Die EU hat mit den Verordnungen (EU) Nr. 461/2010 und 330/2010 die ausgelaufene Gruppenfreistellung auf dem Kfz-Markt neu ausgestaltet. Hierdurch wird es für freie Werkstätten und Zulieferer in Zukunft teilweise vereinfacht, relevante Informationen über Kraftfahrzeuge von deren Herstellern zu erlangen. » Weiterlesen
Kommentar von Chrisi
zum Beitrag