Pixelio, Fotolia, Projectphotos, Dreamstime, Iconfinder & Co. bieten professionelle Fotos zum kleinen Preis oder sogar kostenlos zur Verwendung auf der eigenen Internetseite an. Allerdings darf ein heruntergeladenes Bild nicht für alle Zwecke verwendet werden und auch die Nennung des Urhebers ist meist Pflicht. Bei Verstößen drohen kostspielige Abmahnungen: Der IT-Recht Kanzlei liegt aktuell die Abmahnung eines Händlers vor, welcher ein Fotolia-Bild ohne Urhebernennung genutzt hat. Neben dem Ersatz der Anwaltskosten (über 700 Euro) fordert der Fotograf auch Schadensersatz in Höhe von 540 Euro. Ein teurer Spaß für ein eigentlich günstiges Foto. Was es zu beachten gilt, um fremde Fotos auf der eigenen Webseite rechtskonform nutzen zu können, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

» Kommentierten Beitrag lesen

und wie schaut's bei Facebook aus?

Beitrag von Barbara M. Thaler
22.03.2013, 09:09 Uhr

Ich vermute mal es besteht ein Unterschied zwischen "im Internet nutzen" und "auf Facebook nutzen", oder? Darf ich bei Fotolia oder istockphoto gekaufte Bilder auf Facebook nutzen? Merci

Aktuell?

Beitrag von Svetlana
16.10.2012, 12:08 Uhr

Hallo,

sind diese Hinweise zu den Copyright-Hinweisen noch aktuell?

Ich habe gehört, das z.B. bei Fotolia der Hinweis im Impressum nicht ausreicht!

Und wie ist es bei Shutterstock, hat sich dort etwas seit 2011 geändert?

Viele Grüsse,

Svetlana

Danke!

Beitrag von Walid Chaar
12.10.2012, 08:17 Uhr

Danke für die Arbeit, die Nutzungsbedingungen der 7 wichtigsten Bilddatenbanken für die Allgemeinheit "auf gut Deutsch" zu übersetzen. So eine Info habe ich schon lange gesucht.

Was ist mit Thumbnails auf redaktionellen Seiten?

Beitrag von Dan
08.10.2012, 12:03 Uhr

Man sieht bei Thumbnails auf Nachrichtenseiten nie Quellenangaben. Wie ist das rechtlich zu sehen?

Dreamstime

Beitrag von Martin
12.07.2012, 16:32 Uhr

Lt. Mail und FAQ ist das setzen von Quelle und Fotograf bei kommerzieller Verwendung nicht zwingend, wird jedoch empfohlen und brgüßt. Bei der Verwendung redaktioneller Inhalte ist die Angabe obligatorisch. Wer will auf seiner Firmenwebseite schon in jedem Bild die Angabe stehen haben? Also weiter Unsicherheit?

Urheber nennen

Beitrag von Marco
10.07.2012, 12:56 Uhr

Ich nutze auch Bilderdienste und lade oft einen Schwung Bilder runter. Wenn ich die nach einem halben Jahr verwende, weiss ich doch nicht mehr, wer der Urheber / Fotograf des Bildes ist.
Diese Informationen enthält auch nicht die runter geladene ZipDatei.
Wieso ist die Angabe nicht schon auf den Bildern drauf, oder es liegt zumindest der Zipdatei ein RTF bei???!!!

STOP Fotolia & Co

Beitrag von STOP Fotolia & Co
12.06.2012, 14:33 Uhr

macht doch Eure Bilder selbst. Geht ja ganz einfach mit der heutigen Technik!

Bildrechte

Beitrag von Schweiger
12.06.2012, 12:37 Uhr

Hallo,

langt es eigentlich auch, wenn man die Bildrechte unter einer Gliederung bei den Versandkosten und Lieferbedingungen einfügt?

Da wir im Impressum von Janolaw unterstützt werden.

LG
Schweiger

Copyright in Deutschland

Beitrag von Hobbyfotograf
12.06.2012, 10:44 Uhr

Danke für die interessante Zusammenstellung. Frage dazu:
Fotolia will ein (c) im Fotonachweis haben. Ist das nicht völliger Unfug, in Deutschland ein US-Zeichen zu verwenden, das hier sowieso keine Bedeutung hat? Es müsste doch eigentlich reichen einen sauberen Bildnachweis am Bild zu haben - oder täusche ich mich?

Wikimedia Commons einbeziehen

Beitrag von M. H.
19.01.2012, 09:53 Uhr

Hallo,

ein guter Ratgeber. Was halten Sie davon, die http://commons.wikimedia.org/ als eine der größten Daten-Banken mit ausschließlich freien Bildern einzubeziehen?
Wir erleben leider oft, dass dort die Lizenz nicht eingehalten wird und vielleicht hilft eine solche Anleitung wie bei Ihnen.

Danke und Gruß,
M.H.

Änderung AGB Dreamstime

Beitrag von Gabriele
13.01.2012, 13:50 Uhr

Dreamstime hat in den letzten Tagen eine Änderung vorgenommen, allerdings ohne die Kunden zu informieren. Dort heißt es jetzt: You are required to include a copyright notice and author/agency credit next to each image used within editorial purposes. The credit line format is specified on the Download page.
Rückwirkend hat das wohl keine Folgen?

Vielen Dank...

Beitrag von Klaus C. Schmidt
13.01.2012, 09:12 Uhr

...für den interessanten Beitrag. Für mich als Einzelunternehmer im Bereich Werbung ein sehr schwieriges Thema. Ich fände es wirklich Klasse, wenn Sie die Lizenzbestimmungen von iStock in gleicher Form ganz kurz erläutern könnten. Ich dachte bisher, dass bei iStock keinen Nennung des Urhebers nötig wäre. Sehe ich das richtig?

Viele Grüße

Klaus C. Schmidt

Urheberrechtsverletzung bei Logos, etc. in der Werbung

Beitrag von Werbetechnik-Sinsel.de
13.01.2012, 07:08 Uhr

Hallo,
Wir sind ein bundesweit tätiges Werbetechnikunternehmen und haben immer wieder damit zu kämpfen, dass Kunden glauben wenn wir ein Logo entwickeln das der Kunde dieses beliebig einsetzen darf.
Oft bekommen wir sogar Anrufe von Zeitungsredaktionen, wir mögen doch bitte eine Logografik senden, damit diese in Werbeanzeigen oder im redaktionellen Bereich genutzt werden kann.
Die Logodaten sind aber doch unsere geistige Schöpfung und fallen ebenso wie Bilder beim Fotografen unter das UrHG.
Können wir hier auch Schadensersatz einfordern?

Nutzung von Zeitungsartikeln?

Beitrag von Rene´
12.01.2012, 22:45 Uhr

Bsp: Ich beziehe seit der Wende eine Zeitschrift, mit Rezepten zum sammeln. Nun möchte ich diese aber online auf meiner Homepage sammeln um von überall (Global) darauf zugreifen zu können!

Reicht es dann aus den 1) Namen der Zeitschrift
2) Heft Nummer /Jahrgang
3) Autor?
z.B. Food & Foto ....

...wie sieht der Sachverhalt in diesem Fall eigentlich aus?

Denn man möchte ja auch die Fotos als Anrichtungstips benutzen können, also keinerlei Komerzielle Nutzung. Aber es könnten ja Rezepte vieleicht von anderen gesehen werden?

Istockphoto

Beitrag von Nina
12.01.2012, 19:01 Uhr

Bitte nehmen Sie in Ihren Eintrag auch die Bestimmungen von Istockphoto auf, da diese Firma seit einiger Zeit sehr aktiv in Deutschland für das Angebot wirbt und auch häufig genutzt wird.

PS: Wenn möglich, dann bauen Sie bitte die Kommentarfunktion so um, dass nicht der gesamte Kommentartext gelöscht wird, nur weil man vergessen hat den Titel einzugeben ...

Vielen Dank

Beitrag von First Web GmbH
12.01.2012, 17:58 Uhr

Vielen Dank für diesen ausführlichen und hochinteressanten Artikel.
Da wir Bilder für das Webdesign fast nur von fotolia verwenden sind wir gar nicht auf die Idee gekommen das der Urhebernachweis bei Pixelio ganz anders und komplizierter ist.

DANKE


PS: Ich weis warum ich unsere Kunden für eine Rechtsberatung an euch verweise.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr FIRST-WEB Team
Kurt Schnabel
-----------------------------------------------------------------
FIRST-WEB GmbH
Obernstrasse 55
28832 Achim
Telefon: 04202/910420
Telefax: 04202/910421
e-Mail: support@first-web.de
Geschäftsführer: Kurt Schnabel
Amtsgericht Walsrode, HRB 202094
USt.-IdNr.: DE 268 327 148
-----------------------------------------------------------------

Stockfotos in Anzeigen

Beitrag von Tina
19.12.2011, 21:09 Uhr

Hallo, wie verhält es sich eigentlich mit gekauften Stockphotos, die man in Zeitunganzeigen verwenden möchte? Ist das dann auch redaktionell? Ich habe noch nie gesehen, dass dann ein Urheber am Bild innerhalb der Anzeige genannt wurde. Hätten Sie hier einen Tipp? MFG.

tödlicher terror am feiertag

Beitrag von zilan
17.12.2011, 19:07 Uhr

ich weiss nicht wie man ein kommentar verfassen soll?

Frage zur Auszeichnung

Beitrag von Humer
17.12.2011, 08:11 Uhr

Genügt eigentlich ein "ALT-Text" beim Bild mit dem Namen des Urhebers, wenn die Angabe beim Bild verlangt wird?

Kommentar schreiben

Eigenen Kommentar schreiben?

Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.

Im Falle einer Frage, hinterlassen Sie uns bitte Ihre E-Mail Adresse. (Ihre E-Mail Adresse erscheint nicht auf der Internet-Seite und wird streng vertraulich behandelt).

Kommentar schreiben

Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei

Wie aus einer aktuellen Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB. Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.

TÜV Sued

TÜV-SÜD Prüfsiegel

Die IT-Recht Kanzlei ist eine enge Kooperation mit dem TÜV Süd eingegangen. Exklusiv bietet der TÜV SÜD für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Rabatt von zehn Prozent auf den Festpreis der Erst-Zertifizierung im Rahmen des "TÜV-s@fer-shoping" für Online-Shops an.

EHI Geprüfter Online-Shop

Gütesiegel des EHI Retail Institute

Die IT-Recht Kanzlei ist offizieller Partner des EHI Retail Institute, dem Anbieter des renommierten Gütesielgels "EHI Geprüfter Online-Shop“ für Online-Shops. Das EHI Retail Institute bietet unseren Mandanten exklusiv das Gütesiegel zu einem Rabatt von 50 % an.

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de