Gerade in der IT-Branche werden einzelne Projekte oder Auftragsspitzen oft mit Zeitarbeitern abgedeckt. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 (Az. 1 ABR 19/10) könnten auf die Zeitarbeitsunternehmen auch in der IT-Branche erhebliche Nachzahlungen zukommen.

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Wenn da nicht...

Beitrag von Droßel
05.03.2011, 20:21 Uhr

Wenn jedoch die Leiharbeiter eine Verzichtserklärung unterschreiben mußten, die Arbeitgeber waren ja vorgewarnt, dann gibt es jetzt auch nichts mehr. Ohne Verzichtserklärung gab es keinen weiteren "Leihvertrag".

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