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Urheberrechte an Computerprogrammen

Schlüsselfunktion - Keyselling als Urheberrechtsverletzung
29.10.2014, 11:07 Uhr | Urheberrechte an Computerprogrammen

Schlüsselfunktion - Keyselling als Urheberrechtsverletzung
Schlüsselfunktion - Keyselling als Urheberrechtsverletzung

Das LG Berlin hatte sich unlängst mit der Frage zu beschäftigen, ob der isolierte Verkauf von Produktschlüsseln (sog. keys) mit denen ein auf einem Datenträger gespeichertes Computerspiel freigeschaltet oder aus dem Internet heruntergeladen werden kann die Urheberrechte des Rechtsinhabers verletzt. Stein des Anstoßes war die Unterlassungsklage eines Computerspielproduzenten, der gegen einen Onlinehändler von derartigen Produktschlüsseln (keys) vorging, vgl. LG Berlin, Urteil vom 11.03. 2014, Az: 16 O 73/13.

BGH: legt Europäischen Gerichthof Frage zum Schutz von Schutzmaßnahmen für Videospiele vor
08.02.2013, 14:05 Uhr | Urheberrechte an Computerprogrammen

BGH: legt Europäischen Gerichthof Frage zum Schutz von Schutzmaßnahmen für Videospiele vor
BGH: legt Europäischen Gerichthof Frage zum Schutz von Schutzmaßnahmen für Videospiele vor

Der BGH hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, nach welchen Regeln sich der Schutz technischer Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Videospiele richtet.

Riskantes Schnäppchen - aktuelle Entscheidung zur Nutzung von „gebrauchter Software“
10.08.2011, 15:34 Uhr | Urheberrechte an Computerprogrammen

Riskantes Schnäppchen - aktuelle Entscheidung zur Nutzung von „gebrauchter Software“
Riskantes Schnäppchen - aktuelle Entscheidung zur Nutzung von „gebrauchter Software“

Schon seit längerem ist es umstritten, ob der Verkauf von gebrauchter Software rechtlich zulässig ist oder nicht. In einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-06 O 576/09) wurde nun der Käufer einer „gebrauchten Software“ wegen Nutzung dieser zu Unterlassung, Auskunftserteilung und Löschung der installierten Software verurteilt.

EUGH: Grafische Benutzeroberfläche kann urheberrechtlich geschützt sein - aber nicht als Computerprogramm
02.02.2011, 11:54 Uhr | Urheberrechte an Computerprogrammen

EUGH: Grafische Benutzeroberfläche kann urheberrechtlich geschützt sein - aber nicht als Computerprogramm
EUGH: Grafische Benutzeroberfläche kann urheberrechtlich geschützt sein - aber nicht als Computerprogramm

Der EuGH hat zur Frage, ob die grafische Benutzeroberfläche den urheberrechtlichen Schutz genießt, entschieden dass dieser zwar besteht, allerdings nicht nach dem besonderen Schutz, der für Computerprogramme vorgesehen ist (Urteil vom 22.12.2010; Az. C-393/09). Ein urheberrechtlicher Schutz kann aber dann bejaht werden, wenn das Werk eine persönliche geistige Schöpfung darstellt.

FAQ zum Thema "Urheberrechte an Computerprogrammen"

FAQ zum Thema "Urheberrechte an Computerprogrammen"
FAQ zum Thema "Urheberrechte an Computerprogrammen"

Unser Leben wird immer mehr von Computern und dazugehörigen Programmen bestimmt. Ob Büroorganisation, Steuererklärung oder die private Film- oder Musiksammlung, heutzutage lässt sich schon fast alles mit dem Computer verwalten. Entsprechend hat sich auch der Markt angepasst. Softwareentwicklungen für jeden erdenklichen Lebensbereich strömen auf den Markt und ein Ende der Nachfrage ist nicht in Sicht. Daher verwundert es nicht, dass Softwareunternehmen wie Microsoft oder SAP schwindelerregende Umsätze erzielen. Für jede neue Entwicklung braucht es aber mindestens einen findigen Softwareentwickler, der eine neue Idee technisch umsetzt. Den meisten Softwareentwicklern dürfte dabei jedoch gar nicht genau bekannt sein, welche Rechte und Möglichkeiten ihnen nach dem Gesetz eigentlich zustehen.

FAQ zum Thema "Urheberrechte an Computerprogrammen"

FAQ zum Thema "Urheberrechte an Computerprogrammen"
FAQ zum Thema "Urheberrechte an Computerprogrammen"

Unser Leben wird immer mehr von Computern und dazugehörigen Programmen bestimmt. Ob Büroorganisation, Steuererklärung oder die private Film- oder Musiksammlung, heutzutage lässt sich schon fast alles mit dem Computer verwalten. Entsprechend hat sich auch der Markt angepasst. Softwareentwicklungen für jeden erdenklichen Lebensbereich strömen auf den Markt und ein Ende der Nachfrage ist nicht in Sicht. Daher verwundert es nicht, dass Softwareunternehmen wie Microsoft oder SAP schwindelerregende Umsätze erzielen. Für jede neue Entwicklung braucht es aber mindestens einen findigen Softwareentwickler, der eine neue Idee technisch umsetzt. Den meisten Softwareentwicklern dürfte dabei jedoch gar nicht genau bekannt sein, welche Rechte und Möglichkeiten ihnen nach dem Gesetz eigentlich zustehen.

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