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Leserkommentare zum Artikel

Gewährleistungsrechte im Kaufrecht: Vorschusspflicht des Verkäufers für Transportkosten?

Die Pflicht des Verkäufers die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen geht mit verschiedenen Rechten des Käufers einher. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Kaufsache sind vom Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, vgl. § 439 II BGB. In einem neueren Urteil hat der BGH nun entschieden, dass von der Pflicht des Verkäufers, die Transport- und Wegekosten zu tragen, ebenfalls die Pflicht einen Transportkostenvorschuss vor Nacherfüllung zu leisten, umfasst sein kann.

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Herr

Beitrag von Uwe Schmidt
12.10.2017, 09:32 Uhr

Leider kann ich Ihren Ausführungen nicht entnehmen, ob der Verkäufer die Versand- und Transportkosten auch zu übernehmen hat, wenn sich der Mangel erst später als 6 Monate nach Gefahrübergang zeigt. Könnten Sie bitte dieser Frage nachgehen?

Was fehlt, wer trägt das Versandrisiko bei Verlust, wenn der Artikel nur als Brief (unversichert) zurückgeschickt wird.

Beitrag von Mariko
11.10.2017, 22:20 Uhr

Hallo,

ich hatte einen Händler, der während der Gewährleistungszeitraum den defekten Artikel per Brief zurückhaben wollte. Der Händler wolle nur 1,45€ Porto erstatten. Trägt der Händler dann auch das Versandrisiko wenn der Brief abhanden kommt? Oder ist der Versender (Käufer) dann der Dumme? Wie verhält man sich da, den nachverfolgbaren Versand selbst zahlen, obwohl §439 BGB (2) es anders sieht. Es steht aber nirgends, wie es sich mit unversicherten Versand verhält und ob der Verkäufer verpflichtet ist, die Versandkosten eines versicherten Versandes zu übernehmen. Gibt es da rechtskräftige Urteile?

Gefahr für Händler - Vorteil für Betrüger

Beitrag von Dani
12.09.2017, 16:14 Uhr

Ich finde dieses Urteil als ein Schlag ins Gesicht für alle seriösen Händler.

Wie Sie richtig geschrieben haben, wird das Ungleichgewicht zwischen Verkäufern und Käufer immer weiter zu Lasten der Verkäufer verschoben. Währenddessen erhalten unseriöse Käufer immer mehr neue Werkzeuge in die Hand gedrückt.

Wer schützt uns Händler vor diesen unseriösen und zum Teil betrügerischen Käufern?

Wer garantiert, dass der Käufer das Geld tatsächlich nutzt um die Sache zurückzutransportieren? Wer garantiert, dass ich als Händler das Geld zurück erhalte, wenn der Käufer es hinterziehen will?

Mit mir nicht, dann geb ich lieber mein Unternehmen in Deutschland auf uns Gründe erneut im EU-Ausland, wo es solche Spirelen nicht gibt!

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