„Frankreich ist und bleibt der größte Handelspartner Deutschlands“ lautete die Anzeige des Außenwirtschaftsportals im Januar diesen Jahres. Für Unternehmer, die auf elektronischem Weg Waren oder Dienstleistungen im Nachbarland anbieten, verspricht der Austausch hervorragende Geschäftsmöglichkeiten. Doch wie auch beim Aufstellen von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist hinsichtlich des Impressums Vorsicht geboten, denn das französische Recht weist bei diesem Thema ebenfalls einige Besonderheiten auf.

» Kommentierten Beitrag lesen

Und wie ist das mit Ebay?

Beitrag von Peter Hartmann
06.06.2012, 09:45 Uhr

Und wie wirken sich diese Vorschriften auf Händler aus, die über Ebay oder eine ander Plattform verkaufen?

B2B

Beitrag von Christian E.
04.06.2012, 23:34 Uhr

Hallo,

sehr informativer Artikel.

Wie schaut es aus, wenn man als Händler ausschließlich Geschäftskunden beliefert und seinen Firmensitz in Deutschland hat?

Gruß
Christian E. aus Bremen


P.S. Wir sind Update Mandant der IT Recht Kanzlei.

Französisches Impressum

Beitrag von Michael Gramer
01.06.2012, 11:48 Uhr

Hallo Frau Lengert, ab wann benötigt man denn überhaupt ein Impressum wie in Ihrem Artikel beschrieben - reicht es schon aus, wenn man eine mehrsprachige Website betreibt, oder gilt das erst, wenn man seine Dienstleistungen etc. explizit auch für Kunden mit Wohnsitz in Frankreich anbietet?
Mit freundlichen Grüßen, Michael Gramer

Kommentar schreiben

Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei

Wie aus einer aktuellen Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB. Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.

TÜV Sued

TÜV-SÜD Prüfsiegel

Die IT-Recht Kanzlei ist eine enge Kooperation mit dem TÜV Süd eingegangen. Exklusiv bietet der TÜV SÜD für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Rabatt von zehn Prozent auf den Festpreis der Erst-Zertifizierung im Rahmen des "TÜV-s@fer-shoping" für Online-Shops an.

EHI Geprüfter Online-Shop

Gütesiegel des EHI Retail Institute

Die IT-Recht Kanzlei ist offizieller Partner des EHI Retail Institute, dem Anbieter des renommierten Gütesielgels "EHI Geprüfter Online-Shop“ für Online-Shops. Das EHI Retail Institute bietet unseren Mandanten exklusiv das Gütesiegel zu einem Rabatt von 50 % an.

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de