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KG Berlin: Versandkosten ins europäische Ausland sind anzugeben

25.01.2016, 08:16 Uhr | Lesezeit: 3 min
author
von Anna-Lena Baur
KG Berlin: Versandkosten ins europäische Ausland sind anzugeben

Im Geschäftsmodell eines jeden Online-Händlers spielen der Warenversand und die Information darüber eine wichtige Rolle. Neben der Chance, Kunden zu gewinnen, birgt der Versand jedoch auch Risiken. Wer als Händler diesbezügliche Informationspflichten verletzt, riskiert eine Abmahnung. Das Kammergericht Berlin hat jetzt entschieden, dass die Kosten für den Versand ins europäische Ausland immer anzugeben sind.

Neben der Qualität der Ware und dem vom Händler angebotenen Service, sind es die Gesamtkosten einer Bestellung, die die Kaufentscheidung des Kunden maßgeblich beeinflussen. Entscheidend für den Käufer der online bestellt, sind neben dem Preis für das gekaufte Produkt dementsprechend auch die Versandkosten. Diesbezüglich statuiert die Preisangabenverordnung (PAngV) eine umfassende Informationspflicht des Händlers: zunächst hat der Händler darüber zu informieren, ob zusätzliche Versandkosten anfallen und ob diese vom Händler übernommen werden (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAgnV in der ab dem 13.06.2014 gültigen Fassung). Sind die Kosten für den Versand der Ware vom Verbraucher zu tragen, muss der Händler über deren genaue Höhe informieren, „soweit die Kosten vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können“ (§ 1 Abs. 2 Satz 2 PAngV) . Die Umsetzung der PAgnV ins deutsche Recht erfolgte in Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EGBGB und in § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG, die beinahe wortgleiche Regelungen enthalten.

Die Frage, ob Versandkosten ins europäische Ausland vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können und damit angegeben werden müssen, hatte jetzt der 5. Senat des Kammergerichts Berlin zu entscheiden (KG, Beschluss vom 02.10.2015, Az. 5 W 196/15).

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Der Sachverhalt

Der Antragsgegner hatte über eBay an Endverbraucher unter anderem Schuhe und Textilien verkauft. Das Angebot des Antragsgegners erschien auf allen internationalen eBay-Websites, auch auf solchen der größeren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und wies ausdrücklich darauf hin, dass ein Verkauf außer in Deutschland auch „nach Europa, die vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada und Australien“ erfolge. Die Versandkosten innerhalb Deutschlands waren ausdrücklich mit 4,90€ angegeben.

Bezüglich der Kosten für den Versand in andere Länder gab der Händlcer nur den Hinweis: „Versand Europa/Welt auf Anfrage“.

Die Entscheidung des Kammergerichts

Das entscheidende Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Händler mit den gemachten Angaben die an ihn zu stellenden Informationsansprüche nicht erfüllt, sodass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Die Kosten für den Versand könnten jedenfalls für die Länder der Europäischen Union ohne unzumutbaren Aufwand – also vernünftigerweise – angegeben werden. Dies sei insbesondere deshalb der Fall, weil in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die wirtschaftlichen Bedingungen weitgehend angeglichen sind und der Warenaustausch zwischen diesen Staaten frei möglich ist.

Diese Einschätzung ändere sich auch nicht dadurch, dass der Antragsgegner die Angebote auf den verschiedenen eBay-Websites nicht in die jeweilige Landessprache übersetzt hat. Trotz der grundsätzlich bestehenden Sprachbarriere müsse der Anbieter davon ausgehen, dass auch Verbraucher im EU-Ausland angesprochen würden, sodass die genaue Angabe der entsprechenden Versandkosten erforderlich sei.

Das Kammergericht distanzierte sich ausdrücklich von seiner früheren Rechtsprechung, nach welcher es bei Internetauftritten die in erster Linie an Inländer gerichtet waren, für den Händler einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellte, die Versand- und Zollkosten innerhalb Europas anzugeben.

Fazit

Online-Händler müssen auch die Höhe der Versandkosten ins europäische Ausland genau angeben, wenn aufgrund der Reichweite des Angebots damit zu rechnen ist, dass sich auch Verbraucher außerhalb Deutschlands angesprochen fühlen könnten. Als Online-Händler vermeidet man Abmahnungen sicher dann, wenn man neben den Versandkosten nach Europa und die Schweiz die Versandkosten aller Länder angibt, in die Ware ausgeliefert wird.

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