Stellen Unternehmen fest, dass als besonders schutzwürdig definierte Daten (z.B. Gesundheitsdaten, Konto- und Kreditkarteninformationen) unrechtmäßig an Dritte gelangt sein können (z.B. durch einen Hackerangriff oder beispielsweise den Diebstahl eines unverschlüsselten Laptops), müssen diese die Datenschutz-Aufsichtsbehörde und die Betroffenen informieren. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Datenschutz-Informationspflichten. » Weiterlesen
