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Happy birthday! 1 Jahr „Fairness im Handel“

18.09.2017, 14:59 Uhr | Lesezeit: 7 min
Happy birthday! 1 Jahr „Fairness im Handel“

Die Initiative "Fairness im Handel" der IT-Recht Kanzlei feierte kürzlich ihren 1. Geburtstag und man kann wirklich gratulieren: Es wurde bereits sehr viel erreicht - mehrere tausend Händler haben sich der Initiative angeschlossen und setzen damit ein gutes Signal, auch Nicht-Mitgliedern gegenüber. Dabei ist nicht nur die hohe Anzahl der Mitglieder erfreulich. Auch der starke Support aus dem E-Commerce-Umfeld stärkt die Initiative und bestätigt den Erfolg. Gemeinsam kann wirklich viel erreicht werden!

Wir erinnern uns: Am Anfang war die Kanzlei

Seit über 10 Jahren kümmert sich die IT-Recht Kanzlei um die rechtlichen Belange von Online-Händlern und anderen Unternehmern im Bereich E-Commerce. Die IT-Recht Kanzlei hat früh die rechtlichen Besonderheiten und den hohen Beratungsbedarf dieses Marktes erkannt und dadurch über die Jahre einen hohen Spezialisierungsgrad erreicht. Über 13.000 Unternehmen nutzen mittlerweile die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei. Damit ist sie einer der Marktführer auf dem Gebiet der dauerhaften rechtlichen Betreuung von Online-Händlern. Das Wachstum der Anzahl der betreuten Internetpräsenzen war in den letzten Jahren enorm – die Anzahl der Händler, die die IT-Recht Kanzlei damit erreichen kann, war nie höher als heute.

Nicht ganz unschuldig an dem starken und stetigen Wachstum war sicher auch die stark frequentierte Kanzlei-Homepage: Weit über 200.000 Interessenten klicken jeden Monat die Kanzlei-Website unter www.it-recht-kanzlei.de an, um dort gut 6.000 Rechtsbeiträge rund um das Thema E-Commerce zu finden. Die Beiträge beinhalten viele wichtige Informationen, die auf die Bedürfnisse der Händler zugeschnitten sind – Rechtliche Themen mundgerecht für den Händler serviert: klar, kompakt und verständlich.

Die logische Schlussfolgerung: Die Initiative „Fairness im Handel“

Und was hat das Wachstum der IT-Recht Kanzlei mit der Initiative „Fairness im Handel“ zu tun?

Ganz einfach: Durch die enge Bindung an ihre Mandanten ist die Kanzlei immer am Puls der Zeit und nah dran an den Bedürfnissen und Sorgen der Händler. Durch den Support tausender Händler bekommt man schnell mit, was rechtlich relevant ist und wie Probleme praxisorientiert zu lösen sind. Schnell stellt sich dann raus, dass Abmahnungen DAS Schreckgespenst der Händler sind. Der Abmahn-Markt ist seit Jahren sehr umtriebig und es hat nicht den Anschein, dass sich dieser Trend in absehbarer zeit ändert.

Beispielhaft seien hier Wettbewerbsvereine aufgeführt, die es sich zum Vereinszweck gemacht haben, Online-Händler in Scharen wegen kleinerer oder größerer Wettbewerbsverstöße abzumahnen. Und nicht zu vergessen die zahlreichen notorischen Abmahner unter den Mitbewerbern.

Egal ob geringfügiger Verstoß oder Kardinalfehler – eine Abmahnung hat immer unangenehme Auswirkungen für die Händler: Sie müssen zur Beratung einen Anwalt aufsuchen und diesen bezahlen. Und Sie müssen die Abmahnkosten tragen – sofern die Abmahnung berechtigt war. Da kann, je nach Umfang der Abmahnung, schon ein beträchtlicher Betrag zusammenkommen, der auch mal existenzgefährdend sein kann. Die Angst der Händler ist also mehr als verständlich und bündelt Kräfte, die eigentlich für den Auf- und Ausbau des eigenen Onlinegeschäfts einzusetzen wären.

So erklärt sich, dass die Gründung der Initiative Fairness im Handel letztlich nur ein logischer Schritt war – denn hierbei geht es genau darum:

  • Verzicht auf sofortige Abmahnung und vorrangiger Ausspruch kostenfreier Warnung
  • Abmahnung nach Ablauf von Anstandsfrist bleibt aber möglich
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Und lohnt eine Teilnahme für den Händler?

Antwort: JA. Warum? Weil es nichts kostet und viele Vorteile bringt:

  • Kostenfreie Teilnahme und Erledigung von Beanstandung: Die Teilnahme an dieser Gemeinschaft ist mit keinerlei Kosten verbunden und kann jederzeit beendet werden.
  • Reduzierung des Abmahnrisikos: Als Mitglied einer starken Gemeinschaft kann das Abmahnrisiko signifikant reduziert werden.
  • Dokumentiertes Fairplay: Das Logo der Initiative in Ihrem Impressum schafft Vertrauen und zeigt wie wichtig dem Händler Fairplay ist - das wirkt sich auch indirekt auf die Kundenbeziehungen aus. Win-win sozusagen.

Ausführliche Infos zu der Initiative "Fairness im Handel" finden Sie hier oder als Mandant der IT-Recht Kanzlei im Mandantenportal.

Tipp für unsere Mandanten: Wir haben im Mandantenportal ein Muster für ein „Warnschussschreiben“ hinterlegt, das von Teilnehmern unserer Initiative „Fairness im Handel“ genutzt werden kann, um andere Teilnehmer der Initiative über bei diesen festgestellte Verstöße zu informieren.

Reduzierung Abmahnrisiko: Funktioniert das auch in der Praxis?

Ja! Wir haben im vergangenen Jahr zahlreiche Abmahn-Fälle vorgelegt bekommen, die durch die beiderseitige Mitgliedschaft der Initiative gütlich geklärt werden konnten. Das hat viel Ärger auf beiden Seiten gespart. Durch Vermittlung sind die betroffenen Händler aufeinander zugegangen und haben sich so viel Zeit, Mühen und Kosten erspart.

Eine Erfolgsgeschichte - aber nicht ohne unsere Partner

Wie beschrieben war das erste Jahr der Initiative ein voller Erfolg. Mehrere tausend Händler haben sich der Initiative Fairness im Handel angeschlossen und täglich werden es mehr. Ein großer Erfolg für eine so junges Projekt. Tendenz steigend.

Natürlich gehört dazu auch:

Ganz alleine ist so ein Erfolg nicht zu schaffen. Ohne die Partner aus unserem breitgefächerten E-Commerce-Umfeld wäre dies nicht möglich gewesen. Die IT-Recht Kanzlei hat über die Jahre ein breites Partnernetzwerk aufgebaut und erfährt dadurch eine breite Unterstützung in den verschiedenen Bereichen des E-Commerce. Es gibt zahlreiche Agenturen, Shopsysteme etc., die von Beginn an mit Freude diese Initiative aufgenommen haben und seither unterstützen. Partner wie ua. JTL, Speed4trade, Actindo, myfreshbrands UG, gebraucht.de oder Shopware, pushen die Initiative und haben Sie dort hingeführt, wo sie jetzt steht. Es sind also nicht nur die Händler, die die diese Initiative annehmen, sondern eben auch die sog. Multiplikatoren des E-Commerce, die hier Unterstützung zeigen ohne hierzu veranlasst zu werden.“

Rein exemplarisch hat sich Herr Stefan Tietze, Geschäftsführer bei gebraucht.de zur Initiative "Fairness im Handel" wie folgt geäußert:

Die Initiative Fairness im Wettbewerb der IT-Recht Kanzlei unterstützen wir gern, denn auf unserem Online-Marktplatz gebraucht.de hat ein fairer Umgang sowohl mit unseren verkaufenden gewerblichen Händlern als auch unseren Kunden höchste Priorität. Auch im Wettbewerb sollte sich gegenseitig über Fehler und Probleme ausgetauscht werden, um die Branche des Onlinehandels insgesamt weiterzuentwickeln und zu stärken. Abmahnungen verursachen Kosten, die diese Entwicklung bremsen und den Fokus auf Fehlersuche und -ausbeutung anstelle von Verbesserung und Weiterentwicklung lenken. Im fairen Wettbewerb definieren sich die Player durch Leistungen. Kommunikation wirkt stärker und nachhaltiger als Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten und wird deshalb von gebraucht.de aus vollster Überzeugung unterstützt.

Oder auch die marketpress GmbH, die ausführt:

"Wir unterstützen die Initiative „Fairness im Handel”, weil für uns die Devise „Leben und leben lassen” zählt. Leider scheitern viele Neulinge an der Angst, etwas falsch zu machen, und somit eine Abmahnung zu kassieren.

Sicher ist dies ein heikler Bereich. Aber man muss den Menschen etwas Freiraum lassen und Fehler passieren. Aus Fehlern lernt man. Genau deshalb stehen wir auch hinter der Initiative. Vor einer Abmahnung sollte immer ein Hinweis erfolgen, um jedem die Chance zu geben, seinen Fehler wiedergutzumachen – ohne ihn direkt zu bestrafen.

Den größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen.”

Auf unserer Unterstützer-Seite werden zahlreiche weitere Partner aufgeführt, die sich allesamt positiv äußern und damit nachhaltig zum Erfolg der Initiative beitragen.

Fairness im Handel – eine Marke

Wir wollten der Initiative auch formell eine gewisse Wertigkeit verleihen – deshalb haben wir das Logo der Initiative als Marke unter der Registernummern 302016024762 beim Deutschen Patent- und Markenamt registrieren lassen. Auch damit haben wir die Initiative nochmals ein stückweit aufwerten können.

Fazit:

Tausende von Händlern und Unterstützern können nicht irren: Die Initiative Fairness im Handel hat mit großem Erfolg das erste Jahr hinter sich gebracht. Und das Wachstum hält an. Dies ist für eine derartige Initiative natürlich enorm wichtig, denn durch die weitere Verbreitung wird der Sinn und Zweck erleichtert: Die Reduzierung von Abmahnungen. So bleibt zu hoffen, dass die Initiative auch in Zukunft zahlreiche Online-Händler überzeugen wird, die hierdurch einen Beitrag zu mehr Fairness im Handel leisten können.

Übrigens
Die Teilnahme an der Initiative "Fairness im Handel" ist für unsere Mandanten mit keinerlei Kosten verbunden.

Sie sind noch kein Mandant der IT-Recht Kanzlei? Gerne können Sie sich hier über unseren AGB-Service informieren.

Bildquelle:
© tomertu - Fotolia.com

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