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Internet-Systemverträge

BGH: Der Internet-Systemvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag

News vom 01.04.2010, 17:01 Uhr

Der BGH hat am 4. Februar 2010 entschieden, dass der Internet-System-Vertrag in der Regel als Werkvertrag zu qualifizieren ist .  Die vertragstypologische Einordnung von IT-Verträgen ist seit dem Siegeszug der Informationstechnik in alle Lebensbereiche eine Herausforderung für IT-Juristen. Es geht darum, die bekannten und bewährten BGB-Vertragstypen auf völlig neue Geschäftsprozesse anzuwenden. Die Rechte und Pflichten der Parteien sind je nach vertragstyplogischer Einordnung des Vertrages sehr unterschiedlich. Der BGH hat nun in seinem Urteil die Gelegenheit ergriffen, nicht nur zur vertragstypologischen Einordnung des  Internet-System-Vertrags sondern auch anderer IT-Verträge Stellung zu nehmen. » Weiterlesen

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