann leicht mal was schief gehen. Die App soll allein einen Zweck erfüllen: Der ganzheitliche Schutz vor Abmahnungen – denn nur wer die Gefahr kennt, kann Abmahnungen verhindern.
Noch anmelden: Kostenloses Webinar der IT-Recht Kanzlei in Kooperation mit JTL am 21.11.2019
In Kooperation mit JTL, einem der größten deutschen E-Commerce-Softwarehersteller, wird die IT-Recht Kanzlei am 21.11.2019 von 14:00-15:00 Uhr für Händler ein kostenloses Webinar zu den rechtlichen Unterschieden im E-Commerce und im stationären Handel abhalten. Ein besonderer rechtlicher Fokus wird hierbei auf sog. Point-of-Sale-Diensten liegen, die etwa in Form von „Click&Collect“, „Click&Reserve“, „Ship from Store“ und anderen sowohl Elemente des Fernabsatzes als auch des Ladengeschäfts vereinen. Lesen Sie nachfolgend mehr zu den Webinar-Inhalten und zur Anmeldemöglichkeit.
In Kooperation mit JTL, einem der größten deutschen E-Commerce-Softwarehersteller, wird die IT-Recht Kanzlei am 21.11.2019 von 14:00-15:00 Uhr für Händler ein kostenloses Webinar zu den rechtlichen Unterschieden im E-Commerce und im stationären Handel abhalten. Ein besonderer rechtlicher Fokus wird hierbei auf sog. Point-of-Sale-Diensten liegen, die etwa in Form von „Click&Collect“, „Click&Reserve“, „Ship from Store“ und anderen sowohl Elemente des Fernabsatzes als auch des Ladengeschäfts vereinen. Lesen Sie nachfolgend mehr zu den Webinar-Inhalten und zur Anmeldemöglichkeit.
Kooperation mit Place for Vegans: Professioneller AGB-Service der IT-Recht Kanzlei für Place for Vegans-Händler
Die IT-Recht Kanzlei freut sich, ihren Mandanten die neue Kooperation mit www.placeforvegans.de vorstellen zu dürfen. Place for Vegans möchte nach Unternehmensangaben Veganern das Leben erleichtern, indem die Änderung zu einem veganen Lebensstil weniger Umgewöhnung und Aufwand bedeutet.
Die IT-Recht Kanzlei freut sich, ihren Mandanten die neue Kooperation mit www.placeforvegans.de vorstellen zu dürfen. Place for Vegans möchte nach Unternehmensangaben Veganern das Leben erleichtern, indem die Änderung zu einem veganen Lebensstil weniger Umgewöhnung und Aufwand bedeutet.
Kostenloses Cookie-Consent-Tool: für Mandanten ab sofort verfügbar!
Nach einer intensiven technischen Abstimmung und einer erfolgreichen Testphase stellt die IT-Recht Kanzlei ihren Mandanten ab sofort ein Cookie-Consent-Tool zur Einbindung in Shops und auf Webseiten zur Verfügung - dies in Kooperation mit dem Datenschutz-Komplettdienst PRIVE. Das Tool erlaubt kostenfrei bis zu mtl. 20.000 Seitenaufrufe.
Nach einer intensiven technischen Abstimmung und einer erfolgreichen Testphase stellt die IT-Recht Kanzlei ihren Mandanten ab sofort ein Cookie-Consent-Tool zur Einbindung in Shops und auf Webseiten zur Verfügung - dies in Kooperation mit dem Datenschutz-Komplettdienst PRIVE. Das Tool erlaubt kostenfrei bis zu mtl. 20.000 Seitenaufrufe.
Kostenloses Cookie-Consent-Tool steht morgen (19.11.2019) zur Verfügung!
Ende Oktober hatte die IT-Recht Kanzlei angekündigt, ihren Mandanten bis Mitte November 2019 ein kostenfreies, professionelles und intuitives Cookie-Consent-Tool für ihre Webseiten bereitzustellen, mit dem sich rechtskonform wirksame Cookie-Einwilligungen einholen lassen. Nach intensiver technischer Abstimmung mit dem Kooperationspartner PRIVE läuft derzeit die letzte Testphase. Wir freuen uns daher, den 19.11.2019 als fixen Verfügbarkeitstermin bekannt zu geben.
Ende Oktober hatte die IT-Recht Kanzlei angekündigt, ihren Mandanten bis Mitte November 2019 ein kostenfreies, professionelles und intuitives Cookie-Consent-Tool für ihre Webseiten bereitzustellen, mit dem sich rechtskonform wirksame Cookie-Einwilligungen einholen lassen. Nach intensiver technischer Abstimmung mit dem Kooperationspartner PRIVE läuft derzeit die letzte Testphase. Wir freuen uns daher, den 19.11.2019 als fixen Verfügbarkeitstermin bekannt zu geben.
Shopify veröffentlicht Webinar und Whitepaper der IT-Recht Kanzlei zur rechtssicheren Gestaltung von Shopify-Shops
Shopify ist seit geraumer Zeit einer der weltweit führenden Anbieter von Shophosting-Systemen. Nicht zuletzt aufgrund der anwenderfreundlichen Nutzeroberfläche und der vielseitigen Funktionen bietet Shopify Händlern die Möglichkeit zur Einrichtung eines intuitiven und weitreichend personalisierbaren Absatzkanals. In Kooperation mit Shopify hat die IT-Recht Kanzlei nun ein Whitepaper und ein begleitendes Video-Webinar zur rechtssicheren Gestaltung von Shopify-Shops ausgearbeitet. Beides steht ab sofort bei Shopify zum Abruf bereit.
Shopify ist seit geraumer Zeit einer der weltweit führenden Anbieter von Shophosting-Systemen. Nicht zuletzt aufgrund der anwenderfreundlichen Nutzeroberfläche und der vielseitigen Funktionen bietet Shopify Händlern die Möglichkeit zur Einrichtung eines intuitiven und weitreichend personalisierbaren Absatzkanals. In Kooperation mit Shopify hat die IT-Recht Kanzlei nun ein Whitepaper und ein begleitendes Video-Webinar zur rechtssicheren Gestaltung von Shopify-Shops ausgearbeitet. Beides steht ab sofort bei Shopify zum Abruf bereit.
Neu in unserem Mandantenportal: Nutzungsbedingungen für WLAN-Hotspots
Im Juni 2017 wurde vom Bundestag beschlossen, die sogenannte Störerhaftung für WLAN-Netzbetreiber abzuschaffen. Seit der Gesetzesänderung können Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots grundsätzlich nicht mehr auf Unterlassung verklagt werden, wenn jemand darüber urheberrechtlich geschützte Inhalte teilt. Doch Achtung - auch nach der Reform bestehen für die Betreiber unterschiedliche Haftungsrisiken! Um diese zu minimieren, stellt die IT-Recht Kanzlei - exklusiv für ihre Mandanten - ein kostenloses Muster mit Nutzungsbedingungen für WLAN-Hotspots bereit.
Im Juni 2017 wurde vom Bundestag beschlossen, die sogenannte Störerhaftung für WLAN-Netzbetreiber abzuschaffen. Seit der Gesetzesänderung können Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots grundsätzlich nicht mehr auf Unterlassung verklagt werden, wenn jemand darüber urheberrechtlich geschützte Inhalte teilt. Doch Achtung - auch nach der Reform bestehen für die Betreiber unterschiedliche Haftungsrisiken! Um diese zu minimieren, stellt die IT-Recht Kanzlei - exklusiv für ihre Mandanten - ein kostenloses Muster mit Nutzungsbedingungen für WLAN-Hotspots bereit.
Gut unterwegs: „App-mahnradar“ erfolgreich gestartet
Mensch ist die groß geworden….schon kurze Zeit nach Start der kanzleieigenen Abmahnradar-App hat diese bereits über 600 Abonnenten. Das ist eine wirklich erfreuliche Entwicklung. Offensichtlich wurde Sinn und Zweck der App verstanden: Der Schutz vor Abmahnungen – denn nur wer die Gefahr kennt, kann Abmahnungen verhindern. Und das ist nun mit der App quasi im vorbeigehen und unterwegs möglich....
Mensch ist die groß geworden….schon kurze Zeit nach Start der kanzleieigenen Abmahnradar-App hat diese bereits über 600 Abonnenten. Das ist eine wirklich erfreuliche Entwicklung. Offensichtlich wurde Sinn und Zweck der App verstanden: Der Schutz vor Abmahnungen – denn nur wer die Gefahr kennt, kann Abmahnungen verhindern. Und das ist nun mit der App quasi im vorbeigehen und unterwegs möglich....
IT-Recht Kanzlei bietet Mandanten kostenlose Cookie-Consent-Lösung bis vsl. zum 15.11.2019
Die IT-Recht Kanzlei freut sich, nach umfassender Marktanalyse nun voraussichtlich bis Mitte November 2019 ihren Mandanten eine innovative, professionelle und vor allem dauerhaft kostenfreie Cookie-Consent-Lösung anbieten zu können. Auf diese Weise können Mandanten der IT-Recht Kanzlei dann ohne Zusatzkosten Einwilligungen für das Setzen von technisch nicht notwendigen Cookies einholen.
Die IT-Recht Kanzlei freut sich, nach umfassender Marktanalyse nun voraussichtlich bis Mitte November 2019 ihren Mandanten eine innovative, professionelle und vor allem dauerhaft kostenfreie Cookie-Consent-Lösung anbieten zu können. Auf diese Weise können Mandanten der IT-Recht Kanzlei dann ohne Zusatzkosten Einwilligungen für das Setzen von technisch nicht notwendigen Cookies einholen.
IT-Recht Kanzlei bietet professionelle AGB für werky.de an
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch Standard-AGB für werky.de an. Bei dem von der Werky UG (haftungsbeschränkt) betriebenen Online-Marktplatz handelt es sich nach eigener Aussage des Betreibers um den ersten barrierefreien Marktplatz für Produkte aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) und Inklusionsbetrieben in Deutschland. Hier finden sich handgefertigte Produkte, die ausschließlich regional in sozialen Projekten gefertigt werden. Über werky.de können Unternehmer Waren aus verschiedenen Bereichen an andere Nutzer der Plattform verkaufen. Hierzu kann jeder Händler ein eigenes Verkäuferprofil für werky.de erstellen und hierüber in eigenem Namen und für eigene Rechnung Waren zum Verkauf anbieten.
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch Standard-AGB für werky.de an. Bei dem von der Werky UG (haftungsbeschränkt) betriebenen Online-Marktplatz handelt es sich nach eigener Aussage des Betreibers um den ersten barrierefreien Marktplatz für Produkte aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) und Inklusionsbetrieben in Deutschland. Hier finden sich handgefertigte Produkte, die ausschließlich regional in sozialen Projekten gefertigt werden. Über werky.de können Unternehmer Waren aus verschiedenen Bereichen an andere Nutzer der Plattform verkaufen. Hierzu kann jeder Händler ein eigenes Verkäuferprofil für werky.de erstellen und hierüber in eigenem Namen und für eigene Rechnung Waren zum Verkauf anbieten.
IT-Recht Kanzlei bietet professionelle AGB für metro.de an
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und Impressum) für metro.de an. Über den von der Metro Markets GmbH betriebenen Online-Marktplatz (METRO Marktplatz) können Unternehmer Waren aus verschiedenen Bereichen an andere Nutzer der Plattform verkaufen. Hierzu kann jeder Händler ein eigenes Verkäuferprofil für metro.de erstellen und hierüber in eigenem Namen und für eigene Rechnung Waren zum Verkauf anbieten.
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und Impressum) für metro.de an. Über den von der Metro Markets GmbH betriebenen Online-Marktplatz (METRO Marktplatz) können Unternehmer Waren aus verschiedenen Bereichen an andere Nutzer der Plattform verkaufen. Hierzu kann jeder Händler ein eigenes Verkäuferprofil für metro.de erstellen und hierüber in eigenem Namen und für eigene Rechnung Waren zum Verkauf anbieten.
Neue App: Unser Abmahnradar wird jetzt mobil
Mit unseren Abmahn-Radar-News informieren wir unsere Mandanten schon seit längerer Zeit regelmäßig über anfliegende Abmahnwellen und sich abzeichnende Risiken. Für viele Händler ist dies eine wichtige Hilfe, da sie so aktuelle juristische Gefahren mit ihrem Sortiment abgleichen und so sofort potenzielle Gefahrenquellen im eigenen Angebot abstellen können. Mit unserer neuen App geht das jetzt noch schneller und auch von unterwegs.
Mit unseren Abmahn-Radar-News informieren wir unsere Mandanten schon seit längerer Zeit regelmäßig über anfliegende Abmahnwellen und sich abzeichnende Risiken. Für viele Händler ist dies eine wichtige Hilfe, da sie so aktuelle juristische Gefahren mit ihrem Sortiment abgleichen und so sofort potenzielle Gefahrenquellen im eigenen Angebot abstellen können. Mit unserer neuen App geht das jetzt noch schneller und auch von unterwegs.
IT-Recht Kanzlei bietet Einkaufsbedingungen (EKB) für restposten.de an
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet neben AGB ab sofort auch Einkaufsbedingungen (EKB) für restposten.de an. Bei restposten.de handelt es sich um eine B2B-Online-Handelsplattform, über die Unternehmer Waren aus verschiedenen Bereichen an andere Nutzer der Plattform verkaufen können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Handel mit Posten, Retouren oder der Verwertung von Überbeständen.
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet neben AGB ab sofort auch Einkaufsbedingungen (EKB) für restposten.de an. Bei restposten.de handelt es sich um eine B2B-Online-Handelsplattform, über die Unternehmer Waren aus verschiedenen Bereichen an andere Nutzer der Plattform verkaufen können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Handel mit Posten, Retouren oder der Verwertung von Überbeständen.
MultichannelDay: E-Commerce-Alternativen zu Amazon
Abhängig von Amazon? Selber schuld. Denn auf dem Markt gibt es jede Menge Alternativen. Wie Händler und Brands ihr Business nachhaltig auf mehr als nur eine Säule stellen, ist Thema auf dem MultichannelDay am 26. September in Köln. An alternativen Marktplätzen kommt alles, was in Deutschland Rang und Namen hat - von eBay über Real bis Otto. Zudem diskutieren Händler und Hersteller, wie sie sich alternative Standbeine aufbauen. Über 150 namhafte Händler und Brands haben sich ihr Ticket schon gesichert. Die IT-Recht Kanzlei hat für ihre Mandanten noch einen ordentlichen Nachlass rausgeschlagen.
Abhängig von Amazon? Selber schuld. Denn auf dem Markt gibt es jede Menge Alternativen. Wie Händler und Brands ihr Business nachhaltig auf mehr als nur eine Säule stellen, ist Thema auf dem MultichannelDay am 26. September in Köln. An alternativen Marktplätzen kommt alles, was in Deutschland Rang und Namen hat - von eBay über Real bis Otto. Zudem diskutieren Händler und Hersteller, wie sie sich alternative Standbeine aufbauen. Über 150 namhafte Händler und Brands haben sich ihr Ticket schon gesichert. Die IT-Recht Kanzlei hat für ihre Mandanten noch einen ordentlichen Nachlass rausgeschlagen.
Im Überblick: Über 170 hilfreiche Leitfäden und praxisrelevante Muster für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
AGB-Mandanten der IT-Recht Kanzlei können neben abmahnsicheren Rechtstexten inklusive Aktualisierungsservice im Mandantenportal auch auf eine Vielzahl an Leitfäden und Handlungsanleitungen rund um den eCommerce zurückgreifen. Dieser exklusive Service wird ständig ausgebaut und erweitert. Welche Leitfäden derzeit verfügbar sind, wird in diesem Beitrag aufgezeigt.
AGB-Mandanten der IT-Recht Kanzlei können neben abmahnsicheren Rechtstexten inklusive Aktualisierungsservice im Mandantenportal auch auf eine Vielzahl an Leitfäden und Handlungsanleitungen rund um den eCommerce zurückgreifen. Dieser exklusive Service wird ständig ausgebaut und erweitert. Welche Leitfäden derzeit verfügbar sind, wird in diesem Beitrag aufgezeigt.
Branchbob: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten
In diesem Leitfaden wird beschrieben, wie branchbob-Händler die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei abmahnsicher in ihren branchbob-Shop einbinden und anschließend die Aktualisierungs-Automatik einrichten können.
In diesem Leitfaden wird beschrieben, wie branchbob-Händler die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei abmahnsicher in ihren branchbob-Shop einbinden und anschließend die Aktualisierungs-Automatik einrichten können.
Handlungsanleitung: Rechtstexte in einen Lightspeed-Shop übertragen und Aktualisierungs-Automatik starten
Mit dem AGB-Service inklusive AGB-Schnittstelle für Lightspeed-Shops der IT-Recht Kanzlei können Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) über eine Schnittstelle eingebunden und genutzt werden. Dadurch entfällt bei einer Aktualisierung der Texte jeglicher Aufwand für den Händler. Die Schnittstelle übernimmt nach der einmaligen Einbindung der Rechtstexte bei Bedarf auch die automatische Überwachung und Aktualisierung der Rechtstexte. Wie die Rechtstexte dafür ganz einfach in den Lightspeed-Shop übertragen werden und danach die Aktualisierungsautomatik gestartet wird, zeigen wir in dieser Handlungsanleitung.
Mit dem AGB-Service inklusive AGB-Schnittstelle für Lightspeed-Shops der IT-Recht Kanzlei können Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) über eine Schnittstelle eingebunden und genutzt werden. Dadurch entfällt bei einer Aktualisierung der Texte jeglicher Aufwand für den Händler. Die Schnittstelle übernimmt nach der einmaligen Einbindung der Rechtstexte bei Bedarf auch die automatische Überwachung und Aktualisierung der Rechtstexte. Wie die Rechtstexte dafür ganz einfach in den Lightspeed-Shop übertragen werden und danach die Aktualisierungsautomatik gestartet wird, zeigen wir in dieser Handlungsanleitung.
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