Trotz der Sondervorschriften zum Verbrauchsgüterkauf ist ein Händler nicht unbedingt zur erneuten Leistung verpflichtet, wenn die von ihm an einen Verbraucher übersandten Wertsachen während des Transports von einem unbekannten Dritten gestohlen werden. So entschied das OLG Hamm in einem aktuellen Urteil, in dem es um die Nachlieferung gestohlener Goldmünzen ging (OLG Hamm, Urt. v. 24.05.2011, Az. I-2 U 177/10). » Weiterlesen