Die Bundesregierung will das Eindringen von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette verhindern. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (17/9341) vorgelegt, mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Weiteres Ziel des Entwurfs eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ ist die Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Pharmakovigilanz. Damit ist die Überwachung von auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln auf Nebenwirkungen gemeint, die beispielsweise in den Zulassungsstudien noch nicht entdeckt wurden.
Auch hierzu liegen Europäische Richtlinien vor. Ferner sollen im Heilmittelwerbegesetz Änderungen zur Anpassung an die europäische Rechtsprechung vorgenommen werden, die laut Gesetzentwurf der weiteren Liberalisierung des Heilmittelrechts dienen. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag, 26. April, in erster Lesung im Bundestag beraten.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
© Gina Sanders - Fotolia.com
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare