OLG Frankfurt: Ärzte haben öffentliches Bewertungsportal hinzunehmen
Immer mehr Bereiche des Lebens werden durch sogenannte Bewertungsportale erfasst. So kommt es, dass nunmehr auch Ärzte in Online-Portalen bewertet werden können, aber ist eine solche öffentliche Bewertung von Ärzten im Internet überhaupt zulässig? Das OLG Frankfurt urteilte (Entscheidung vom 18.03.2012, 16 U 125/11), dass ein Ärzteportal mit Bewertungsfunktion auch dann zulässig sei, wenn die Nutzer anonyme Kommentare abgeben könnten und das Portal frei über das Internet abrufbar ist.