Kleine und mittlere Unternehmen sollen schneller zu ihrem Geld kommen, wenn ausstehende Rechnungen nicht bezahlt werden.
Das Europäische Parlament hat heute grünes Licht für eine von der Kommission vorgelegte Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug gegeben. Demnach drohen künftig Zahlungsmuffeln automatisch Verzugszinsen. Zudem sollen die Zahlungsfristen auf einen Zeitraum von 30 Tagen harmonisiert werden. Diese Frist wird gleichermaßen für Unternehmen und für Behörden gelten. Unternehmen sollen dadurch einen Liquiditätszuwachs von 180 Milliarden Euro erhalten.
Die neue Richtlinie sieht unter anderem Folgendes vor:
Harmonisierung der Fristen für Zahlungen von Behörden an Unternehmen:Behörden müssen ihre Rechnungenfür Waren und Dienstleistungeninnerhalb von 30 Tagenbegleichen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann diese Frist auf bis zu 60 Tage verlängert werden.
Vertragsfreiheit im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen:Unternehmen müssen ihre Rechnungen innerhalb von 60 Tagen bezahlen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wobei grob unbillige Regelungen unwirksam sind.
Unternehmen können automatischVerzugszinsenberechnen und außerdem eine Beitreibungspauschale von mindestens 40 EUR verlangen.Für alle darüber hinausgehenden Beitreibungskosten können sie ebenfalls die Erstattung in plausiblem Umfang verlangen.
Dergesetzliche Verzugszinssatz wird auf 8 % über demReferenzzinssatz der Europäischen Zentralbankangehoben.Behörden dürfen keinen niedrigeren Verzugszins festlegen.
Es wird für Unternehmen einfacher, gerichtlich gegen grob unbillige Bedingungen und Praktiken vorzugehen.
Es gibt mehr Transparenz und das Problem wird stärker ins Bewusstsein gerückt:Die Mitgliedstaaten müssen die Verzugszinssätze veröffentlichen, so dass sie für die Unternehmen leicht zugänglich sind.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, einen Kodex für fristgerechte Zahlung aufzustellen.
Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften, die für Gläubiger noch vorteilhafter sind als die neue Richtlinie, beibehalten bzw. neu erlassen.
Weitere Schritte
Die Richtlinie ist innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Annahme in nationales Recht umzusetzen.
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geleisteten Zahlungen beschränkt und umfasst
keine Geschäfte mit Verbrauchern.