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Die VOL/A 2009 ist schon lange novelliert und beschlossen aber ohne eine Vergabeverordnung (VgV), die auf sie Bezug nimmt, ist sie nicht verbindlich anzuwenden.
Die wesentlichste Funktion der neuen VgV ist somit der Anwendungsbefehl der VOL/A. Die neue VgV ist daher folgerichtig auf ihre Scharnierfunktion zwischen GWB und VOL/A zurechtgestutzt worden. Trotz dieser Tatsache hat es lange gedauert, bis nun endlich am 10. Juni die “Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)” sowie die Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO)” veröffentlicht wurde. Das Bundeskabinett hatte bereits am 21. April der neuen VgV mit den Änderungswünschen des Bundesrates vom 26. März zugestimmt.
Gemäß Artikel 3 der VgV tritt sie am Tag nach der Verkündung - also am 11.06.2010 - in Kraft.
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