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Gerade in der IT-Branche werden einzelne Projekte oder Auftragsspitzen oft mit Zeitarbeitern abgedeckt. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 (Az. 1 ABR 19/10) könnten auf die Zeitarbeitsunternehmen auch in der IT-Branche erhebliche Nachzahlungen zukommen.
Beitrag von Droßel
05.03.2011, 20:21 Uhr
Wenn jedoch die Leiharbeiter eine Verzichtserklärung unterschreiben mußten, die Arbeitgeber waren ja vorgewarnt, dann gibt es jetzt auch nichts mehr. Ohne Verzichtserklärung gab es keinen weiteren "Leihvertrag".
Wie aus einer aktuellen Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB. Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.
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