Wird vermutet, dass der Konkurrent den Quellcode kopiert hat und die Software nun unter dem eigenen Label im Objektcode vertreibt, muss der Rechtsinhaber in der Regel an den Quellcode des Konkurrenten gelangen, um den Rechtsverstoß nachzuweisen. Hier kann er sich eines gesetzlichen Besichtigungsanspruches bedienen und Herausgabe des Quellcodes an einen Sachverständigen verlangen... » Weiterlesen