Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Viele Online-Händler bieten ihren Kunden beim Kauf mehrerer Artikel einen Versandrabatt an. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung im Einzelfall werden dem Kunden dabei im Rahmen einer Sammelbestellung in der Regel niedrigere Versandkosten berechnet, als bei einer Einzelbestellung der jeweiligen Artikel.
Wie bei jeder Werbung mit Rabatten sind auch bei der Werbung mit Versandrabatten bestimmte rechtliche Vorgaben zu beachten. So muss das Angebot eines Preisnachlasses von vornherein klar und als solches erkennbar sein. Außerdem müssen die Bedingungen seiner Inanspruchnahme leicht zugänglich sowie klar und unmissverständlich angegeben sein. Der Werbende muss daher insbesondere über die Höhe des Preisnachlasses, über die Waren oder Dienstleistungen, auf die er sich bezieht, über den Zeitraum der Gewährung und über den Personenkreis, an den sich das Angebot richtet, so rechtzeitig informieren, dass der angesprochene Verbraucher entscheiden kann, ob er das Angebot wahrnehmen möchte oder nicht.
Bezogen auf einen vom Händler gewährten Versandrabatt bedeutet dies, dass dem Käufer genau mitgeteilt werden muss, auf welche Waren sich der Versandrabatt bezieht, innerhalb welchen Zeitraums der Käufer Artikel „ansammeln“ kann, damit ihm diese in einer Warensendung zugeschickt werden und in welcher Höhe die Versandkosten reduziert werden. Außerdem sollte zusätzlich klargestellt werden, dass der Kunde sich bei Inanspruchnahme des Versandrabatts vorab beim Verkäufer melden muss, um diesen darüber in Kenntnis zu setzen, dass wohl noch weitere Artikel erworben werden und der Verkäufer daher noch mit dem Versand des ersten bestellten Artikels zuwarten soll. Denn ohne dieses Wissen würde der Händler die Ware evtl. bereits am ersten Tag versenden, so dass danach bestellte Artikel nicht mehr in derselben Warensendung untergebracht werden könnten.
Die IT-Recht Kanzlei stellt Ihren Update-Servicemandanten einen Mustertext zur Verfügung, der die rechtssichere Einräumung eines Versandrabattes bei Mehrfachbestellungen ermöglicht.
Arndt Joachim Nagel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60
Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de