Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Pressemitteilung der Landbell AG: Online-Entsorgungspaket von Landbell bleibt preisstabil

09.09.2009, 12:31 Uhr | Lesezeit: 2 min
Pressemitteilung der Landbell AG: Online-Entsorgungspaket von Landbell bleibt preisstabil

Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update) Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update)" veröffentlicht.

Pressemitteilung der Landbell AG

Kalkulationssicherheit durch stabile Preise: Darauf können sich die gewerblichen Online-Händler verlassen, wenn sie ihre Beteiligungspflicht beim Rücknahmesystem der Landbell AG erfüllen. Im Gegensatz zu anderen Anbietern von Online-Kleinkundenlösungen hält der Mainzer Umwelt- und Entsorgungsspezialist im Landbell-EASy Shop an seinen bisherigen Preisen fest.

Für jährlich 75,- Euro zzgl. MwSt. (2 Jahre Vertragslaufzeit) erhalten die Online-Händler ein Einstiegs-Leistungspaket, mit dem sie in diesem Zeitraum ihrer Beteiligungspflicht schnell, zuverlässig und rechtssicher nachkommen können. Der Vertrag kann jederzeit verlängert werden.

Bestehenden Kunden im Landbell-EASy Shop gewährt Landbell ab dem dritten Vertragsjahr sogar einen Treuerabatt in Form von einer Preissenkung auf 50 Euro pro Jahr (zzgl. MwSt.) für das Entsorgungspaket.

„Mit Landbell-EASy haben wir den bekanntesten Shop für Online-Händler mit der größten Resonanz und sehen keine Veranlassung, unsere bisherige vorausschauende und gleichzeitig kundenorientierte Kalkulation zu ändern“, so Jan Patrick Schulz, Vorsitzender des Vorstands der Landbell AG.

„Zwar haben sich einige Rahmenbedingungen geändert, aber wir halten im Sinne unserer Kunden und unseres Serviceverständnisses an unseren Preisen fest.“

Der Landbell EASy Shop steht allen gewerblichen Online-Verkäufern offen. Landbell übernimmt für jeden, der einen Vertrag abschließt, die Rücknahme und Entsorgung der von ihm in Umlauf gebrachten Versandverpackungen einschließlich Füllmaterialien. Die Beteiligung an einem Rücknahmesystem, wie es die Landbell AG seit Jahren anbietet, ist seit dem 1. Januar 2009 auch für alle gewerblichen Online-Händler gemäß novellierter Verpackungsverordnung vorgeschrieben.

Gewerbliche Online-Verkäufer müssen sich mit sämtlichen an private Endverbraucher versendeten Verkaufsverpackungen an einem solchen Rücknahmesystem beteiligen, sonst drohen Abmahnungen und Bußgelder.

Banner Unlimited Paket

Über Landbell

Die Landbell AG ist Umwelt- und Entsorgungsspezialist. Das Mainzer Unternehmen betreibt ein behördlich genehmigtes System zur Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen und bietet langjährig erprobte Branchenlösungen. Ein Pfandsystem für das Recycling von Einweg- Getränkeverpackungen, eine Fullservice-Lösung zur Rücknahme und Entsorgung von Elektroschrott sowie Angebote für Industrieentsorgung, Transportverpackungen und das Gesamtdienstleistungspaket runden das umfassende Portfolio von Landbell ab.

Dabei bietet Landbell die Serviceleistungen national wie international in 17 Ländern Europas an. Als erster Wettbewerber von flächendeckenden Rücknahme-Systemen machte Landbell dem Monopol der heutigen Duales System Deutschland GmbH (DSD) im Jahr 2003 ein Ende. Landbell organisiert im Auftrag von Industrie, Handel und Handwerk flächendeckend das haushaltsnahe Erfassen und Entsorgen von Verpackungen. Ein Vertrag mit dem Systembetreiber Landbell erfüllt die ab dem 01.01.2009 geltenden Systembeteiligungspflichten auch für gewerbliche Online-Versender.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

F
Frank 18.12.2013, 14:33 Uhr
Hypotetische Frage
Muss eine Rechtsanwaltskanzlei eigentlich auch eine Lizenz für die Verpackungsverordnung haben? Wenn eine Rechtsanwaltskanzlei einem Kunden eine Schriftliche Auskunft gibt, also per Brief, dann ist ja eigentlich der Briefumschlag eine Verpackung und der Inhalt die bestellte Ware. Oder :) :)?

weitere News

Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich im Jahr 2024 meine Verpflichtungen?
(31.01.2024, 08:46 Uhr)
Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich im Jahr 2024 meine Verpflichtungen?
Verpackungsrechtliche Verantwortlichkeiten bei Fulfillment und Dropshipping
(31.01.2024, 08:41 Uhr)
Verpackungsrechtliche Verantwortlichkeiten bei Fulfillment und Dropshipping
Lizenzierungen von Verpackungen für 2024: bis zu 33 % Rabatt für Mandanten
(25.10.2023, 11:23 Uhr)
Lizenzierungen von Verpackungen für 2024: bis zu 33 % Rabatt für Mandanten
LG Berlin: Unterlassene Pfanderhebung auf Einwegflaschen ist Wettbewerbsverstoß
(20.10.2023, 14:44 Uhr)
LG Berlin: Unterlassene Pfanderhebung auf Einwegflaschen ist Wettbewerbsverstoß
Frage des Tages: Entbindung von verpackungsrechtlichen Pflichten im Ausland durch Paketweiterleitungsdienste?
(29.09.2023, 07:54 Uhr)
Frage des Tages: Entbindung von verpackungsrechtlichen Pflichten im Ausland durch Paketweiterleitungsdienste?
FAQ zur Verpackungslizenzierung in Österreich
(13.06.2023, 15:24 Uhr)
FAQ zur Verpackungslizenzierung in Österreich
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei