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Leserkommentare zum Artikel

Anfechtung: Was tun bei fehlerhaften Preisen und anderen Pannen im Webshop?

Spielt die Shop-Software verrückt und wirft viel zu günstige Preise aus, oder hat ein Mitarbeiter irrtümlich falsche Preise ins System gegeben, so können Kunden (vermeintlich) Riesenschnäppchen machen. Über Social Media verbreitet sich die Nachricht wie ein Lauffeuer, der Shop wird über Nacht praktisch leer gekauft. Doch Online-Händler, die schnell und geschickt reagieren, können größere Schäden abwenden, so dass es nicht zum Ruin des Webshops kommt. Die IT-Recht Kanzlei erklärt, was zu tun ist, und gibt eine Handlungsanleitung zum Thema Anfechtung.

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Reise

Beitrag von Deinhart
05.02.2024, 18:17 Uhr

Der Veranstalter hat nach Bestägigung, Zusendung der Reiseunterlagen und Rechnung plötzlich storniert, weil ein Preisfehler aufgetreten ist. Für mich gilt ein geschlossener Vertrag als rechtlich bindend.

Frau

Beitrag von Susanne Rüdt
15.12.2021, 13:27 Uhr

Eine Frage, Wenn ich einen Saugroboter im Internet bestellt habe, mich eine automatisch generierte Mail informiert, dass der bestellte Artikel vorrätig ist, der Lieferant aber am nächsten Tag mitteilt, dass die Lagersoftware ausgefallen sei und dieses Modell doch nicht zu liefern ist, weil nicht vorrätig und ausverkauft. Wie ist da die Rechtslage? Ist dann der Vertrag gegenstandslos? Kann ich auf Lieferung bestehen? Mit freundlichen Grüßen S. Rüdt

Herr

Beitrag von Ata Jamshidi
19.04.2021, 14:58 Uhr

Guten Tag, ich habe bei Otto einen Tisch gekauft. Der Preis wurde als Angebot 1/5 der orig. Preis mir dargestellt. Ich habe den Tisch bestellt und bezahlt. Ich habe also die Bestätigungsemail von Verkäufer bekommen. Nach 12 Tagen nach meiner Bestellung der Verkäufer hat mich kontaktiert bezüglich einer Anfechtung des Kaufsvertrags. Die Begründung ist ein Systemfehler. Hat der Verkäufer das Recht den Vertrag nach 12 Tagen und Bezahlung anfechten? Was soll ich machen um meine Bestellung zu bekommen?

Vielen Dank im Voraus

Stornierung des Auftrages wegen "nicht angemessener Lieferzeit"

Beitrag von Christian P.
15.01.2021, 13:05 Uhr

Sehr geehrtes Team der IT-Recht,

ich habe vor wenigen Tagen bei einem Online-Händler ein sehr gutes Angebot für Bürostühle gefunden. Auf der Shop-Seite wurde mit einer Lieferzeit von 1-2 Wochen geworben und der Preis war einfach klasse. Somit hatte ich mir eine Auswahl von mehreren Stühlen (unterschiedliche Hersteller und Modelle) bestellt. In der Bestellbestätigung wurde (in einem Nachsatz) auf evtl. Stornierungen wegen "was auch immer" hingewiesen. Nun habe ich für meine Bestellung tatsächlich eine Stornierung erhalten mit der Begründung "der Lieferant könne diese Artikel nicht in angemessener Zeit liefern". Da ich als Verbraucher davon ausging, dass der Artikel in ausreichender Stückzahl vorrätig war (Lieferzeit 1-2 Wochen, eher akzeptabel für einen Bürostuhl) und es auch unterschiedliche Hersteller und Modelle waren, gehe ich eher von einem Lockvogelangebot aus. Gibt es hier rechtliche Chancen, dass ich meine Artikel zum angebotenen Preis erhalte? Ich habe diverse Screenshots der Angebot vorliegen. Vielen Dank im Voraus für eine Einschätzung, ob hier weitere Maßnahmen überhaupt sinnvoll scheinen.

Anfechtung des durch Bezahlung via Paypal zustande gekommenen Kaufvertrages durch Erklärungsirrtum

Beitrag von Benjamin Kleinschmidt
13.01.2021, 11:52 Uhr

Ich habe ein elektronischen Artikel gekauft im online Store einer relativ großen Supermarkt Kette. Der Preis war sehr gut, daher habe ich sofort zugeschlagen und auch via Paypal bezahlt. Ein Kaufvertrag sollte ja dementsprechend zustandegekommen sein. Der Verkäufer hat mir jetzt jedoch eine Stornierung zugesandt mit der Begründung: „ Für den Fall, dass bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen sein sollte, fechten wir diesen hiermit aufgrund eines Erklärungsirrtums an.“ und in einer weiteren email haben sie mir einen Schadensersatz in Form eines Gutscheincodes in Höhe von 5€ zugesandt. Aus dem obigen Text konnte ich jetzt leider nicht entnehmen, ob die Anfechtung aufgrund eines Erklärungsirrtums nun bei bei abgeschlossenen Kaufvertrag gültig ist. 

Tippfehler im Text

Beitrag von Azmarei
11.09.2020, 10:19 Uhr

Selbstredend ist in folgendem Satz: "Wichtig dabei ist, dass der Händler zügig reagiert, denn das Gesetz sieht in § 122 Absatz 1 BGB vor, dass der Betroffene die Anfechtung unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern gegenüber dem Vertragspartner erklären muss, damit er sich vom Vertrag lösen kann." nicht § 122 I BGB die fristsetzende Norm, sondern § 121 I BGB. 

Anfechtung wegen Falschen Preis

Beitrag von Dennis
30.08.2020, 16:51 Uhr

Hallo ich habe in einem Online Shop einen Artikel für 139 € gekauft, der normalerweise deutlich Mehrwert ist ca. 800 € ich hielt es für ein Sonderangebot. Der Verkäufer hat auch rechtlich einwandfrei den Vertrag angefochten dies steht außer frage. Mein Problem mir ist ein Schaden entstanden. Ich hatte zuvor ein gebraucht gerät gekauft auf einem Online Marktplatz. Als ich wenige Minuten später dieses "Schnäpchen "geschossen habe. Also bin ich von dem Kaufvertrag des Gebraucht Gerätes zurück getreten . Als dann die Anfechtung kahm habe ich sofort wieder versucht das gebraucht gerät zu bekommen (450€) leider war es schon weiter verkauft. Diesesn Schaden möchte ich ersetzt bekommen. Dies sieht der Verkäufer nicht ein . obwohl es meiner Meinung nach eindeutig ist. Was würden sie mir raten?

Darf man dauerhaft falsche Preise Auszeichnen oder besteht Pflicht zur Korrketur?

Beitrag von Dirk Herrmann
15.06.2020, 20:42 Uhr

Guten Tag - im von mir besuchten Webshop steht auf der Eingangsseite, der Webshop wäre gerade in Überarbeitung und online Bestellungen wären momentan nur über E-Mail möglich. Deswegen gäbe es einen Rabatt von 10%. Entsprechend habe ich am 10.5. ein Produkt bestellt, das mit 6,50€ ausgezeichnet war. In der Bestellbestätigung war der Preis des Produkts mit 9,95 angegeben, und 10% wurden auch nicht abgezogen - und ich sollte Vorkasse leisten. Daraufhin habe ich mit den Auszügen aus der Internetseite geantwortet, bekam aber nur die Antwort "der Preis im Internet ist falsch.

Wie gesagt, unsere Seite wird aktuell überarbeitet." Das war am 18.5. - Ich habe noch nichts bezahlt. Der Preis im Internet ist immer noch falsch. Wie lange darf ein fehlerhafter Preis angezeigt werden, nachdem der Händler über den Irrtum bescheid weiß? Viele Dank und freundliche Grüße

Er/Sie

Beitrag von Samuel
19.05.2020, 14:55 Uhr

Gilt das alles auch synonym für Online-Buchungen von Ferienunterkünften in Portalen wie booking.com oder Airbnb?

Angeblich falsches Angebot durch Hacker

Beitrag von Engelhardt
11.09.2019, 19:19 Uhr

Auf Amazon würde Gartenmöbel angeboten zu einem günstigen Preis mehrere Angebote waren verfügbar, auch eine "Bestellbestätigung" kam per E-Mail

Am nächsten Tag erhielten wir E-Mail vom Verkäufer er sei gehackt worden und dieses Angebot sei ungültig.

Wie verhält es sich in so einem Fall

Statt 3er Boxen-Set wurde nur eine Box geliefert.

Beitrag von Soulz
13.04.2019, 16:44 Uhr

Hallo, bei einem namhaften Hersteller habe ich Kunsstoffboxen bestellt. Beschrieben und bestellt habe ich ein 3er Boxen-Set, geliefert bekam ich statt dem Set nur eine Box. Jetzt möchte der Händler erstens nicht nachliefern und zweitens entweder, daß ich die eine Box zum Preis der 3 Boxen behalte oder retourniere. Am liebsten hätte ich natürlich die komplette Menge der Boxen, aber mindestens möchte ich für eine Box nicht für den dreifachen Preis bezahlen.  Ich habe auf Rechnung bestellt. Kann ich den Rechnungsbetrag mit der entsprechenden Begründung kürzen oder was raten Sie mir? Mit freundlichen Grüßen

Mehrfacheingabe von Gutscheincodes im Onlineshop aufgrund eines Systemfehlers

Beitrag von Streit
05.04.2019, 12:34 Uhr

Guten Tag, am 25.03.19 habe ich eine Bestellung im Online-Shop aufgegeben. Aufgrund eines Systemfehlers war es möglich einen Gutscheincode mehrfach einzulösen. Aufgrund des Systemfehlers war der Kaufpreis deutlich günstiger, da ich die Codes mehrfach eingetragen habe. Am selben Abend wurde mir eine Bestellbestätigung zugesendet mit dem Preis. Anschließend erhielt ich die Ware mit passender Rechnung. Das Geld überwies ich noch am selben Tag. Nun kam am 02.04 eine Mail, dass der eingelöste Code durch einen Systemfehler falsch verbucht wurde. Daraufhin wurde die Rechnung zum vollen Preis mit Bitte um Überweisung angehangen.

Nun meine Frage zum weiteren Vorgehen. Muss ich nun den regulären Kaufpreis zahlen, da ich ja bereits vorher eine Rechnung erhielt und diese auch beglichen habe?

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichem Gruß!

Ware zu sehr günstigen Preisen gekauft!!

Beitrag von Steve Ewstatiew
28.03.2019, 13:52 Uhr

Hallo....ich habe letzte Woche online bei einem Sporthändler Artikel zu sehr günstigen Preisen gekauft,diese sofort per Paypal bezahlt und auch geliefert bekommen,heute habe ich eine Email bekommen,das es einen Fehler gab und ich die richtige Summe überweisen soll oder die Ware zurückschicken soll!!wie verhalte ich mich jetzt richtig?lg

Kauf eines Produktes

Beitrag von Peter Sch.
04.12.2018, 08:36 Uhr

Bitte um Hilfe.

Ich habe im Internet eine Maschine für einen günstigen Preis bestellt. Es wurde alles bestätigt und auch der Versand wurde mir mitgeteilt. Später wurde mir einfach das Geld zurück überwiesen ohne Kommentar. Die Maschine war bei einem anderen Anbieter zu der Zeit genau so mit diesem Preis angeboten. Da ich mich auf die Lieferung verlassen habe, ich hatte ja schon die Versandbestätigung, ist es nun so, dass ich diese Maschine zu dem Preis nicht mehr bekomme. Der Verkäufe meldete sich auch nicht bei mir, er überwies nur den Betrag zurück.

Was Könnte ich nun machen? Vielen Dank Peter S.

...

Beitrag von Philipp Kayser
20.11.2018, 17:45 Uhr

 Ich habe folgendes Problem Ich habe ein Angebot über einen Artikel bei einem Händler angefordert, dieses erhielt ich darauf hin mit einem Preis von 66 € Brutto.  Ich bestätigte dieses Angebot da mir der Mark Preis des Gerätes nicht bekannt ist und auch nur schwierig herauszufinden ist .  Daraufhin erhielt ich die  Auftragsbestätigung, worauf eindeutig aus Kundensicht ersichtlich ist dass es sich um dieses Gerät handelt und nicht um ein Netzteil.

Heute erhielt ich dann eine Nachricht von dem Sachbearbeiter, dass es sich um einen Irrtum handelt  (Nur das Netzteil) und hinter der Artikelnummer angeblich nur das Netzteil des Gerätes steckt Sich der normale Preis auf circa 950 € netto beläuft. Kann ich diesen Kaufvertrag anfechten?

Definition von "deutlich zu geringer Preis"

Beitrag von D. Lindemann
20.04.2018, 17:19 Uhr

Hallo, mich würde als betroffener Käufer interessieren wie in diesem Zusammenhang interessieren die Definition bzw. Auslegung für den in Ihrem Fazit genannten Begriff "deutlich zu geringer Preis" zu sehen ist. Konkretes Beispiel. Eine Digitalkamera wurde bei einen Onlinehändler für €485,- erworben und der Kauf umgehend per email bestätigt. Am gleichen Tag ein paar Stunden später wird der Vertrag vom Händler "aufgrund eines Erklärungsirrtums nach §§ 119 Absatz 1, 120 BGB" angefochten mit der Begründung "Leider war der in unserem Angebot angegebene Preis aufgrund eines technischen Fehlers im Shop-System fehlerhaft." Jetzt wird die gleiche Ware für €535,- angeboten, d.h. nur 10% Preisdifferenz. In einem Preisvergleichsportal war die gleiche Ware in den letzten 6 Monaten zeitweise für €499,- zu kaufen. Kann man hier wirklich noch von einem  "deutlich zu geringen Preis" sprechen der zu einem Vertragsrücktritt von Seiten des Händlers nach den Zitierten Paragraphen berechtigt?

Ebay Kleinanzeigen

Beitrag von Marie
06.11.2017, 13:38 Uhr

Ich habe ein paar Schuhe auf EBay Kleinanzeigen gekauft.  Der angegebene Preis lag bei ca 350€ Ich bot 120€, der Verkäufer erklärte sich einverstanden und ich überwies die Summe unverzüglich.

Nun erklärte er mir, dass es sich um einen Irrtum handele, da er von einem Preisangebot von 320€ ausgegangen war.  Kann er nun vom KV zurücktreten, weil er sich „verlesen“ hat?

E-Mail Angebote

Beitrag von Claudia
11.08.2017, 13:19 Uhr

Ich habe eine E-Mail von meinem Telefonanbieter erhalten, dieser hat mir einen Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif angeboten. Auf meine Bestätigung des Angebots sagt der Anbieter, die Mail sei aufgrund eines Systemfehler versendet worden. Habe ich ein recht auf den günstigeren Tarif?

Zeitspanne bis zur Anfechtung

Beitrag von Gregor
18.03.2017, 16:31 Uhr

Hallo, aus Anbietersicht würde mich interessieren wielange ich Zeit habe eine Anfechtung vorzunehmen. Sind es die besagten 4-14 Tage? Oder handelt es sich dabei um eine Tageszahl nach der gehandelt werden muss, sobald der Fehler entdeckt worden muss? Es ist möglich, dass der Fehler erst nach einigen Monaten entdeckt wird. Besteht dann noch eine Chance zur Anfechtung? (Ware versendet, Geld erhalten?).

Vielen Dank, Gregor

Anfechtung vs. § 434

Beitrag von Lisa Esser
24.02.2017, 14:08 Uhr

Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich der Anfechtung nach § 119 Abs. 2 wegen eines Eigenschaftsirrtums, wenn Produkte im Internet anders beschrieben sind. Ist dies nicht durch die Mängelhaftungsregelung nach §§ 434 ff. unzulässig? 

Händler fordert Ware zurück

Beitrag von L.A.
15.12.2015, 14:42 Uhr

Ich habe aktuell folgendes Problem: ein Amazon Marketplace Händler hat vor einigen Tagen einen 100,00 € Gutscheincode öffentlich unter seinen Produkten platziert (ohne Mindestbestellwert!). Dieser war für jeden über mehrere Stunden sichtbar /nutzbar.

Auch ich habe davon gebrauch gemacht und einige Artikel bestellt.

Nachdem der Händler die ersten Produkte an mich versendet hat wurden plötlich alle weiteren Bestellungen storniert (was auch absolut in Ordnung geht). Nun allerdings fordert der Verkäufer, dass ich die bereits erhaltene Ware zurück sende. Hat er ein anrecht darauf ? Hier seine E-Mail die ich vorhin erhielt: unter der Bestellnummer: xxx-xxxxxxx-xxxxxxx haben Sie bei uns über die Plattform www.amazon.de Ware bestellt. Sie hatten insofern auf eine von uns bei Amazon eingestellte Artikelbeschreibung hin an uns ein Kaufangebot übermittelt.

Leider kam es beim Erstellen der hier zu Grunde liegenden Artikelbeschreibung zu einem Datenverarbeitungsfehler/Eingabefehler auf unserer Seite. Dies war der Grund aus dem Sie einen von Ihnen zuvor gar nicht bezahlten, Ihnen auch nicht von einem Dritten als Geschenk übermittelten Gutschein in Höhe von 100 EUR auswählen und damit bei uns bezahlen konnten. Sie dürften sich über diese Möglichkeit sicher bereits bei Abgabe Ihrer Bestellung gewundert haben. Beabsichtigt war unsererseits lediglich, einem anderen unserer Kunden einen Gutschein zukommen zu lassen. Aufgrund des besagten Fehlers wurde der Gutschein dann aber nicht nur für diesen, sondern eben auch für Sie sichtbar. Dies war von uns so, das werden Sie nachvollziehen können, natürlich nicht beabsichtigt.

Unsere Waren sind, wie dies schon in der Angebotsbeschreibung bezeichnet war, bei Amazon gelagert und werden für uns direkt von Amazon verschickt. Der Vorgang ist großflächig automatisiert. So kam es hier dazu, dass Amazon bereits den Versand eingeleitet und eine Versandbestätigung an Sie verschickt hatte, bevor wir unseren Fehler bemerkten. Die darin liegende Annahmeerklärung bezüglich Ihres Kaufangebotes erfolgte insofern aber eben nur aufgrund unseres Fehlers und damit aufgrund eines Irrtums unsererseits.

Dieser Irrtum wirkte bei der automatisierten Versendung noch fort. Die darin und in der Übermittlung der Versandbestätigung liegende Annahmeerklärung erfolgte irrtümlich. In solchen Fällen gestattet uns das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 119 Abs. 1) glücklicherweise ausdrücklich, den zustande gekommenen Vertrag anzufechten und so zu vernichten, also unwirksam zu machen (vergleiche Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.01.2005, Aktenzeichen VIII ZR 79/04).

Soweit hier also bereits ein Vertrag zwischen Ihnen und uns aufgrund der vorbeschriebenen Situation zustande gekommen ist, erklären wir hierdurch ausdrücklich die

Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums.

Was ist nun zu tun?

- Die aufgrund des irrtümlich geschlossenen Vertrages, der durch die Anfechtung nun unwirksam geworden ist, erbrachten Leistungen müssen nun rückabgewickelt werden.

- Soweit Ihnen nach Zahlung Ihrerseits hier bereits die Ware zugestellt wurde, sind Sie natürlich verpflichtet, die Ware wieder an uns herauszugeben. Auf Anfrage bei uns übermitteln wir Ihnen gerne einen Rücksendeschein, für die kostenlose Rücksendung der Ware. Sobald Sie die Ware dann an uns zurück gesendet haben zahlen wir auf einem von Ihnen bitte mitzuteilenden Weg den Kaufpreis zurück.

- Soweit Sie aufgrund der Situation also bereits eine Zahlung an uns geleistet und noch keine Ware erhalten haben, lehnen Sie bitte die dann noch im Versand befindliche Ware ab und lassen Sie diese an uns zurückgehen. Hernach zahlen wir Ihnen den Kaufpreis zurück. Bitte teilen Sie uns mit, auf welchem Wege die Rückerstattung erfolgen darf.

- Sollten Sie wider Erwarten die Ware erhalten und noch nicht gezahlt haben, sind Sie natürlich verpflichtet, die Ware wieder an uns herauszugeben.

Sie können sich über den folgenden Link ein kostenfreies Retouren-Etikett ausdrucken.

In jedem Fall entschuldigen wir uns an dieser Stelle für die bereiteten Umstände und danken Ihnen vorab sehr herzlich für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen zudem ein Frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr und hoffen, dass die Angelegenheit hiernach kurzfristig und problemlos bereinigt werden kann. --- was ist wenn ich die Ware nicht mehr besitze bzw. sie bereits verwendet habe (es handelte sich um LED Lampen/Leuchtmittel) ?

Rechtslage bei verschickter Ware?

Beitrag von H. Kegel
13.11.2015, 10:26 Uhr

Vielen Dank für den aufschlussreichen Text. Wie sieht es aber aus, wenn die Ware bereits verschickt wurde und ein Fehler in der Beschreibung war, z.B. die Zeile "mit 50 Stück Zubehör" von einem anderen Artikel falsch kopiert wurde, der betreffende Artikel aber ohne Zubehör verschickt wurde und der Kunde nun auf dieses Zubehör besteht ? Danke!

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