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Leserkommentare zum Artikel

Ab 13. Januar 2018: Aufschläge für Überweisungen, Lastschriften, Visa und Mastercard verboten

Händler dürfen in Zukunft keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Auch kostendeckende Aufschläge dürfen nicht mehr erhoben werden. Welche praktischen Konsequenzen dies für Händler hat und welche Zahlungsmittel konkret betroffen sind, erfahren Sie im Folgenden.

» Artikel lesen


Paypal...

Beitrag von Tobias
22.05.2020, 01:38 Uhr

Was ich nicht verstehe (als Privatverkäufer z.b. bei eBay):

Wenn ich Paypal als Zahlungsmethode anbiete, kommt der Kauf nur in den Verkäuferschutz, wenn ich auch versichert versende (sonst könnte der Käufer behaupten, keine Ware bekommen zu haben). Das heißt, gegenüber einem mit dem Käufer einvernehmlich vereinbarten Versand auf Risiko des Käufers z.B. als Brief ist ein Aufpreis (z.B. Einschreiben) nötig. Da mich Paypal gegenüber der Betrugsmöglichkeit des Käufers NICHT schützt, sehe ich die Vorschrift in den AGB/Vorschriften als nicht haltbar...

Dreamrobot

Beitrag von Richard
07.01.2020, 12:37 Uhr

Es wird bei jeder Rechnung eine 5 € Gebühr fällig, wenn man keine Lastschrift akzeptiert. Man wird dadurch mit Geldstrafen zu einer Lastschrift gedrückt.

Bei einer Nachfrage erhielten wir eine Antwort, dass diese Gebühr in der AGB sei und gegen nichts verstoße, weil es sich um ein Dienstleistungsunternehmen und kein Händler wie in dem Beispiel hier handelt.

Ist das wirklich so?

Kabel Deutschland Überweisung kostenpflichtig

Beitrag von linda Lehner
29.07.2019, 15:18 Uhr

Wir sind Aufschläge wie die aktuell 2,50 € pro Monat zu bewerten, die Vodafone Kabel Deutschland für die „Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren” berechnet?

Hierzu sehe ich noch keinen Beitrag. Wenn solche Aufschläge verboten sind, warum wird dieser Betrag immer noch in Rechnung gestellt.

hauswerwalung

Beitrag von sprung
11.04.2019, 13:29 Uhr

Hallo

kann einie hausverwaltung 8€ im monat verlangen für eine nicht teilnahme am lastschrift verfahren weil sie es angeblich nicht zum wunschtermin abbuchen können

???

danke für eine antwort ???

mfg

Freelancer Marketplace

Beitrag von Oscar
11.12.2018, 19:47 Uhr

Ich möchte demnächst einen Freelancer Marketplace eröffnen. Dort werden Freelancer an Outsourcer vermittelt. Die Zahlungen der Löhne erfolgen mittels Kreditkarte oder eben PayPal. Die Konkurrez aus Amiland upwork.com gibt die anfallenden Payment prozessing Gebühren einfach an die Kunden weiter. Wenn ich das nun nicht mehr darf, dann entstehen mir also Wettbewerbsnachteile. Außerdem nenne ich das dann einfach Service Gebühr, da eine Gebühr ohnehin für die Vermittlung erhoben erhoben wird. Upwork belastet die Arbeitgeber aber nur mit den Zahlungsartgebühren und zusätzlich dazu die Freelancer mit Vermittlungsgebühren. Ich checke es nicht. Dann nenne ich die Gebühr halt Service Fee auf beiden Sieten (Arbeitgeber -Arbeitnehmer) Das ändert rein gar nichts. Ich glaube zwar nicht, dass die neuen Regeln auf ein Freelancer Marketplace abzielen, aber dennoch bin ich davon betroffen.

„Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren”

Beitrag von Gerhard Torges
09.11.2018, 14:58 Uhr

Wir sind Aufschläge wie die aktuell 2,50 € pro Monat zu bewerten, die Vodafone Kabel Deutschland für die „Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren” berechnet?

Widersinnige Begründungen für und gegen Zahlartaufschläge

Beitrag von Steffen
12.04.2018, 03:19 Uhr

Kreditkartenzahlungen ohne Aufpreis, wieder ein Punkt, in dem mündige Verbraucher unsinnig überreguliert werden. Jeder kann doch seinen Endpreis zusammenrechnen und frei entscheiden, ob er diesen, wie er sich auch immer zusammensetzen mag, zahlt oder woanders kauft. Hochinteressant aber ist die Begründung, mit der Zahlungen in Drei-Parteien-Verfahren von der Regelung ausgenommen werden: Zitat von oben: "Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren fallen nicht unter das „Surcharching-Verbot“. Dazu gehört insbesondere American Express. Hintergrund dessen ist, dass das vom Kartenemittenten zu entrichtende Entgelt nicht reguliert ist. Die fehlende Deckelung der Gebühren führt dazu, dass eventuell hohe Gebühren für die Nutzung eines Drei-Parteien-Kartenzahlverfahrens anfallen. Händler würden die Einnahmedefizite über generelle Preiserhöhungen auf Verbraucher abwälzen, die dann die Gebühren einiger weniger Karteninhaber tragen müssten." Das von den Emittenten zu entrichtende Entgelt meint wahrscheinlich das AN den Emittenten zu entrichtende Entgelt, denke ich mal. Die Argumentation an dieser Stelle trifft doch 1A auch auf Zahlungen wie z.B. Paypal zu, auch hier nicht gedeckelte Gebühren, die aufgrund der neu geschaffenen Situation von den Händlern auf den Preis umgelegt werden und damit die Nutzer dieser Zahlart zu Lasten aller Kunden Vorteile erhalten. Träume ich oder wird hier mit 2erlei Maß gemessen ? Wieso stützt und schützt die EU solche Dienstleister vorwiegend zu Lasten des kleinen Handels (gerade wegen der Preispolitik von Paypal & Co. zum Vorteil großer Kunden). Der Händler will doch nur sein Geld, ob das schneller oder langsamer kommt, interessiert i.d.R. den Verbraucher, der evtl. etwas dringend benötigt und daher entsprechende Zahlverfahren nutzt (z.B. Blitzüberweisung, die kostet auch Geld). Der Kunde hat seine Gründe und ist bereit, dafür einen Aufschlag zu zahlen, das hat die Vergangenheit ja ausreichen bewiesen. Warum wird in einem gut funktionierenden Gebilde ohne Not herumgepfuscht?

Amazon beruft sich auf § 312 Abs. 4 BGB: 1 kostenfreie Zahlart, alle anderen dürfen belegt werden

Beitrag von nima
25.03.2018, 20:39 Uhr

Wär schön, wenn's hier mal eine Rückmeldung gäbe. Amazon beruft sich auf § 312 Abs 4 BGB, sie würden ja mit Kreditkarte und Lastschrift zwei kostenlose Zahlunsmöglichkeiten anbieten, somt wären 1,50 Gebühr für Zahlung per Überweisung gerechtfertigt. Dem widrespricht das Verhalten von Unitymedia, welche jahrelang fü Zahlung per Dauerauftrag statt der nach § 312 Abs. 4 BGB kostenfreien Zahlart Einzug eine Gebühr erhoben haben, welche nun entfällt. Hätte die Argumentation von Amazon Recht, könnte doch auch Unitymedia weiter Dauerauftragszahlung mit Kosten belegen und § 270a wäre gänzlich überflüssig.

Hosttech.de

Beitrag von Lars
15.02.2018, 12:30 Uhr

Guten Tag

"streite" mich gerade mit Hosttech.de Alle Zahlarten ausser Banküberweisung kostet bei einem Rechnungsbetrag von 9,99 - 1,3 Euro "Kommission". Darauf angesprochen und auch auf die neue Gesetzeslage angesprochen, wurde mir sinngemäss mitgeteilt "Wir müssen die Kosten weitergeben und es werde intern weiter gegeben". Ich habe die Zahlung verweigert, habe aber bestätigt dass ich ohne die Gebühren sofort zahlen würde. Nun wurde mir mein Zugang zu meinen Daten gesperrt. Ist mir eigentlich egal, da ich ein Backup aller Daten habe, aber frech ist es schon. Ich denke über eine Anzeige nach, da es eigentlich ein Verstoss gegen geltendes Recht ist.

Weiterhin PayPal Gebühren bei zooplus.de

Beitrag von Andreas Bodonge
11.02.2018, 10:26 Uhr

Auch bei zooplus.de werden nach wie vor 0,59 Euro für Bezahlung via PayPal berechnet. Auf eine Mail, in der ich Zooplus darauf hingewiesen hatte, dass sie damit gegen die AGB von PayPal verstoßen, kam nur ernüchternd zurück, dass man nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen würde und damit Gesetzeskonflikt handeln würde. Auf den Verstoß gegen die AGB sind sie gar nicht erst eingegangen.

Amazon: Wie eh und je werden 1,50 Gebühr bei Bezahlung per Überweisung berechnet

Beitrag von nima
01.02.2018, 02:29 Uhr

Amazon erhebt nach wie vor 1,50 Gebühr für Zahlung per Überweisung. Sie nennen das "Rechnungsgebühr", allerdings bekommt man bei Amazon bei keiner einzigen Zahlart eine Rechnung, also können sie für eine solche ohnehin keine Gebüren erheben.

?

Beitrag von Frank
27.01.2018, 15:47 Uhr

Gibt es hier auch eine Reaktion auf die Kommentare?

Flugportale setzen die neue EU-Richtlinie nicht um. Nach wie vor hohe Gebühren..

Beitrag von Jens R.
24.01.2018, 13:01 Uhr

Hallo,

mir ist der Flugsuche auf Fluege.de und Opodo.de aufgefallen, dass Sie die neue EU-RICHTLINIE wonach seit dem 13.01.18 Gebühren für gängige Zahlungsmethoden verboten sind nicht umgesetzt haben. Hier werden nach wie vor hohe Gebühren für das Zahlen mit gängigen Zahlungsmethoden verlangt. Was kann ich hier als Verbraucher gegen tun? Es betrifft sicherlich nicht nur diese beiden Anbieter..

Mytaxi

Beitrag von Philipp
21.01.2018, 22:34 Uhr

Was ist mit der 1,50€ Gebühr für ua mytaxi in Berlin, vgl. § 5 Abs. 2b) TaxBefEntgV BE?

http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/1ns6/page/bsbeprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=2&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-TaxBefEntgVBErahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-TaxBefEntgVBEV6P7

Vertragsabschluß 2017, Abbuchung Restzahlung 08.05.2018

Beitrag von Hans Justus
17.01.2018, 12:34 Uhr

Ich habe in 2017 eine größere Reise gebucht, es wurde ein e Zahlungstransaktionsentgeld berechnet. Anzahlung in 2017 und die erhebliche Restzahlung erfolgt im Mai 2018.

Ist für die Einziehung der Reisepreissumme in 2018 die Erhebung der Kreditkartengebühr rechtens ?

Herr

Beitrag von Peter Jacobi
14.01.2018, 22:55 Uhr

Guten Abend. Mir ist etwas nicht ganz klar: Nach meinem Verständnis gilt die angeführte Regelung über die unzulässigkeit von Zahlungsverkehrsgebüren nur für Internetgeschäfte. Leider findet man kaum belastbaze Aussagen, ob es denn wirklich so ist. In den entsprechenden Texten findet man häufig die Worte "Internet" und "Online", aber nie "stationärer Handel". Trotzdem wird in Kommentaren, u.a. von der Verbraucherzentrale behauptet, dies treffe auch für den stationären Einzelhandel zu. Was können Sie dazu sagen?

Rabatt für Überweisung Vorkasse

Beitrag von Markus
12.01.2018, 23:26 Uhr

Ist es auch verboten , einen Rabatt auf eine ausgewählte Zahlungsart zu bieten? Ich habe bisher 1% rabatt auf Ueberweisungen angeboten. Paypal/KK oder SOFORT bleiben ohne Rabatt. Oder ist es im Umkehrschluss so dass alle nicht rabattierten Zahlungsarten eine Gebuehr von 1% haben? 

Nachnahme auch betroffen?

Beitrag von Markus Greiner
11.01.2018, 10:08 Uhr

Wir haben einen B2B Shop, in dem die Nachnahme als Zahlungsart geführt wird. Darf die Zahlungsart 'Nachnahme' einen Aufschlag bekommen. Streng genommen handelt es sich eigentlich um eine Lieferart. Darf für Nachnahme ein Zuschlag genommen werden?

Verdient sich dämlich an unberechtigten Gebühren

Beitrag von Matthias. S
30.12.2017, 13:43 Uhr

Es gibt aber auch unverschämte Firmen die so groß sind und sich weder an deutsche Gesetze noch an PayPal Richtlinien halten und keiner kann die abmahnen. Echt komisch! Hier https://www.wir-machen-druck.de/faq-zahlungsart.html eine weltbekannte Firma, bei Nachfrage beim Support hat man mir gesagt das sich 2018 nichts ändern wird und die Preise bleiben. Also wenn ich dort was für 5 Euro bestelle muss ich tatsächlich 3,90 Euro PayPal Gebühr zahlen! Und der Rest auch alles gegen Aufpreis. Nur Sofortüberweisung ist gratis und das wird von beiden Banken bei denen ich bin nicht unterstützt. Da es dort keinen Warenkorb gibt und man jede Bestellung einzel bestellen muss und jedes mal PayPal Gebühr fällig ist, habe ich letzten Monat tatsächlich Ware für 60 Euro gekauft und musste dafür 23,40 Euro Extra für die nutzung von PayPal zahlen (6x 3,90 Eur). Das ist ein absoluter Betrug was da abgeht!

PayPal AGB-Änderung

Beitrag von Michael
03.11.2017, 11:09 Uhr

Paypal ist gerade dabei, seine AGB zu ändern.... hier wird jetzt auch den Händlern das Surcharging verboten ...

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/upcoming-policies-full?locale.x=de_DE

Paypal schränkt Gebühren in den AGB ein

Beitrag von Paypal Nutzer
30.10.2017, 10:21 Uhr

Sehe ich das richtig das Paypal jetzt auch die Gebühren der Händler verbietet?

"5.4. PayPal und Ihre Kunden

In Ziffer 5.4. hat sich einiges geändert – allerdings unmittelbar für Sie nur, wenn Sie die PayPal-Services als Händler und nicht als Verbraucher nutzen.

Die Überschrift haben wir dementsprechend angepasst und die Regelungen zur mindestens gleichzeitig Darstellung der PayPal-Services im Vergleich zu anderen in Ihrem Online-Shop angebotenen Zahlungsmethoden präzisiert.

Gleichzeitig ist das Erheben eines Zahlungsmittelentgelts für die Nutzung der PayPal-Services als Zahlungsmethode in einem Online-Shop (das sogenannte "Surcharging") für Händler nun nicht mehr gestattet.

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/upcoming-policies-full

Nachnahme, Sofortüberweisung und PayDirect

Beitrag von Markus Göbel
25.10.2017, 15:52 Uhr

Wie sieht es denn bei den Zahlungsarten Nachnahme, Sofortüberweisung und PayDirect aus. Können eventuell anfallenden Kosten nach dem 13. Januar weiterberechnet werden?

Aufschläge für Kreditkarten etc. verboten

Beitrag von Jörg Reeh BestSilver KG
19.10.2017, 13:28 Uhr

wir haben bisher damit geworben, dass es bei uns KEINE Aufschläge für irgendeine Zahlungsart gibt. Heißt das jetzt, wir müssen diese Werbung nach dem 13.1. einstellen, weil es ab diesem Zeitpunkt "Werbung mit Selbstverständlichkeiten" wäre??

Und wie sieht es dann mit Kauf auf Rechnung aus?

Beitrag von Dominik
06.10.2017, 09:13 Uhr

Ein Kauf auf Rechnung wird ja in der Regel nachträglich per Überweisung getätigt. Demnach würde das ja evtl. auf Punkt D I. zutreffen. Aber da der Rechnungskauf ja größere Risiken für den Händler bedeutet, und hier evtl. sogar eine notwendige Vorab-Bonitätsprüfung notwendig ist, wäre es ja interessant, ob das erlaubt sein wird?

Nützlicher Hinweis

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
22.06.2017, 12:45 Uhr

Herzlichen Dank für den sehr hilfreichen Hinweis Herr Kollege Schupp

Gebühren bei Nutzung von Paypal wohl weiterhin zulässig

Beitrag von Alexander Schupp
21.06.2017, 14:14 Uhr

In der Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) - Drucksache 18/12568 - heißt es von Seiten der "Koalitionsfraktionen":

"Im Hinblick auf das Surcharging-Verbot habe man nach intensiven Beratungen beschlossen, dass man den Gesetzentwurf diesbezüglich nicht verändern und auch keine Ausweitung auf 3-Parteien-Systeme und PayPal vornehmen wolle."

Es ist daher davon auszugehen, dass der Zahlungsdienst Paypal nicht unter das Gebührenverbot fällt. Ich rege an, die entsprechende Passage im Artikel nochmals zu überprüfen.

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