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Leserkommentare zum Artikel

Wer trägt die Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf?

Streitigkeiten mit Verbrauchern betreffend die Tragung von Hin- und/ oder Rücksendekosten bei Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts sind nach unserer Erfahrung ein leidiges Thema im Alltag von Online-Händlern. Um diese – zugegebenermaßen nicht ganz triviale – Thematik praxistauglich abzuhandeln, stellen wir Ihnen einen aktuellen Leitfaden bereit. Dieser geht hierbei nicht nur auf die gängigsten Standardfälle ein, sondern liefert auch anschauliche Beispiele für komplexere Konstellationen.

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Versandkosten

Beitrag von Tabea
30.11.2023, 20:33 Uhr

Ab35€ Versandkosten frei..Ware kostet39.90€ Man bietet einen Erstbellerrabatt von15% an und verlangt danach wieder die Versandkosten!!!Ist es überhaupt erlaubt oder wird man arglistig getäuscht als Käufer?

Sahino

Beitrag von Habip
09.11.2023, 17:23 Uhr

Betrug Masche

Moped bestellt und sofort storniert

Beitrag von Christiane
11.05.2023, 08:34 Uhr

Moin Ich habe vor drei Tagen ein Moped bestellt, Der Bezahlvorgang war schwierig meine Bank nahm die französische IBAN nicht an. Ich brach das also ab , und stornierte den Kauf Widerrief den Bestellvorgang! Heute kommt eine Rechnung ich widerrufe abermals Das Fahrzeug ist noch nicht geliefert , aber laut Rezensionen dieser Firma recht unseriösen Verhalten fürchte ich das die trotzdem liefern und auf Kauf bestehen was kann man dann tun? Ware nicht annehmen?im Regen stehen lassen, Zurück schicken… eine Versandgebühren war garnicht aufgeführt….

Versandhaus verlangt im Nachhinein Hinsendekosten

Beitrag von Anne
07.03.2023, 10:41 Uhr

Leider noch immer gängige Praxis, ein Versandhaus verlangt von mir nach Widerruf und vollständiger Retoure der Ware, dass ich ihm die Kosten für die Hinsendung Standardlieferung erstatten soll und verweist auf seine AGB, in denen es Lieferkosten von Erstattungsansprüchen bei Widerruf ausschließt. Es übernehme lediglich die Kosten der Rücksendung, der Verbraucher habe bei Widerruf und vollständiger Rücksendung eine Versandpauschale von 4,50 Euro an das Versandhaus zu zahlen. Ich gehe davon aus, dass die AGB des Versandhauses rechtswidrig sind und ich dies nicht bezahlen muss?

Paragraphen Änderung 28.05.2022

Beitrag von Robin Wenzel
10.12.2022, 22:07 Uhr

Hi, kann es sein, dass es am 28.05.2022 eine Änderung im Paragraphen 357 gab? Ich finde online nämlich unterschiedliche Versionen.

Wie verhält es sich mit minderwertzuschläge?

Beitrag von daniel
11.11.2022, 22:50 Uhr

Z.b. 50 Muttern bestellt. = 10€ Minderwertzuschlag = 5€ Transportkosten = 8€

Was würde bei einer vollständigen Rücksendung erstattet werden?

Rentner

Beitrag von Dieter Dörr
24.08.2022, 09:16 Uhr

Ich habe an Goldankauf 123 Silber und Edelmetall gesendet,ich bekam ein Angebot,das ich ablehnte und darum bat mein Eigentum zurückzusenden,die Antwort war,ich soll 6,95 Euro überweisen weil das Angebot unter 20 Euro war. Ich teilte mit,das ich nach Erhalt und Prüfung von meinem Eigentum,diesen Betrag Bezahlen werde,oder gegen Nachnahme,obwohl geworben wird,kostenloser Rückversand bei Ablehnung des Kaufangebotes. Antwort war,erst das Geld.

Herr

Beitrag von Carol D.
26.04.2022, 08:50 Uhr

Ich habe im Internet Ware bestellt, nach 3 Tagen war die Ware da aber nicht vollständig. Nach mehrmaligen Beschwerden kam ich soll die Ware nach China zurücksenden obwohl die Ware aus Deutschland kam und ich die Kosten für den Rückversand zu tragen habe. Ist das rechtens?

Eine Bestellung aufgegeben, drei Sendungen erhalten

Beitrag von Tatjana Ebengerd
06.04.2022, 23:08 Uhr

Hallo, der Verkäufer verlangt, dass ich drei Sendungen auf meine Kosten zurückschicke, obwohl ich in einem Shop nur eine Bestellung für 4 Paar Schuhe aufgegeben habe. Als ich mit einem Anwalt gedroht habe, hat man mir vorgeschlagen, drei Rücksendeetiketten auf ein Packet zu kleben. Das Packet wurde von der Post nicht angenommen. Meine e-mails werden nicht mehr beantwortet.

Mehrere Artikel in 1 Sendung trz mehrfach Kosten

Beitrag von Steffi
19.04.2021, 04:33 Uhr

Wie sieht das aus bei mehreren Artikeln in 1 Sendung? Bei Wish.de habe ich für jeden einzelnen Artikel Versand bezahlt (Artikel 1€ Versand 2-3€) und nicht gerade wenig sondern teilweise das doppelte / dreifache für einen Artikel doch der Händler hat 7 Bestellungen in 1 Tüte versendet dh er hat fast 24€ Versandkosten berechnet aber alle 7 teile in 1 Sendung geschickt! Der Warenwert lag grade mal bei 10€ ! Sowas kann doch nicht rechtens sein? Erstatten will dieser die zuviel bezahlten Versandkosten nämlich nicht! Alles kam in billigen Plastikverpackungen!

Angestelter

Beitrag von Angelika
12.11.2020, 12:40 Uhr

Ich habe ein Paar Masken schütz transparent, zu 17 Euro jede Stück, plus 7 Euro Lieferung. Die Händler Homepage zeigt, dass die in Großbritannien sind. Ich habe schon bezahlt, ich habe die Produkte bekommen aus Deutschland...¿? Die Masken sind sehr groß und das Material ist wie Plastik , sehr ungemütlich. Ich wollte zurück schicken, aber haben mir eine Adresse in China gegeben, ich soll das Produkt zurück nach China, und ich muss selbst bezahlen. Es ist für mich ein Betrug.

Rücksendekosten Firma mit deutscher Webseite möchte Rücksendung nach Hongkong auf Kundenkosten

Beitrag von Ina B.
31.07.2020, 10:27 Uhr

Guten Tag,

Anfang des Monats hatte ich Gesundheitssandalen bei Benoza bestellt, deutsche Webseite, Ware kam viel zu spät, ich stornierte den Auftrag. Das Paket wurde im Haus leider versehentlich angenommen, die Ware ist in billigster Qualität hergestell, Plastiksandalen, die viel zu klein sind. Aus all diesen Gründen habe ich neben dem Storno noch eine Widerruf versendet und um eine Rücksendeadresse samt kostenfreier Rücksendung gebeten. Man sendete mir eine Adresse in Hongkong zu und trotz mehrfacher E-Mails hin und her will Benoza die Versandkosten nicht übernehmen. Ich habe mehrfach verdeutlicht, daß wir nicht vorab vereinbart hatten, daß ich bei Widerruf alle Kosten tragen muss. Benoza hat eine eine deutsche Homepage mit ".de"-Endung. Was kann ich jetzt tun? Viele Grüße, Ina B. ( innenarchitekturdesign@gmx.de)

Wer trägt die Kosten des Rückversands bei unbrauchbarem/unzumutbarem Artikel wegen Bspw. Produktionsfehler/eindeutiger Gebrauchsspuren?

Beitrag von Birgit Zendel
24.07.2020, 11:04 Uhr

Meine Frage lautet: Wer trägt die Kosten des Rückversands bei der Lieferung eines unbrauchbaren/unzumutbaren Artikel wegen Bspw. Produktionsfehler/eindeutigen Gebrauchsspuren, schwerwiegendem Defekt? Die Leier bezüglich der Gewährleistung braucht mir hier keiner mehr zumuten bitte, denn seit der Gesetzesänderung bezüglich der Rücksendekostenlast hin zum Verbraucher und das SOGAR im Widerrufsfall, haben sich nicht mehr nur sehr unseriöse Onlineshops und Händler/Verkäufer auf unlautere Methoden SPEZIALISIERT - auch die einst seriösen wandern langsam in die unseriösen Ecken. Was ich damit meine? Seit der Verbraucher auch im Widerrufsfall die Rücksendekosten tragen muss, seither erlebe ich von NAMHAFTEN Herstellern immer öfter, dass diese ihre Produkte mit ENORMEN PRODUKTIONSFEHLERN tatsächlich an Onlinehändler abgeben zum Verkauf. Zwei namentliche Beispiele kann ich bedenkenlos hier benennen, denn es liegen Zeugen, Fotos und entsprechender Schriftverkehr vor, sprich diese Sendungen ergingen auch an mich und ich habe versucht dies zu klären. Beispiel Nr. 1 die Firma "Lugina Schuhfabrik GmbH", der Hersteller der Schuh-Marke WALDLÄUFER - die Produktion im Ostblock läuft wohl oftmals nicht mehr rund und deren teuren Schuhe (in meinem Fall ca. 100 Euro) weisen ganz spitze, dicke Plastikfäden oder Kunststoff-Spitzen IM SCHUH auf, was ein eindeutiger Produktionsfehler ist, und ich bei meinen ZWEIMALIGEN Bestellungen des gleichen Schuh-Modells, tatsächlich auch beide Male diesen Produktionsfehler hatte, was dazu führt, dass man beim Gehen in diesen Schuhen BINNEN 10 - 20 Minuten BLUTIGE WUNDEN aufzeigt. Die Verkäufer dieser zwei Paar Schuhe waren "AboutYou" und "Mirapodo". Nachdem mir Mirapodo einen solchen, unbrauchbaren Schrott / Produktionsfehler zugesendet hatte, habe ich mein Glück danach bei AboutYou" versucht, doch AboutYou setzte gleich noch eines oben drauf, denn zu dem besagten Produktionsfehler waren dann dieses Paar Schuhe auch noch derart gebraucht, so dass hinten an der Sohle an der Innenseite gut 2 mm Sohlen-Profil abgelaufen waren! Aber habe ich absolut verstanden, dass eine Käuferin dieses teure Paar Waldläufer-Schuhe hat loswerden wollen, denn wie gesagt, auch in diesem Paar war dieser Produktionsfehler der ohne zu übertreiben für blutige Wunden nach maximal 20 Minuten Gehen sorgt. Nicht jeder ist wie ich - diese arme Kundin ist scheinbar wochenlang mit diesem sehr schmerzhaften und auch gefährlichen (Sepsis) Produktionsfehler herum gelaufen. Die Firma "Lugina Schuhfabrik GmbH" / der Hersteller der WALDLÄUFER Schuhe, die wollen nix hören von HERSTELLERGARANTIE und kommen solchen Kunden wie mir, denen solch ein Produktionsfehler gleich ZWEI MAL innerhalb von 4 Wochen zugesendet wurde, in keinster Weise entgegen, sondern verweisen auf die Gewährleistung des Händlers - das hat mir BEWIESEN, dass nun das GESCHÄFT mit dem VERKAUF von Produktionsfehlern zum fast gleichen Preis wie Produktionsfehler freie Ware, dass das Hochkonjunktur besonders auch dadurch bekommen hat, da ja nun DER KÄUFER/VERBRAUCHER sogar beim Widerruf die Rücksendekosten zu tragen hat. WAS SOLL DAS??? POLITISCHES, HOCHKRIMINELLES PACK - genauso wie das mit den Werksverträgen, Hermesdeckungen (Bürge für Exportkredite ist die Bundesregierung), u. s. w. - und nun wird der nächste kriminelle Markt und Absatz politisch gefüttert, indem der Verbraucher bei Fernmabsatzgeschäften sogar im Widerrufsfall die Rücksendekosten zu tragen hat, denn nun lohnt es sich für die Hersteller einen Vertrag mit einem Händler einzugehen, und im Rücksendefall des Produktionsschrotts gilt nun nur noch den Hinversand dem Verkäufer zu erstattet, nicht mehr auch den Rückversand. Aber man soll es nicht glauben, derart Produktionsschrott wird auch von Händlern angeboten, welche die Rücksendekosten selbst tragen. Mein zweiter Fall "vogelfutteronline.de" verkauft Produktionsschrott von dem sehr namhaften Hersteller "Schwegler" der hoch qualitative Naturschutzprodukte herstellt - aber auch dieser will sich nun anscheinend seinen Produktionsausschuss VERGOLDEN lassen und tut die zumindest über den online Händler "vogelfutteronline", denn hier zu meinen Füßen liegt der nächste, absolut unbrauchbare Produktionsschrott, und ich schwöre, der Fehler ist SCHON WIEDER eindeutig ein Produktionsfehler, der ebenfalls das Produkt UNBRAUCHBAR und ja sogar auch GEFÄHRLICH macht, denn dieses Produkt hängt man HOCH und fällt es einem mit auch noch 1,5 Kilo Vogelfutter gefüllt auf den Kopf, dann geht das auch nicht unblutig über die Bühne! Doch im nun jüngsten Produktionsschrott-Fall will der Händler mit Rücksendekosten nichts am hut haben und hat es klar in der Widerrufsbelehrung erklärt, dass der Käufer diese berappen muss. Ich finde die "neue" (seit 2014) Gesetzgebung ja schon in Bezug auch auf den Widerspruchsfall kriminell, aber unbrauchbare Produkte zu verkaufen und selbst auch dann dem Verbraucher die rücksendekosten aufzuerlegen - Mensch Leute, ich verstehe euch nicht, die da bei Amokläufen immer sagen oder Schilder hoch heben mit "WARUM?", denn bei dieser hochkriminellen Politik / Regierung / Gesetzgebung da sind Amokläufe doch psychologisch völlig logisch, verständlich und erklärbar. Man fragt sich höchstens: WARUM nur so wenige? Ich bin schon fast richtig NEUGIERIG auf die Klärung meines jüngsten Falles, denn bisher hat sich der Verkäufer noch nicht auf meine Reklamation gemeldet und ich denke ein Umtausch könnte ihm nicht möglich sein, weil er nur solchen Produktionsschrott noch anzubieten hat - bei den meisten anderen, wirklich seriösen Händlern ist dieses Modell nämlich ausverkauft / derzeit nicht lieferbar.

Widerruf der Bestellung und trotzdem versendet

Beitrag von Katrin
19.11.2019, 14:23 Uhr

Ich habe Ware im Internet bestellt. Kurz darauf habe ich mir den Internetauftritt des Verkäufers genauer angeschaut und dabei ein ungutes Gefühl bekommen (Sitz in China, keine Telefonnummer im Impressum angegeben etc.). Daher habe ich den Kauf direkt per Mail widerrufen - da es keine andere Kontaktmöglichkeit gab. Ein paar Tage später erhielt ich trotzdem eine Versandbestätigung und kurz darauf eine E-Mail vom "Kundendienst", dass die Bestellung nun nicht mehr storniert werden könne, da die Ware schon unterwegs ist. Mein Plan, die Annahme des Paketes zu verweigern ging leider nicht auf, da mein Nachbar das Paket für mich angenommen hat... Natürlich war in dem Paket kein Rücksendeaufkleber. Nun bin ich mit dem Verkäufer wieder in E-Mail Kontakt getreten und bat um ein Rücksendeaufkleber, da ich der Meinung bin, dass ich die Rücksendekosten (nach China) nicht zu tragen habe. Wie verhält es sich hier? Was sind meine Rechte und Pflichten?

Amazon-Marketplace-Verkäufer

Beitrag von Oleg Gittsovich
08.10.2019, 09:04 Uhr

Guten Tag,

Es gibt eine Amazon-Richtlinie für Erstattung der Kosten für die Rücksendung, die noch die alte 40€-Regelung enthält.

Sind die Amazon-Marketplace-Verkäufer an diese Richtlinie gebunden oder können sie diese ignorieren, solange sie die Käufer von der Pflicht, die Kosten für die Rücksendung zu tragen, unterrichten?

Mit freundlichen Grüßen,

Käufer

Beitrag von Gaby
25.09.2019, 12:15 Uhr

Da ich eine Bestellung ( 1 Bettwäschegarnitur) - nicht mehr stornieren konnte, habe ich die Annahme verweigert. Der Verkäufer zieht nun 4,76€ von der Erstattung ab, für die Kosten der Rücksendung. Ist das richtig so ? Das hatte ich noch nie bei einer AV (Annahmeverweigerung)

extra kosten bei Wiederruf?

Beitrag von Sören
17.07.2019, 11:25 Uhr

Guten Tag,

Ich habe etwas bei einem Händler bei Manomano.de bestellt.(Artikelpreis 18€+ kostenlosen Versand)

Leider gab es Probleme bei der Zustellung so das das Paket direkt Retour (von Dhl)geschickt wurde.(falsche Adressdaten) Daraufhin forderte mich der Händler auf für eine erneute Zustellung oder bei Stornierung des auftrags 10€ extra zu bezahlen. Dieses lehnte ich ab und reichte über Manomano.de meinen Wiederruf ein. Jetzt verlangt der Händler trotzdem 5 € Gebühren für den Wiederruf .

Ist das rechtens? Darf er das? Muss ich das hinnehmen? Mfg

Rücksendung bei schweren Gegenständen

Beitrag von Frank Rößner
13.06.2019, 12:55 Uhr

hallo, ich hatte eine 30 kg schweren Schirmständer im Internet gekauft, der allerdings zerbrochen war. Darf der Händler auf einer Rücksendung ab Postfiliale bestehen oder muss er diesen entsprechend der neuen EU-Rechtsprechung vor Ort abholen? Vielen Dank Frank Rößner

Verkäufer verweigert Annahme der Retoure, Einlagerungskosten von DHL werden der Käuferin belastet

Beitrag von Danica Petrina
30.01.2019, 10:56 Uhr

Guten Tag, Unter B.9. Ihres Artikel steht, dass der Verbraucher nicht verpflichtet werden kann, auch die Kosten für einen erneuten Rücksendungsversuch zu übernehmen. Wie verhält es sich nun mit den Einlagerungskosten von DHL, die mir mit rund 50 EUR in so einem Fall in Rechnung gestellt werden? Besten Dank schon für die Antwort

Frau

Beitrag von D. Naumann
14.12.2018, 13:49 Uhr

Dankeschön für den lesenswerten Artikel. Mein Fall wird allerdings nicht aufgegriffen. Was passiert, wenn der Unternehmer dem Kunden nicht die passende Rücksendeanschrift mitteilt? Ich finde in allen Mails und AGBs nur, wohin ich die Ware NICHT zurückschicken soll. Ich habe meinen Widerruf erklärt, bekomme aber keine Antwort seit 3 Tagen und jetzt fehlt mir die Adresse. Natürlich habe ich die Ware vorab schon bezahlt und möchte gerne die Erstattung haben.

Versandkostennachzahlung bei Freibetragsunterschreitung nach Teilwiderruf

Beitrag von Lilli Lecher
23.08.2018, 11:12 Uhr

Vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Meine Frage wäre nun, ob Sie zu dem im Titel genannten Unterpunkt Rechtsprechungsquellen haben? 

Versandkostenübernahme EU

Beitrag von Stephan Mardo
15.05.2018, 12:47 Uhr

Hallo und danke für die Dokumentation. Was sich mir nicht erschließt: Wenn der Verkäufer bei einer Warenrücksendung duch den Kunden die Hinversandkosten übernehmen muss, gilt das dann nur für Deutschland, oder auch für EU-Ausland? Gruß aus der Pfalz

Konsument

Beitrag von S.O
22.12.2017, 16:57 Uhr

Hallo! Unter Punkt 10. schreiben Sie, dass der Verkäufer die Rücksendekosten zu tragen hat, wenn der Widerruf durch den Käufer noch vor dem Versand erfolgt. In meinem persönlichen Fall habe ich 3 Artikel bei einem Anbieter bestellt, unmittelbar danach bemerkt, dass einer der Artikel nicht der richtige war (Irrtum) und 3 Minuten nach der Bestellung mit der Hotline des Unternehmens telefoniert, um den Kauf komplett oder teilweise zu widerrufen. Die Mitarbeiterin teilte mit, dass der Versand definitiv durchgeführt, da sie ihn nicht stoppen könne. Die Rücksendekosten muss ich dennoch tragen. Auf welcher Grundlage lässt sich ableiten, dass dies, wie von Ihnen beschrieben, nicht der Fall ist und die Dame im Unrecht ist? Vielen Dank

Kunden Support E-Commerce

Beitrag von Tina
14.12.2017, 13:19 Uhr

Liebes Team,

folgende Frage zu den Rücksendekosten ergibt sich beim Kauf eines Produkts in Deutschland mit Lieferung ins Ausland.

In einem deutschen Online Shop wirbt ein Verkäufer mit kostenlosem Versand innerhalb Deutschlands. Ferner trägt er die Kosten der Rücksendung und zahlt alle Kosten einschließlich der Lieferkosten (Standardversand) zurück.

Der Lieferwunsch eines Kunden ist in diesem Beispiel nicht Deutschland, sondern z. B. Spanien.

• Ist die Lieferung nach Spanien ebenfalls ein Standardversand? • Gelten selbige Verträge für die Lieferung nach Deutschland und angebotene Auslandslieferungen? • Wurde in diesem Fall mit dem Kunden ein zusätzlicher Vertrag mit einem gesonderten Lieferwunsch vereinbart? • Hat der Kunde Anrecht auf die volle Kostenrückerstattung einschließlich der gezahlten Lieferkosten (z. B. Spanien)? • Hat der Kunde das Recht eines kostenlosen Rückversandes?

VG Tina

Paket lagert nach unfreier Rücksendung bei der Post

Beitrag von Heinrich Karner
10.12.2017, 08:00 Uhr

Ich habe ein Paket nach Zustellung an Nachbarn trotz Widerruf unfrei zurückgesendet. Nun liegt es bei der paketstelle und ich soll 54€ für die Lagerung zahlen. Der Händler verweigert die Annahme . Was kann ich tun um weitere Kosten zu vermeiden und den Händler der sich seit drei Monaten tot stellt zu einer Rückmeldung bringen. Wie werde ich das Paket ohne kosten los. Ich habe die Ware nicht bezahlt.

kleiner Fehler

Beitrag von Johannes
25.07.2017, 12:12 Uhr

Erstmal vielen Dank für den umfangreichen Artikel. Wirklich sehr gut erklärt. Mir ist allerdings etwas aufgefallen, das ich für einen Fehler halte:

Unter B 2 steht: "Daher werden viele Unternehmer auch nach neuem Recht versuchen, dieses Niveau zu halten, und die Rücksendekosten selbst tragen (obwohl sie das – anders als nach geltendem Recht- gar nicht müssten)."

Der Nebensatz in Klammern passt nicht. Entweder "obwohl sie das nach geltendem Recht gar nicht müssten" oder "obwohl sie das – anders als nach altem Recht - gar nicht müssten"

Beste Grüße

angebotene günstigste Standardlieferung soll die Abholung vor Ort sein

Beitrag von Michael Handen
19.06.2017, 19:20 Uhr

Guten Tag, ein großes Haus verweigert mit die Erstattung der Speditionskosten, da die Kosten über die günstigste Standardlieferung (Abholung vor Ort) hinausgehen.

Ist es im Sinnes des Gesetzes die Kostenrückerstattung der Hinsendekosten damit abzulehnen, dass ich die Ware ja kostengünstiger auch hätte abholen können?

Viele Dank für eine kurze Einsortierung

Michael Hansen

Falschlieferung - unfreie Rücksendung

Beitrag von Ralf Schwärz
12.04.2017, 16:03 Uhr

Habe falsche Ware erhalten, Verkäufer mehrmals gebeten kostenlosen Retourenaufkleber zur Verfügung zu stellen. OHNE ERFOLG! Habe Ware im Rahmen des Widerrufrechts (Internetgeschäft) unfrei zurückgesandt und bleibe jetzt auf Kosten von über 50 Euro an DHL sitzen, da Verkäufer Ware nicht angenommen hat.

Verbraucherschutz?

Rücksendekosten ins Ausland

Beitrag von Ruebe74
12.04.2017, 10:30 Uhr

Kann die offene Frage aus einem anderen Kommentar nur bestärken: Was ist wenn die Rücksendeadresse im Ausland liegt, der Artikel aber aus Deutschland versendet wurde und auch in der Artikelbeschreibung (Ebay) Standort Deutschland angegeben war. Ich muss doch davon ausgehen, dass im Falle eines Widerrufs nach Deutschland zurücksende kann, oder? Wäre schön, wenn in Ihrem wirklich tollen leitfaden auch dieser Fall noch beleuchtet wird. Der Abschnitt B8 ist ja schon knapp die Antwort. Nur, dass der Firmensitz nicht nachträglich verlegt wurde.

Dr.

Beitrag von Dieter Prestele
10.04.2017, 18:41 Uhr

Guten Tag, kann es sein, dass für den Fall eines Widerrufs der Händler nicht verpflichtet ist, in seinen AGB darauf hinzuweisen, dass die Rücksendekosten für den gekauften Schwingstab, Kaufsumme 19,95 €, um 5,00 € höher sind als eben der Warenwert? Schwingstab 1,1 Kg Gewicht, Länge 160 cm, Breite 5 cm, Höhe 5 cm. Danke

Rücksendekosten Sperrgut

Beitrag von Angelika
08.02.2017, 01:02 Uhr

Der Verkäufer hat die Ware als DHL Standard-Paket verschickt / Kosten 13,90 EUR. Bei der Rücksendung habe ich das Originalpaket ebenfalls als Paket verschickt (16,49 EUR), jedoch war das Paket zu groß und kam zurück mit dem Hinweis, es fehlt die Serrgut-Frankierung (Kosten 30 EUR). Muss ich als Verbraucher das Paket nochmals auf meine Kosten als Sperrgut zurück senden, obwohl der Verkäufer dies nicht angegeben hat?

Darf die Rücksendeadresse im Ausland liegen, wenn der Versand aus Deutschland erfolgte?

Beitrag von Franz Müller
27.01.2017, 18:46 Uhr

Habe eine Onlinebestellung getätigt und widerrufen. Muss nun auf meine Kosten zurücksenden.

Der Verkäufer verlangt aber die Rücksendung nach Großbritannien, obwohl die Absenderadresse in Düsseldorf ist. Ist das denn zulässig?

Hinsendekostenberechnung bei Widerruf trotz kostenlosem Versand

Beitrag von Claudia
11.01.2017, 15:01 Uhr

Ich hab einen Artikel mit gratis Versand bestellt. Möchte diesen nun zurückschicken. Die Rücksendekosten muss lt. neuem Gesetz nun also ich tragen.? Der Verkäufer will nun aber auch 3€ Hinsendepauschale verlangen und dementsprechend weniger rückerstatten. Darf der das

Rücksenung AGB

Beitrag von Tim Fröhlich
06.01.2017, 17:31 Uhr

Reicht ein Hinweis in den AGB und der Bezug auf diese in einer Email aus, das die Kosten von dem Kunden getragen werden müssen? Ist der Unterrichtspflicht damit genüge getan? Oder muss der Händler diese Information gesondert in dem Rücksendungsprozess (Email) angeben?

Rücksendekosten bei kaputter Ware

Beitrag von Robert
28.12.2016, 20:41 Uhr

Widerruf wegen Erhalt einer Ware, die offensichtlich durch Versand beschädigt wurde.

Wie verhält es sich mit den Rücksendekosten? Wer trägt diese? Muss die der Verbraucher zahlen, wenn er z.B. eine LP erhalten hat, die durch den Versand zu Schaden gekommen ist?

Danke und Gruß Robert

ANTWORT: Nachberechnung des Hinportos bei Teilrücksendung & unmittelbaren Rücksendekosten bei Annahmeverweigerung

Beitrag von Ralf
23.12.2016, 14:22 Uhr

.:. Nachberechnung Hinsendekosten :: Ich bin selbst Onlinehändler und habe diesen Fall durch meine Anwältin für Wettbewerbsrecht prüfen lassen. Die Anwort ist also gesichert und korrekt.

Eine Nachberechnung des Hinportos bei Teilrücksendung, falls der Bestellwert nach der Teilrücksendung unter die Freiporto-Grenze fällt, ist legitim und korrekt, wenn der Händler darauf in seinen Bedingungen (i.d.R. AGB) hinweist. .:. Annahmeverweigerung Rücksendekosten :: Es ist es lt. neuer Widerrufsbelehrung so, dass der Kunde i.d.R. die Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Ich bin der Meinung, dass das z.B. von DHL erhobene "Rücksendeentgelt" als „unmittelbare Rücksendekosten" gewertet werden müssen und somit auch vom Verbraucher zu tragen sind.

Sprich, der Verbraucher zahlt die Kosten der Rücksendung auch bei Annahmeverweigerung.

Beitrag von Mike

Beitrag von Frank
03.12.2016, 11:03 Uhr

1. muss man als privater Verkäufer nix zurücknehmen, wenn man es doch machen sollte erst die Ware zurück und dann das Geld.

herr

Beitrag von mike
02.12.2016, 19:53 Uhr

Händler in ebay kaufte bei mir privat eine gebrauchte Festplatte; er meinte, diese sei defekt. Ich erstattete dem Händler die kompletten Kosten (Artikelpreis+Versandpreis), um einer negativen Bewertung vorzubeugen. Muß ich auch noch zusätzlich die Versandkosten für die Rücksendung der defekten Festplatte tragen? In der ebay-Textbeschreibung habe ich nicht reingeschrieben, dass ich keine Rücknahme anbiete. Lediglich im ebay Verkaufsformular konnte ich anklicken vor Einstellen des Artikels: -Verkäufer )also ich) bietet keine Rücknahme an. Dies wird auch jedem Bieter in ebay angezeigt. Bis heute keine Rücksendung erhalten trotz mehrfacher Ermahnung. Gegenstandswert: unter 20 eur. Ebay hat trotz -Käufer melden- sich nicht gemeldet. Was kann ich tun?

Frau

Beitrag von Frau Binos
25.11.2016, 10:41 Uhr

Vielen Dank für diese Erläuterungen. Können Sie mir sagen wie die Rechtsprechung in folgendem Fall ist: ich bestelle einen Artikel in einem Onlineshop 2x. Der Artikel wird (zwei Mal) als lieferbar angezeigt. Ich bekomme eine Bestellbestätigung. Dann erreicht mich das Paket mit nur einem Artikel. Der Zweite sein nicht mehr lieferbar, man würde die Restsumme zurücküberweisen. Da der Preis für nur einen Artikel nicht im Verhältnis zu den Versandkosten stehen würde, habe ich aber zwei Exemplare bestellt, ein einziges hätte ich nicht bestellt. Die Lieferung ist also falsch. Ich möchte vom Kauf zurücktreten. Wer muss in diesem Fall die Versandkosten für die Rücksendung bezahlen ?? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Kostenfreier Standardversand vs. Zuzahlung bei DHL

Beitrag von Hartmann
31.10.2016, 16:06 Uhr

Wenn ich als gewerblicher Verkäufer auf Ebay eine kostenfreie Versandart (Hermes) anbiete, der Kunde sich aber für DHL (7 € Aufschlag) entscheidet, muss ich ihm dann im Fall des Widerrufs auch die 7 Euro für DHL erstatten? 

In der Widerrufsbelehrung wird darauf hingewiesen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),  unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen...

Hintergrund der Frage ist, dass Ebay mir gar nicht die Möglichkeit bietet, diesen Unterschied bei der Erstattung auszuwählen.

Rücksendekosten bei beschädigter Ware

Beitrag von C. S.
05.09.2016, 22:36 Uhr

Hallo,

wer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die Ware bei Erhalt beschädigt ist. Es handelt sich um einen Fahrradanhänger dessen Stoffbespannung an einer Stelle eingerissen ist. Da der Stoff (Insektenschutz/ Regenverdeck) bei Benutzung immer wieder den Klettverschlüssen ausgesetzt sein wird und somit weiter reißen wird, bleibt der Anhänger sowohl bei Regen nicht nutzbar als auch bei Sonne (der Insektenschutz muss immer geschlossen sein, zum Schutz des Kindes).

Desweitern wurde das Produkt auf der Online-Plattform nicht ausreichend beschrieben. Es ist für das Alter unseres Kindes nicht nutzbar (auch nicht per Nachrüstungen, da es diese hier nicht gibt). Mit korrekter Beschreibung hätten wir diesen Anhänger gar nicht gekauft und es wäre nicht zu einem Kaufvertrag gekommen.

Zahle ich auch hier, nach neuer Rechtslage immer selbst das Rückporto, obwohl der Verkäufer nicht alle Produktangaben aufgeführt hat?

Vielen Dank für Ihre Antwort 

Antwort zu Kommentar: "Versandkostenfrei bei Bestellwert nach Retoure unterschritten"

Beitrag von Andreas
26.08.2016, 14:27 Uhr

Hallo, erstmal vielen Dank für den Artikel und die nützlichen Informationen. Ich würde gerne die Antwort auf den Kommentar von "Markus" wissen. Dieser lautet: "Kann der Händler Versandkosten nachberechnen, wenn ein Kunde 2 Artikel bestellt und so die Versandkosten vorerst nicht anfallen, aber nach der Retoure von 1 Artikel der Warenwert unter dem Bestellwert für Versandkostenfrei fällt?" Meine E-Mail Adresse lautet: kovacsandras008@gmail.com Vielen Dank im Voraus.

Annahme verweigert (Warensendung Groß 1,90 Euro)

Beitrag von J Dormann
02.08.2016, 01:47 Uhr

Eine Bestellung über Amazon von einem Händler hatte ich widerrufen und benutzte das Rücksendeformular. Die Rücksendekosten entrichtete ich in einer Postagentur (Warensendung groß) mit 1,90 Euro.

Die Ware kam verschweißt und mit Nachporto von 4,90 Euro an mich zurück. In meiner Abwesenheit wurde das Nachporto entrichtet. Das Porto war jedoch korrekt von der Postagentur bestimmt worden (und abgestempelt). Dies wurde mir von der Post Customer Relations Hotline bestätigt.

Die Verschweißung erfolgte durch die Post aufgrund einer Beschädigung des Umschlags im Sortierzentrum (Brief von der Post lag bei). Im Empfangspostzentrum wurde die verschweißte Sendung nicht mehr als gültige Warensendung anerkannt und der Händler (Empfänger der Rücksender) verweigerte die Annahme. Nun habe ich die Ware zurück und musste nochmal 4,90 (unberechtigtes) Nachporto auslegen. Die Post wird das Nachporto erstatten. Wie kann ich vom Händler mein Geld zurückbekommen? Nachdem er die Warenrücknahme verweigert hat (und das Nachporto niedriger gewesen wäre als der Bestellwert/Warenwert der Rücksendung ist nunmehr der Händler im (Rückannahme) Verzug oder muss ich erneut volles Porto bezahlen.

Es ist zwischen dem Händler und mir unstreitig, dass ich die Rücksendung fristgemäß angefordert / die Bestellung widerrufen hatte und diese mit 1,90 Euro frankiert angeliefert wurde - dann jedoch die Annahme verweigert wurde (aufgrund einer fehlerhaften Nacherhebung einer korrekt addressierten und frankierten Rücksendung).

Versandkostenfrei bei Bestellwert nach Retoure unterschritten

Beitrag von Markus
28.07.2016, 10:44 Uhr

Kann der Händler Versandkosten nachberechnen, wenn ein Kunde 2 Artikel bestellt und so die Versandkosten vorerst nicht anfallen, aber nach der Retoure von 1 Artikel der Warenwert unter dem Bestellwert für Versandkostenfrei fällt?

Gibt es eine Rücksendefrist?

Beitrag von Nina
12.07.2016, 19:05 Uhr

Hallo.  Ich habe folgende Frage. Hatte über einem Privatverkäufer etwas bei Amazon gekauft. Warenwert 100€.  Er wollte die Ware nicht zurück nehmen,  Amazon erstattete mir das Geld über die A-Z Garantie. Nun hat sich nach 3 Monaten der Verkäufer wieder gemeldet u möchte die Ware zurück haben.  Wie lang besteht eine Rücksendepflicht?  Muss ich darauf reagieren?  LG ninA

Herr

Beitrag von Olav
12.07.2016, 13:04 Uhr

Im gegeben Fall habe ich meine Bestellung widerrufen und habe den Verkäufer darüber informiert das ich Ihm die Ware persönlich vorbeibringen möchte da der Versanf 50% des Warenwertes beträgt. Der Verkäufer hat dies abgelehnt und mich aufgefordert die Ware an Ihn zurückzusenden. Ist dies zulässig?

Danke

Versandkosten sind zu erstatten.

Beitrag von Andreas
06.07.2016, 12:07 Uhr

Guten Tag, Ich habe einen frage zu der erstattungspflicht der Hinsendekosten. Was ist wenn der standard Lieferweg  "Abholung " ist und nur die option Versand ausgewählt werden kann, müssen dann die versandkosten auch erstattet werden, obwohl der Kunde diese art explizit gewählt hat? Danke für Ihre ant wort 

Mfg Andreas

Übernahme Rücksendekosten bei Annahmeverweigerung

Beitrag von Oliver Müller
10.06.2016, 21:12 Uhr

Wie verhält es sich wenn der Verbraucher die Annahme verweigert bzw. das Paket nicht in der Filale abholt? DHL berechnet dem Händler 4,00 € Rücksendekosten. Können diese Rücksendekosten bei der Rückerstattung des Kaufpreises abgezogen/verrechnet werden?

Rücksendekosten bei Prvatem Verkauf

Beitrag von ToM
03.03.2016, 11:09 Uhr

Vielen Dank für die Zusammenfassung der aktuellen Rechtslage. Sie gehen hier von gewerblichen Verkäufern aus. Wie sieht dieser Fall bei Privatverkäufen aus? ****** Dies folgt aus § 357 Abs. 6 S. 1 BGB n.F.:

"Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat."

Rücksendekosten zu hoch

Beitrag von Christian Böckel
21.01.2016, 17:13 Uhr

Fraglich bleibt für mich als Verbraucher wie es sich mit in den AGB genannten Rücksendekosten verhält, wenn diese massiv überhöht sind. Konkret verlangt der Verkäufer 26 EUR für eine Abholung per Spedition, obwohl ich das Produkt auch auf dem normalen Postweg wesentlich günstiger zurück senden könnte. Zusätzlich verlangt er diese pro Produkt, d.h. in meinem Fall 2x26 EUR, da ich zwei Artikel bestellt hatte und diese einen gesamthaften Wert von 126 EUR inkl. MwSt. haben. Ist das rechtens? Abgesehen davon bietet er nur eine 0900-Nummer als Kontaktmöglichkeit an, was meines Wissens ebenfalls rechtswidrig ist.

Bearbeitungsgebühr Rücksendung nach Widerrufsfrist --> möglich?

Beitrag von Juergen Saenger | Ideen von A-Z
22.12.2015, 13:53 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist eine Gebühr für Rücksendungen die (im aktuellen Fall ein Monat) nach Ablauf des Widerrufes rechtens? Beste Grüße, Juergen

Nachberechnung des Hinportos bei Teilrücksendung

Beitrag von Florian Roth
26.11.2015, 14:21 Uhr

Vielen Dank für den aufschlussreichen Text.

Leider finde ich in diesem nicht die Konstellation, dass der Händler bei einem Bestellwert (!) von Summe X die Ware kostenfrei versendet, bei einer Teilrücksendung jedoch die Gutschrift nur abzüglich nachberechneter Hinsendekosten erstellt.

-

Beitrag von Tim
05.11.2015, 20:21 Uhr

Hallo,

es ist zwar toll das man hier fragen stellen kann, aber wenn diese nicht beantwortet werden, ist das ganze eigentlich völlig für die Katz?

Rückversandkosten nach rechtzeitig erfolgter Stornierung

Beitrag von Laszlo Kovac
03.11.2015, 11:53 Uhr

Hallo,

ich habe einen Artikel irrtümlich an einem Samstag Abend bestellt, nach der Feststellung meines Irrtums habe ich dem Unternehmer sogleich am Sonntag eine Storno E-mail gesendet, dennoch wurde der Versand am Montag getätigt (und auch nicht in aller Herrgottsfrühe), meine Benachrichtigung ist auch angekommen, denn ich habe am Montag gegen Mittag eine Antwort erhalten dass das Paket bereits unterwegs sei.. anhand der Termine im Pakettracking vermute ich sogar dass das Paket zu diesem Zeitpunkt noch garnicht unterwegs war, die Auftragsdaten wurden erst kurz vor 8 an DHL übermittelt.

Die Annahme einfach verweigern war leider auch nicht möglich.

Daher nun zweierlei Fragen: 1. Kann man davon ausgehen dass mein Widerruf auf jeden Fall rechtzeitig erfolgte um den Versand noch zu verhindern und 2. muss ich in diesem Fall die Rücksendekosten tragen?

Vielen Dank

Zahlungsmittelkosten (z.b. Paypal-Gebühren)

Beitrag von Maik R.
13.10.2015, 22:56 Uhr

Hallo,

wie sieeht es eigentlich mit eventuellen Zahlungsmittelkosten aus? Werden dieses ebenfalls bei einem Widerruf erstattet? Ich habe gerade aktuell einen Monitor bestellt und zurückgesendet, da er nicht meinen Erwartungen entsprach. Der Online-Händler hat den Preis und die Rücksendekosten übernommen. Aber auf der 1.9%-Kosten Paypal-Gebühren bleibe ich nun wohl sitzen! Ist das korrekt?

Rücksendekosten. Verkäufer schickt eine Ware, obwohl der bestellte Artikel ausverkauft ist.

Beitrag von Hoprich
08.10.2015, 13:19 Uhr

Der Verkäufer nimmt als Plattform Amazon.de und die Internetseite zeigt an, dass die Ware vorrätig ist, bzw. es kommt kein Hinweis, dass diese Ware nicht bestellbar ist. Es kommt ein Warenpaket und auf dem Lieferschein steht "Teurerer Artikel zum gleichen Preis, da bestellter Artikel ausverkauft!". Diesen Artikel will der Verbraucher aber nicht haben. Es entstehen Rücksendekosten und Verbraucher informiert Verkäufer, dass er diesen Artikel nicht wollte und bittet nicht nur den Warenwert, sondern auch die Rücksendekosten von 4,69 €uro zurückzuüberweisen. Warenwert plus Hinsendekosten werden erstattet, Rücksendekosten nicht. Es entsteht ein Schriftwechsel, wo der Verkäufer so ausflippt und Beleidigungen und Beschimpfungen los lässt, dass amazon Kundendienst eingeschaltet wird und diese den Fall des Benehmens des Verkäufers weiter unter sich klären. Verbleibt: Rücksendekosten fehlen immer noch. Zwischendurch hat Verkäufer "Wandlung des Kaufvertrages" abgefragt, er hätte jetzt den eigentlich bestellten Artikel wieder vorrätig und könnte diesen jetzt zusenden... Er droht, dass endlich diese Frage beantwortet werden soll. Verbraucher antwortet, dass nach so vielen Beschimpfungen des Verkäufers nie wieder in diesem Onlineladen gekauft wird. Der Fall der Produktversendung eines Artikels, nachdem der ursprünglich bestellte Artikel gar nicht lieferbar ist und keine Vorabbenachrichtigung erfolgt, fehlt in der Aufzählung der Fragen, wer trägt die Rücksendekosten.

Rücksendung - Gefahrenübergang

Beitrag von Patrick H.
15.09.2015, 11:21 Uhr

Guten Tag,

ich hätte eien Frage zu folgendem Fall:

Der Verbraucher schickt dem Unternehmer auf eigene Kosten (obwohl ein Retourenlabel vorgelegen hat) eine Retoure an eine falsche Adresse (Firmenzentrale und nicht wie angegeben an das dafür vorgeschriebene Lager). Leider kommt das Paket nie an (Post gibt zu, dass es sich um einen Verlust handelt, aber durch die Versicherung der Post wird nur ein Schaden bis zu 20 Euro getragen).

Reicht nun durch den Verbraucher aus, dass er eine Sendungsnummer angiebt, welche bestätigt, dass eine Sendung in Richtung der Unternehmenszentrale aufgegeben wurde. Wie kann man nachweisen, dass sich wirklich alle Artikel in dieser Sendung befunden haben?

Muss das Unternehmen den vollen Betrag an den Verbraucher zurück bezahlen oder nur einen Teilbetrag (Rechnungswert abzüglich der 20 Euro Schadensregulierung der Post an den Verbraucher) oder hat der Verbraucher überhaupt keinen Anspruch auf Rückerstattung, weil er die falsche Adresse angegeben hat und nicht nachweisen kann, was er retourniert hat?

Ich danke Ihnen für Ihre Mithilfe!

Viele Grüße, Patrick H.

Rücksendekosten nach Storno

Beitrag von Jörg H.
21.08.2015, 12:54 Uhr

Hallo zusammen, ich habe bei einem Online-Händler einen Artikel gekauft. Nachdem diese nach ca. 3 Wochen immer noch nicht geleifert wurde, habe ich den Auftrag telefonisch storniert. Ein paar Tage spatter kam das ein Packet, was meine Frau leider angenommen hat. Nun will der Verkäufer, dass ich den Artikel auf meine Kosten zurücksende. Ist das Rechtens? Darf ich ggf. unfrei zurücksenden?

Danke für eine schnelle Antwort

Rücksendung per Nachnahme

Beitrag von Andrea
11.08.2015, 17:20 Uhr

Guten Tag,

ich hatte folgenden Fall - Kundin bestellt Artikel und bekommt versehentlich einen anderen Artikel als den bestellten geliefert. Teilt dies aber erst nach mehr als 14 Tagen mit, mit dem Hinweis dass wir ja wegen Urlaub geschlossen hatten (onlineshop ;) und sie mich telefonisch nicht erreichen konnte. Den korrekten Artikel wollte sie dann auch nicht mehr, sondern wollte zurücktreten. Das habe ich aus Kulanz akzeptiert und sie um Rücksendung des Artikels gebeten, mit dem Hinweis das ich ihr die Kosten für die Falschlieferung erstatte. Jetzt hat sie das Paket per Nachnahme an mich gesandt.

Wie ist da die Rechtslage? Wer hat denn die erhöhten Portokosten zu tragen?

Danke für Aufklärung

Kunde gibt falsche Lieferadresse an

Beitrag von Pinto C.
11.08.2015, 09:48 Uhr

Guten Tag,

ich als Händler, habe folgendes Anliegen. Der Kunde hat im Vorfeld eine falsche Lieferadresse angegeben. Aus logischer Sicht würde ich denken, dass ich dem Kunden diese Kosten in Rechnung stellen kann, da das Verschulden auf den Kunden zurückzuführen ist. Doch auch die wohl einleuchtende Erklärung ist laut deutschem Gesetz manchmal nicht richtig. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, vielen dank.

Retourkosten bei Möbel/ speditionsware

Beitrag von C.s.
07.08.2015, 09:27 Uhr

Ich habe bei einem Händler zwei babybetten neu gekauft. Diese waren in der Verpackung beschädigt und auch sehr schlecht in der Verarbeitung. Ich habe ihm die Mängel sodann mit ca 40 Fotos dokumentiert und zukommen lassen. Ich bat um Zusendung der retoureunterlagen sowie Einleitung eines abholungstermins. Aufgrund seiner Betriebsferien 2,5 Wochen hat er uns diese nicht zur Verfügung gestellt und uns gezwungen die 4 großen Pakete weiter zu lagern. Platztechnisch hatten wir hier nur das KZ welches in diesem Zeitraum für das neue Baby hergerichtet werden sollte, da ich kurz vor der Entbindung stehe, also eine absolute Frechheit und unzumutbar. Ich habe ihn noch mehrfach versucht telefonisch wie auch schriftlich zu erreichen und darauf hingewiesen das das so nicht geht, jedoch Fehlanzeige. Er ist schön in Urlaub gefahren! Jetzt ist er schon 1 Woche zurück und ich habe immer noch keine Unterlagen bzw. eine Info zur Abholung bekommen. Dachte dann ich bin durch den Paypal käuferschutz rundum abgesichert, aber da bekomme ich den KP erst zurückerstattet wenn ich nachweise, dass ich die Ware versichert zurückgeschickt habe und der VK den Erhalt bestätigt. ..der totale horor, aufgrund der paketgröße ist das speditionsware! Muss ich hier als Käufer in diesem Fall tatsächlich bei Vorlage von Mängeln/ Beschädigungen diese Kosten selbst tragen? Ich wurde vor Abschluss des KV nicht explizit darauf hingewiesen bzw es wurde mir auch nicht die Höhe dieser Kosten aufgezeigt. Über eine kurze Info bzw Einschätzung hierzu wäre ich sehr dankbar. !

Die Folgen des Widerrufs habe ich erst nach meiner Meldung zur Beschädigung erhalten. Diese lt. Wie folgt: Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Bei unfreier Rücksendung wurde Annahme verweigert

Beitrag von Gisela
23.07.2015, 14:05 Uhr

Ich habe nun den konkreten Fall, dass ich eine Sendung erhalten habe, wovon von 3 Artikel einer laut Lieferschein korrekt bezeichnet wurde, allerdings der falsche Artikel in die Sendung gepackt wurde. Ich habe den falschen Artikel unfrei zurück gesandt und die korrekten Artikel incl. der gesamten Versandkosten bezahlt. Nun hat der Lieferant die Annahme verweigert und die Post hat das Paket wieder zu mir zurück geschickt. Wie muß ich nun vorgehen? Es kann doch nicht sein, dass ich für einen Fehler beim Lieferanten bezahlen muß.

Widerrufsrecht erst nach dem Kauf - Ebay

Beitrag von Kevin Marnold
10.07.2015, 11:24 Uhr

Hallo,

zu den Rücksendekosten: "Aus formaler Sicht muss der Unternehmer dem Verbraucher die obigen Informationen über die Kostentragungspflicht rechtzeitig !!vor Abgabe!! von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise sowie in einer den benutzen Fernkommunikationsmitteln angepassten Weise zur Verfügung stellen. Der Unternehmer wird den Verbraucher daher künftig im Rahmen seiner online vorgehaltenen Widerrufsbelehrung auf diese Rechtsfolge hinweisen"

Das würde doch dann bedeuten, dass wenn ein Unternehmer Ebay als Plattform nutzt, ich schon bevor ich den Artikel gekauft habe in der Artikel Präsentation darauf hingewiesen werden muss. Nicht erst in der Mail des Widerrufsrecht nach dem Kauf, oder?

mit freundlichem Gruß

Marnold

Widerruf - Rückfuhrkosten höher als Lieferung und Ware!!!

Beitrag von Stephanie
09.07.2015, 13:57 Uhr

Ich habe aus Deutschland bei einem Möbelhaus für über EUR 500.- Möbel bestellt und habe telefonisch vor der Auslieferung vom Widerrufsrecht gebrauch gemacht und nachgefragt, ob irgendwelche Kosten entstehen für mich. Es hiess nein und erst dann habe ich grünes Licht für die Rücksendung gegeben. Klar war mir bewusst, dass ich die Transportkosten von EUR 300.- nicht zurück erhalte. Danach hiess es plötzlich, dass ich die Rückfuhrkosten von EUR 1'000.- tragen muss, was mehr als die Möbel und Lieferung zusammen ist, was nicht sein kann, vorallem nach dem mir am Telefon bestätigt wurde, dass für mich keine Kosten entstehen, ansonsten hätte ich die bezahlten Möbel entgegen genommen. Ich erhielt dann im Nachhinein eine Gutschriftsbestätigung für die Möbel, da ich jedoch mehrere Wochen keine Gutschrift erhielt, hiess es das es sich um ein technisches Problem handelt und ich eine andere Konto Nr. angeben soll und plötzlich hiess es, dass ich doch nichts zurück erhalte auf Grund der Rückfuhr. Fühle mich total verarscht! Leider kenne ich mich mit dem Deutschen Recht nicht aus. Kann mir jemand helfen? Ich wäre sehr sehr dankbar, EUR 500.- ist für mich sehr viel Geld, was ich unbedingt brauche.

Rücksendekosten

Beitrag von Maria
08.07.2015, 08:48 Uhr

Hallo,

wir verkaufen Damenkleider. Häufig senden Kundinnen Kleider zurück, weil die Kleider nicht passen oder weil die Kundinnen die falsche Größe bestellt haben. Bisher tragen wir die Kosten der Rücksendung. Wir bieten unseren Kundinnen entsprechende Beratung an, die aber nicht immer in Anspruch genommen wird. Können wir in unserer Widerrufsbelehrung angeben, dass die Kunden die Rücksendekosten tragen, die aber von uns erstattet werdren, wenn uns die Kundinnen unmittelbar nach der Bestellung ihre Maße angeben (Brust-, Taillen- und Hüftumfang)?

Director

Beitrag von B. Romefort
07.07.2015, 12:35 Uhr

Kunde kauft 2 Artikel 2 x 50,-€ = 100,-€ Versand ist ab 80,-€ Kostenfrei, darunter 5,90€. Kunde schickt ein Artikel zurück. Die Gutschrift beträgt dann nur: 50,-€ abzüglich 5,90 € Porto = 44,10 € ... oder???

Wer zahlt die Rücksendekosten

Beitrag von Andreas Möller
30.06.2015, 09:32 Uhr

Ich habe privat bei E-Bay etwas verkauft. Der Kunde hat die Ware zurückgesendet weil der Artikel seiner Meinung nach bei E-Bay falsch beschrieben war. Die Rücksendung erfolgte per Päckchen statt wie ich vorgeschlagen habe per Maxi-Brief. Das ist wie ich gelesen habe sein gutes Recht. Die Frage ist nur: Wer bezahlt seine Rücksende-Portokosten. Sie betragen 3,89 (für das Päckchen) statt 2,40 (für den Maxibrief.)

Danke!

Beitrag von H.S.
03.06.2015, 16:32 Uhr

Danke für diesen hilfreichen Artikel, gerade die komplexeren Möglichkeiten sind sehr gut abgehandelt.

Vielen Dank!

Beitrag von Dieter K.
03.05.2015, 01:30 Uhr

Vielen Dank für diesen wertvollen, umfassend und doch auch für Laien verständlich formulierten Beitrag!

Online-Shop Betreiber

Beitrag von Andrea Lorenz-Wagner
09.04.2015, 19:07 Uhr

Guten Abend,

ich hätte zwei Fragen. Leider finde ich kein Antwort im Netz. 1. Der Käufer, wohnhaft in Österreich bestellt 1 Artikel, Warenwert 29 Euro. Er bezahlt 29, Euro plus 6,90 Versandkosten. Er schickt mir die Bestellung zurück. Rücksendekosten zahlt der er. Muss ich Ihm 6,90€ Hinsendekosten auch erstatten? In Deutschland wäre so, ich weiß. Im meinem Fall bei der Versenden der Bestellung hat 6,90 nicht ausgereicht, ich habe 9,15 bezahlt. Wenn ich ihm 6,90 erstatte, würde heißen, dass bei dieser Bestellung ein Verlust von 9,15 € habe. 2. Amazon-Kunde (Wohnhaft in Deutschland) stellt ordnungsgemäß ein Rücksendeantrag, innerhalb von 14 Tage Frist. Nach 16 Tage (nachdem er diesen Antrag gestellt hat) habe ich die Ware noch immer nicht erhalten. Wie lange darf er die Bestellung behalten, nach dem er signalisiert hat, dass er die Ware zurückschicken möchte? Gibt es irgendein Zeit, innerhalb ich die Ware erhalten muss/soll?

Vielen Dank für Ihr Antwort

Andrea Lorenz-Wagner

Rücksendekosten bei Speditionsware

Beitrag von Tanja Kelter
20.02.2015, 13:24 Uhr

Ich habe bei einem ebay-Anbieter Ware gekauft, die nicht normal per Paketpost versendet werden kann. Die Ware war Schrott und nicht zu gebrauchen, so dass ich diese keinesfalls behalten kann. Nun soll ich jedoch die Rücksendekosten, das kommt bei den Maßen der Ware auf ca. 90 Euro selbst tragen. Ich habe den Verkäufer bereits darauf hingewiesen, dass das BGB bei nicht normal per Paket versendeter Ware der Käufer nicht die Kosten tragen muss, zumindest nicht, wenn nicht in der Widerrufsbelehrung ausdrücklich Höhe hingewiesen wird. Gibt es tatsächlich schon irgendeine Rechtsprechung, auf die man sich berufen kann. Der Verkäufer hat zwar auch angeboten die Ware abholen zu lassen, aber ich soll für drei Pakete 96 Euro Rücksendekosten zahlen. Bin echt ratlos!! Brauche hier dringend Hilfe - ristemi@rosenkol.de

Rücksendekosten unbekannter Höhe

Beitrag von Jan Benjamin Fiedler
26.01.2015, 20:25 Uhr

Hallo, ist der Gesetzestext [ Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher zu informieren (…) gegebenenfalls darüber, dass der Verbraucher im Widerrufsfall die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat, und bei Fernabsatzverträgen zusätzlich über die Kosten für die Rücksendung der Waren, wenn die Waren auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können,] so zu deuten, dass dem Verbraucher auch die Höhe der Rücksendekosten mitgeteilt werden muss, wenn ihm ein entsprechendes Etikett für die Rücksendung zur Verfügung gestellt wird? Muss der Verbraucher einen nicht bekannten Betrag zu seinen Lasten akzeptieren, wenn er vorher nicht über die Höhe der Kosten informiert wurde?

"Unmittelbvare Rücksendekosten" bei Annahmeverweigerung?

Beitrag von Hans Müller
20.12.2014, 09:01 Uhr

Leider kann ich nichts über folgenden typischen Sachverhalt finden - bitte um Klärung:

1. Die Rücksendung erfolgt durch Annahmeverweigerung, der Widerruf wird per email erklärt. Die "unmittelbaren Rücksendekosten" sind somit null. Der Verbraucher wird weder vom Verkäufer noch vom Zusteller über mögliche Kosten, die durch diese Rücksendeart entstehen aufgeklärt und kann nach Treu und Glauben davon ausgehen, daß daher auch keine entstehen weil er auch selbst noch nie für Briefe die zurückkamen irgendwelche Kosten bezahlt hat.

a) Kann der Verkäufer zB DHL Rücksendekosten verrechnen? b) kann er das auch wenn jeglicher Hinweise auf solche für den Verbraucher unerwartete und unbekannte Kosten fehlt?

2. Zusatzfrage: Wie verhält es sich wenn der Verbraucher zum "Standardversand" bestellt der Verkäufer jedoch nach eigener Entscheidung per DHL Express versendet und somit eine teure Versandart bei der auch hohe Rücksendekosten anfallen wählt womit der Verbraucher nicht rechnen kann?

mfg

Müller

hilfe!

Beitrag von maja
26.11.2014, 08:18 Uhr

Hallo, ich habe einen Artikel per Spedition bekommen und per Paypal bezahlt. Nachdem ich aber festgestellt habe, das dieser Artikel nicht ganz der Orginalbeschreibung bzw. dem Foto des Herstellers entspricht wollte ich vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer nimmt den Artikel aber nicht zurück bzw. will die Speditionskosten nicht bezahlen. Was mache ich in diesem Fall? Bin nicht im Vorfeld informiert worden dass ich die Kosten tragen muss (Vertragsabschluss telefonisch ).Danke

Abmahnung wegen falscher Hinsendekosten in den AGB

Beitrag von Felix Bauman
24.11.2014, 18:52 Uhr

Vielen Dank zunächst für den ganz hervorragenden Bericht, der sehr viele Unklarheiten beseitigt.

Meine Frage: Wenn ein Händler schon in seinen AGB fälschlicherweise angegeben hat, dass der Kunde im Falle eines Widerrufes immer und ausnahmslos die kompletten Hinsendekosten zu tragen habe, läuft er dann Gefahr, deswegen abgemahnt zu werden?

Eine Abmahnung wegen fehlerhafter AGB sei zulässig (so habe ich im Internet gefunden), wenn sich der Verwender damit einen wettbewerbsrechtlichen Vorteil verschafft, weil anzunehmen ist, dass der Verbraucher auch diese Regelung für wirksam hält und sich von ihnen davon abhalten lassen kann, seine Rechte wahrzunehmen.

Das wäre hier doch der Fall, nicht?

Für eine kurze Rechtseinschätzung wäre ich sehr dankbar.

Abholung der Ware u. Kunde trägt Kosten

Beitrag von Frau P.
16.11.2014, 18:29 Uhr

Guten Tag,

ich bin gerade etwas irritiert.

Ist denn diese Konstellation (für paketversandfähige Ware) auch in Ordnung: "Wir holen die Waren ab. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren."

Muss bei dieser Konstellation dem Verbraucher auch mitgeteilt werden, was ihn der Rückversand kosten wird?

Oder ist diese Konstellation überhaupt nicht möglich für paketversandfähige Waren?

Schönen Gruß Frau P.

Rücksendung nach Kündigung

Beitrag von ISCHICK
31.10.2014, 11:12 Uhr

Wer trägt die Rücksendekosten, wenn nach Vertragskündigung noch Ware geliefert wird?

Versandkostenfreie Lieferung ab Bestellwert XX Euro, was passiert bei einem Teilwiderruf?

Beitrag von Silvio
28.09.2014, 00:04 Uhr

Hallo,

leider konnte ich noch keine Antwort zu folgenden Fall finden. Ich liefere ab 30 Euro Warenwert kostenlos (unter 30 Euro berechne ich pauschal 4,90 Euro für ein DHL Paket). Es gibt immer wieder Kunden, die über die 30 Euro Warenwert kaufen und dann einen Teilwiderruf machen und nur einige Artikel zurückschicken und somit wieder unter die 30 Euro Versandkostenfreigrenze fallen. Aktuelles Beispiel: Kunde kauft für 54,33 Euro verschiedene Waren ein und bekommt diese kostenlos in einem Paket geliefert. Nun hat er mir einzelne Artikel im Wert von 28,88 Euro zurück.

Das ich die 28,88 Euro zurückerstatte, ist klar. Da er aber nun unter den 30 Euro Bestellwert liegt (nur noch bei 25,45 Euro), darf ich dann die eigentlich angefallenen Versandkosten in Höhe von 4,90 Euro nachberechnen bzw. von der Rückzahlung der 28,88 Euro abziehen? Ist das irgendwo gesetzlich geregelt?

Vielen Dank.

MfG

Silvio

@Ann K. Tis

Beitrag von Nur Ich
19.09.2014, 14:01 Uhr

Hallo Ann,

es ist nach wie vor so, dass Händler bei verschwiegenen Defekten und Ware ist nicht wie beschrieben, die vollen Kosten zu tragen haben.

Das hat auch nichts mit Widerruf zu tun, sondern ist eine Reklamation oder Vertragsrückgängigmachung, je nach dem, wie man sich mit dem Händler einigt, denn oft sind Händler bereit, auf eigene Kosten natürlich, ihren Fehler zu korrigieren.

Hinweise dazu auch im BGB.

Im B2B Bereich sieht vieles anders aus, daher beziehe ich mich hier rein auf das B2C Geschäft (Privatkunden).

Dr.

Beitrag von Ann K. Tis
22.08.2014, 17:12 Uhr

Es ist nicht selten so, dass die gelieferte Waren nicht der angebotenen bzw. bestellten entspricht. Sie kann beispielsweise defekt sein oder angebotene Eigenschaften nicht besitzen. Nach deutschem Recht galt bis vor dem 13. Juni 2014, dass der Händler auch dann die Rücklsendekosten zu tragen hat, wenn eine solche dem Angebot nicht entsprechende Ware einen Wert von unter 40 EUR hatte. Wer trägt aber in diesem Fall nach dem seit 13. Juni 2014 EU-weit geltenden Recht die Rücksendekosten nach Widerruf ?

Einheit gr

Beitrag von Th. Nehrenheim
09.08.2014, 14:44 Uhr

Zunächst einmal herzlichen Dank für die gute Zusammenfassung!

Überrascht war ich, im Text z.B. "200gr" zu lesen. Was soll das bedeuten? Es erschließt sich aus dem Zusammenhang. Aber die SI-Einheit für Gramm ist schlicht "g", also sollte geschrieben werden: "200 g", incl. Leerzeichen. Das ist auch gesetzlich vorgegeben (Abmahnung könnte drohen) und kein Beamtenwahn o.ä. In den USA hat man zwar auch ein entsprechendes Gesetz, aber es wird praktisch ignoriert. Das hat dazu geführt, dass man beinahe einmal eine Sonde knapp am Mars vorbeigeschossen hat. Die SI-Einheiten machen Sinn, und man sollte zumindest die wichtigeren Basisgrößen kennen.

Widerrufsbelehrung 2014

Beitrag von Ruth Kling
31.07.2014, 18:40 Uhr

Frage: Muessen die Hinsendekosten ebenfalls erstattet werden, wenn die Sendung zurueckkommt, da sie nicht zustellbar war und der Kunde die Sendung nicht rechtzeitig beim Postamt abgeholt hat? Vielen Dank! rkling@hyatts.com

Widerufsbegründung?

Beitrag von Rechtsanwaltservice
08.07.2014, 21:25 Uhr

Wichtiger und interessanter wären Ausführungen zu der Art der Begründung die jetzt nötig ist - immer noch jede Rückgabe erlaubt? - und wie ZB wenn man bei Amazon Marketplace kauft: ist der vertrag mit Amazon oder Ping Pong aus Polen geschlossen und was gilt da? (Man erfährt auf Amazon nicht mal eine ladungsfähige Adresse! des Händlers!!)

Vielen Dank, RS

Guter Beitrag, was ich aber nirgendw finde ist: Kann man Rücksendekosten nach Ländern differenzieren?

Beitrag von Ricarda Feller
19.06.2014, 13:56 Uhr

Vielen Dank, das ist ein toller Überblick. Ich frage mich nur, ob ich die Rücksendekosten auch länderspezifisch übernehmen kann oder eben nicht; Bsp: Rücksendekosten werden für Deutschland und Österreich übernommen, für die Schweiz trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung. Geht so etwas? Dazu habe ich noch nirgendwo etwas gelesen.

Speditions/Post Rücktransportkosten

Beitrag von Jörg Lindner
22.05.2014, 10:26 Uhr

Nun, da wohl der Gesetzgeber mal wieder verpennt hat, alles zu regeln, heist es wohl man das auf die Erste Abmahnung gewartet werden kann

1.) Bestellungen für Speditionware + eigentlich Paketfähigeware ( z.B Aquarium + einiges an Zubehöhr) --> müsste man nun eigentlich zwei unterschiedliche Widerruferklärungen zeigen und bestätigen lassen, da der Kunde ggf das Zubehöhr auch als Paket zurück senden kann oder --> Man verstört den Kunden mit einer Aussage das bei einem Widerruf (egal ob Teil oder Vollständig) den Betrag xx kostet (weil man ja Speditionsversand hat) 2.) Normale Postfähige Ware + Spedition Ware in einem Shop. Technisch kaum lösbar, das nur bei Speditionsware auch die Widerrufsbelehrung für Speditionssendungen eingezeigt wird. Das ging ggf noch im Bestellprozess. Da man aber die Widerrufsbelehrung immer erreichbar haben muss, kann ich mir gut vorstellen, das wenn man alle Widerrufsbelehrung die man in einem Shop benötigt und diese dann in einem Link darstellt gelich von einigen Anwälten abgemaht werden, da vermutlich zu unübersichtlich. Ob dann z.B 3 Links ( Wideruf für Postversand, Widerruf für Speditiponsversand und Widerruf für Finanzdienste -- hier z.B Ratenkauf) Rechtskonform ist, mag ich dann auch wieder zu bezweifeln, mal ganz abgesehen davon das an Finanzkauf in Kombi mit Postversand oder Speditionversand gar nicht vorgesehen ist und es hierfür keine Formulierung gibt die abgesegnet ist.

Somit werden wir alle viel Spaß haben.

MfG J. Lindner

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