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Pixelio, Fotolia, Projectphotos, Dreamstime, Iconfinder & Co. bieten professionelle Fotos zum kleinen Preis oder sogar kostenlos zur Verwendung auf der eigenen Internetseite an. Allerdings darf ein heruntergeladenes Bild nicht für alle Zwecke verwendet werden und auch die Nennung des Urhebers ist meist Pflicht. Bei Verstößen drohen kostspielige Abmahnungen: Der IT-Recht Kanzlei liegt aktuell die Abmahnung eines Händlers vor, welcher ein Fotolia-Bild ohne Urhebernennung genutzt hat. Neben dem Ersatz der Anwaltskosten (über 700 Euro) fordert der Fotograf auch Schadensersatz in Höhe von 540 Euro. Ein teurer Spaß für ein eigentlich günstiges Foto. Was es zu beachten gilt, um fremde Fotos auf der eigenen Webseite rechtskonform nutzen zu können, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Beitrag von Barbara M. Thaler
22.03.2013, 09:09 Uhr
Ich vermute mal es besteht ein Unterschied zwischen "im Internet nutzen" und "auf Facebook nutzen", oder? Darf ich bei Fotolia oder istockphoto gekaufte Bilder auf Facebook nutzen? Merci
Beitrag von Svetlana
16.10.2012, 12:08 Uhr
Hallo,
sind diese Hinweise zu den Copyright-Hinweisen noch aktuell?
Ich habe gehört, das z.B. bei Fotolia der Hinweis im Impressum nicht ausreicht!
Und wie ist es bei Shutterstock, hat sich dort etwas seit 2011 geändert?
Viele Grüsse,
Svetlana
Beitrag von Walid Chaar
12.10.2012, 08:17 Uhr
Danke für die Arbeit, die Nutzungsbedingungen der 7 wichtigsten Bilddatenbanken für die Allgemeinheit "auf gut Deutsch" zu übersetzen. So eine Info habe ich schon lange gesucht.
Beitrag von Dan
08.10.2012, 12:03 Uhr
Man sieht bei Thumbnails auf Nachrichtenseiten nie Quellenangaben. Wie ist das rechtlich zu sehen?
Beitrag von Martin
12.07.2012, 16:32 Uhr
Lt. Mail und FAQ ist das setzen von Quelle und Fotograf bei kommerzieller Verwendung nicht zwingend, wird jedoch empfohlen und brgüßt. Bei der Verwendung redaktioneller Inhalte ist die Angabe obligatorisch. Wer will auf seiner Firmenwebseite schon in jedem Bild die Angabe stehen haben? Also weiter Unsicherheit?
Beitrag von Marco
10.07.2012, 12:56 Uhr
Ich nutze auch Bilderdienste und lade oft einen Schwung Bilder runter. Wenn ich die nach einem halben Jahr verwende, weiss ich doch nicht mehr, wer der Urheber / Fotograf des Bildes ist.
Diese Informationen enthält auch nicht die runter geladene ZipDatei.
Wieso ist die Angabe nicht schon auf den Bildern drauf, oder es liegt zumindest der Zipdatei ein RTF bei???!!!
Beitrag von STOP Fotolia & Co
12.06.2012, 14:33 Uhr
macht doch Eure Bilder selbst. Geht ja ganz einfach mit der heutigen Technik!
Beitrag von Schweiger
12.06.2012, 12:37 Uhr
Hallo,
langt es eigentlich auch, wenn man die Bildrechte unter einer Gliederung bei den Versandkosten und Lieferbedingungen einfügt?
Da wir im Impressum von Janolaw unterstützt werden.
LG
Schweiger
Beitrag von Hobbyfotograf
12.06.2012, 10:44 Uhr
Danke für die interessante Zusammenstellung. Frage dazu:
Fotolia will ein (c) im Fotonachweis haben. Ist das nicht völliger Unfug, in Deutschland ein US-Zeichen zu verwenden, das hier sowieso keine Bedeutung hat? Es müsste doch eigentlich reichen einen sauberen Bildnachweis am Bild zu haben - oder täusche ich mich?
Beitrag von M. H.
19.01.2012, 09:53 Uhr
Hallo,
ein guter Ratgeber. Was halten Sie davon, die http://commons.wikimedia.org/ als eine der größten Daten-Banken mit ausschließlich freien Bildern einzubeziehen?
Wir erleben leider oft, dass dort die Lizenz nicht eingehalten wird und vielleicht hilft eine solche Anleitung wie bei Ihnen.
Danke und Gruß,
M.H.
Beitrag von Gabriele
13.01.2012, 13:50 Uhr
Dreamstime hat in den letzten Tagen eine Änderung vorgenommen, allerdings ohne die Kunden zu informieren. Dort heißt es jetzt: You are required to include a copyright notice and author/agency credit next to each image used within editorial purposes. The credit line format is specified on the Download page.
Rückwirkend hat das wohl keine Folgen?
Beitrag von Klaus C. Schmidt
13.01.2012, 09:12 Uhr
...für den interessanten Beitrag. Für mich als Einzelunternehmer im Bereich Werbung ein sehr schwieriges Thema. Ich fände es wirklich Klasse, wenn Sie die Lizenzbestimmungen von iStock in gleicher Form ganz kurz erläutern könnten. Ich dachte bisher, dass bei iStock keinen Nennung des Urhebers nötig wäre. Sehe ich das richtig?
Viele Grüße
Klaus C. Schmidt
Beitrag von Werbetechnik-Sinsel.de
13.01.2012, 07:08 Uhr
Hallo,
Wir sind ein bundesweit tätiges Werbetechnikunternehmen und haben immer wieder damit zu kämpfen, dass Kunden glauben wenn wir ein Logo entwickeln das der Kunde dieses beliebig einsetzen darf.
Oft bekommen wir sogar Anrufe von Zeitungsredaktionen, wir mögen doch bitte eine Logografik senden, damit diese in Werbeanzeigen oder im redaktionellen Bereich genutzt werden kann.
Die Logodaten sind aber doch unsere geistige Schöpfung und fallen ebenso wie Bilder beim Fotografen unter das UrHG.
Können wir hier auch Schadensersatz einfordern?
Beitrag von Rene´
12.01.2012, 22:45 Uhr
Bsp: Ich beziehe seit der Wende eine Zeitschrift, mit Rezepten zum sammeln. Nun möchte ich diese aber online auf meiner Homepage sammeln um von überall (Global) darauf zugreifen zu können!
Reicht es dann aus den 1) Namen der Zeitschrift
2) Heft Nummer /Jahrgang
3) Autor?
z.B. Food & Foto ....
...wie sieht der Sachverhalt in diesem Fall eigentlich aus?
Denn man möchte ja auch die Fotos als Anrichtungstips benutzen können, also keinerlei Komerzielle Nutzung. Aber es könnten ja Rezepte vieleicht von anderen gesehen werden?
Beitrag von Nina
12.01.2012, 19:01 Uhr
Bitte nehmen Sie in Ihren Eintrag auch die Bestimmungen von Istockphoto auf, da diese Firma seit einiger Zeit sehr aktiv in Deutschland für das Angebot wirbt und auch häufig genutzt wird.
PS: Wenn möglich, dann bauen Sie bitte die Kommentarfunktion so um, dass nicht der gesamte Kommentartext gelöscht wird, nur weil man vergessen hat den Titel einzugeben ...
Beitrag von First Web GmbH
12.01.2012, 17:58 Uhr
Vielen Dank für diesen ausführlichen und hochinteressanten Artikel.
Da wir Bilder für das Webdesign fast nur von fotolia verwenden sind wir gar nicht auf die Idee gekommen das der Urhebernachweis bei Pixelio ganz anders und komplizierter ist.
DANKE
PS: Ich weis warum ich unsere Kunden für eine Rechtsberatung an euch verweise.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr FIRST-WEB Team
Kurt Schnabel
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Beitrag von Tina
19.12.2011, 21:09 Uhr
Hallo, wie verhält es sich eigentlich mit gekauften Stockphotos, die man in Zeitunganzeigen verwenden möchte? Ist das dann auch redaktionell? Ich habe noch nie gesehen, dass dann ein Urheber am Bild innerhalb der Anzeige genannt wurde. Hätten Sie hier einen Tipp? MFG.
Beitrag von zilan
17.12.2011, 19:07 Uhr
ich weiss nicht wie man ein kommentar verfassen soll?
Beitrag von Humer
17.12.2011, 08:11 Uhr
Genügt eigentlich ein "ALT-Text" beim Bild mit dem Namen des Urhebers, wenn die Angabe beim Bild verlangt wird?
Wie aus einer aktuellen Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB. Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.
Die IT-Recht Kanzlei ist eine enge Kooperation mit dem TÜV Süd eingegangen. Exklusiv bietet der TÜV SÜD für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Rabatt von zehn Prozent auf den Festpreis der Erst-Zertifizierung im Rahmen des "TÜV-s@fer-shoping" für Online-Shops an.
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