Der Verkauf von Lebensmitteln mit ungeprüften Aussagen zur Förderung der Gesundheit ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/1161) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin beziehen sich die Grünen auf die sogenannte Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, wonach gesundheitsbezogene Angaben seit dem Jahr 2007 nur gemacht werden dürfen, wenn der behauptete physiologische Nutzen nachgewiesen ist.
Die Grünen fordern von der Bundesregierung eine Einschätzung darüber, ob die Verordnung den Verbraucherschutz gewährleistet, obwohl die Festlegung sogenannter Nährwertprofile noch ausstehe, die Voraussetzung für die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben seien.
Quelle: PM Deutscher Bundestag
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