Vorsicht bei Verkauf und Werbung mit GOTS-Siegel
Der Verkauf von Textilien kann eine politische Angelegenheit sein. Wenn T-Shirts von Kinderhänden in Südostasien oder in chemisch aufwendigen und umweltschädlichen Verfahren hergestellt werden, so ist dies ein Kaufhindernis für viele Verbraucher. Händler möchten deshalb gerne damit werben, dass die von ihnen verkaufte Kleidung umwelt- und sozialverträglich hergestellt und gehandelt wird. Doch nur wenn dies stimmt, ist dies auch zulässig. Am Beispiel des GOTS-Siegels zeigt die IT-Recht Kanzlei, welchen Problemen Unternehmen besser aus dem Weg gehen sollten.
Vorige Frage
Beitrag von Matthias
06.07.2021, 00:25 Uhr
Hallo IT Recht Kanzlei Redaktion,
könnt ihr bitte eine Rückmeldung zum Kommentar von Bernd geben? Das würde mich auch sehr interessieren. Vielen Dank
ohitslevy@gmail.com
Beitrag von Levy
07.03.2021, 09:49 Uhr
Liebe It-Recht Kanzlei,
könnten Sie bitte eine Antwort auf den 1. verfassten Kommentar bezüglich der Produktbeschreibung geben?
Liebe Grüße
Produktbeschreibung mit GOTS-Nennung, aber ohne Endlizenz
Beitrag von Bernd
11.07.2018, 12:04 Uhr
Hallo,
da wir uns keine GOTS-Zertifizierung leisten können, wollten wir unsere Produktbeschreibung so formulieren:
"Das T-Shirt, das wir in Deutschland fertigen, ist ein locker geschnittenes Jersey-Shirt mit 3/4 Ärmeln. Der ökologische Stoff (100% Baumwolle, kbA) aus dem dieses Kleidungsstück gefertigt ist, wurde von einem GOTS-zertifizierten Unternehmen hergestellt."
Ist das ok, oder könnte das eine Abmahnung durch einen GOTS-zertifizierten Mitbewerber bzw. GOTS direkt bedeuten?
Textilbetriebswirtin
Beitrag von Nazmiye Ün-Höwing
29.04.2016, 16:22 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, Auch ich habe Erfahrung mit dem GOTS Zertifikat gemacht, nämlich das ein Kinderkleidung und Stoffhersteller im Bergischen mit dem GOTS Zertifikat verkauft und wirbt aber es eigentlich nicht dürfte. Ich habe Zwei Jahre für dieses Unternehmen gearbeitet. Das traurige daran ist das GOTS Deutschland davon Weiß und nichts unternimmt.
Zusammenfassung der wesentlichen Bedingungen
Beitrag von Sabine TGötz
05.04.2013, 12:01 Uhr
Zu dem Absatz: "Händler, die GOTS-zertifizierte Waren (nur) an Endverbraucher verkaufen, müssen sich dagegen nicht diesem System anschließen."
Das ist nicht ganz korrekt, denn Händler, die einen Umsatz von über 5000 € GOTS-zertifizierten Artikeln haben, müssen sich dem Verfahren unterziehen.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben