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Google gesundheitsschädlich?

06.07.2010, 14:18 Uhr | Lesezeit: 4 min
von Mag. iur Christoph Engel
Google gesundheitsschädlich?

Aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten erreichte uns ein etwas skurriler Rechtsfall: Google wurde im Fall „Rosenberg v. Harwood et al.“ tatsächlich wegen Körperverletzung verklagt.

Der Sachverhalt

Die Klägerin des Falls, Ms Rosenberg, ist eine Dame aus Kalifornien. Sie war zu Fuß in Park City, Utah unterwegs und befragte via Blackberry die Routenfunktion von Google Maps nach dem Weg von ihrem Standort zurück in ihr Hotel. Dafür wählte sie auch die Option „Fußweg“, die sich jedoch noch im Beta-Stadium befindet – der entsprechende Warnhinweis wurde in der Blackberry-Version jedoch möglicherweise nicht angezeigt.

Ab hier nimmt das Unglück seinen Lauf: Google Maps berechnet in der Fußgänger-Option die Routen lediglich unter Außerachtlassung von kraftverkehrstypischen Hindernissen wie Fußgängerzonen und Einbahnstraßen; die Datenbank enthält aber keine Informationen über das Vorhandensein von Gehwegen. So führte dann die berechnete Route Ms Rosenberg über eine Straße mit dem beschaulich klingenden Namen Deer Valley Drive („Hirschtalstraße“), bei der es sich jedoch tatsächlich um einen Abschnitt der  Utah State Route 224 – also ein Stück Autobahn – handelt.

Und hier kommt der Hauptbeklagte Mr Harwood ins Spiel: Er fuhr mit seinem Wagen die besagte State Route 224 entlang, als ihm plötzlich Ms Rosenberg mit ihrem Blackberry in die Quere kam – und bei der darauf folgenden Kollision natürlich den Kürzeren zog. Immerhin hatte sie Glück im Unglück und überlebte den Unfall.

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Die Klage

Ms Rosenberg tat daraufhin, was man in den USA eben tut, sie stritt jegliches Eigenverschulden ab und verklagte Mr Harwood und direkt auch noch Google, wegen erlittener Schäden von „über $ 100.000“. In der durchaus unterhaltsamen Klageschrift befand Ms Rosenberg’s Anwalt:

"Defendant Google, through its “Google Maps” service provided plaintiff […] with walking directions that led her out onto Deer Valley Drive, a.k.a. State Route 224, a rural highway with no sidewalks, and a roadway that exhibits motor vehicles traveling at high speeds, that is not reasonably safe for pedestrians.The defendant Google expects uses of the walking map site to rely on the accuracy of the walking directions given […].
As a direct and proximate cause of defendant Google’s careless, reckless, and negligent providing of unsafe directions, plaintiff […] was led onto a dangerous highway, and was thereby stricken by a motor vehicle […].”

Übersetzungsvorschlag:

„Die beklagte Partei Google belieferte über ihren Service „Google Maps“ die Klägerin […] mit einer Marschroute, die sie auf den Deer Valley Drive, auch bekannt als State Route 224, hinausführte, eine ländliche Autobahn ohne Gehwege, mit einer Fahrbahn auf der Kraftfahrzeuge mit hohen Geschwindigkeiten verkehren, und die vernünftigerweise nicht sicher für Fußgänger ist.
Die Beklagte Google erwartet, dass bei Benutzung der Fußgänger-Karten auf die Genauigkeit der vorgegebenen Richtungen vertraut wird […].
Als direkte und nächstliegende Folge der von der Beklagten Google sorglos, rücksichtslos und fahrlässig zur Verfügung gestellten unsicheren Route, wurde die Klägerin […] auf eine gefährliche Autobahn gelotst und daraufhin von einem Kraftfahrzeug erfasst […].“

Die Klage ist in Utah anhängig und kann hier eingesehen werden; die vollständige Klageschrift findet sich hier.

Kommentar

Ein aus europäischer Sicht sicherlich amüsanter Fall, der jedoch auch deutliche Schwächen an der Fußgänger-Version von Google Maps aufzeigt – und deutlich macht, dass allzu blindes Vertrauen in die Technik gelegentlich auch bestraft wird. Ob das Gericht in Utah jetzt auch Google bestraft, bleibt abzuwarten; nach deutschem Recht wäre die Klage sicherlich aussichtslos, da das sorglose Betreten der Autobahn ein ganz überwiegendes Eigenverschulden der Klägerin begründet (es würde hierzulande wohl auch niemand TomTom verklagen, weil er beim Befolgen der Anweisungen in einer Baugrube gelandet ist). Auch dem Unfallfahrer ist vermutlich nur ein anteiliges Verschulden vorzuwerfen, da er auf der Autobahn schlichtweg nicht mit freilaufenden Blackberry-Nutzern rechnen musste.

Der Weg von Ms Rosenberg (96 Daly Street-1710 Prospector Avenue, Park City UT)wird übrigens auf Google Maps mittlerweile auf einer etwas anderen Route berechnet. Diese führt nun über einen Fußgängerweg, der allerdings in ein paar Metern Entfernung parallel zur State Route 224 verläuft. Die Unfallstelle lässt sich leicht nachvollziehen (Deer Valley Drive Ecke Main Street), und dank StreetView kann auch die Auffahrt eingesehen werden, an der die Klägerin die State Route betreten hat – es mag sich jeder selbst ein Bild davon machen, ob er an dieser Stelle ebenfalls weitergelaufen wäre.

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