OLG Karlsruhe: Besondere Verschlüsselungsmechanismen für E-Mails zwischen Unternehmen nicht erforderlich
Die Kommunikation via E-Mail ist ein beliebtes Ziel von Phishing und Scamming. Durch die Vorspiegelung eines seriösen Ursprungs können über betrügerische E-Mails sensible Daten des Empfängers abgegriffen und missbraucht werden. Zur Gegenwehr kommen besondere Verschlüsselungsmechanismen zum Einsatz, welche die Vertraulichkeit und Vertrauenswürdigkeit der Kommunikation gewährleisten sollen. Ob und inwieweit Unternehmen im geschäftlichen Mailverkehr zur Ergreifung derartiger Verschlüsselungsmaßnahmen verpflichtet sind, klärte jüngst das OLG Karlsruhe.