Die Praxis zeigt mal wieder, wie schwer es ist, seine Marken umfassend zu schützen – und wie schwer es auch ist, strafbewehrte Unterlassungserklärungen richtig zu formulieren. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem es auf jeden einzelnen Buchstaben der Verletzerdomain ankam. » Weiterlesen