Ein Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der gekaufte Neuwagen auch unter Testbedingungen über 10% mehr Kraftstoff verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben. Das hat der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 07.02.2013 entschieden und insoweit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum bestätigt. » Weiterlesen