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Verpackungslizenzierung: Was Sie in Österreich beachten müssen

30.05.2017, 21:17 Uhr | Lesezeit: 4 min
Verpackungslizenzierung: Was Sie in Österreich beachten müssen

Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update) Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update)" veröffentlicht.

Auch in Österreich ist jeder Versandhändler/Online-Shop, der ein verpacktes Produkt an einen Endverbraucher liefert, gesetzlich dazu verpflichtet, die Rücknahme und Verwertung des eingesetzten Verpackungsmaterials sicherzustellen.

Da diese selbst kaum in der Lage wären, die Rücknahme und Verwertung im ganzen Land eigenständig zu organisieren, ist es gemäß österreichischer Verpackungsverordnung (VerpackVO) vorgeschrieben, sich an einem sogenannten Sammel- und Verwertungssystem (SVS) beteiligen. Das SVS organisiert landesweit die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle und übernimmt damit die Rücknahme- und Verwertungspflichten gemäß VerpackVO.

Bis Ende 2014 war das System monopolistisch organisiert. Seit dem 1. Januar 2015 herrscht auch in Österreich Wettbewerb im Bereich der Verpackungslizenzierung, Versandhändler/Online-Shops können ihren Dienstleister frei wählen. Aktuell gibt es sechs Sammel- und Verwertungssysteme. Zur Überwachung der Lizenzierungspflicht prüft die Verpackungskoordinierungsstelle (VKS) jährlich stichprobenartig verpflichtete Unternehmen. Eine Prüfungsverweigerung ist gemäß Abfallwirtschaftsgesetz strafbar.

Die VerpackVO unterscheidet zwischen Haushalts- und Gewerbeverpackungen. Ausschlaggebend für die Einstufung sind verschiedene Größenkriterien, wie u. a. Fläche oder Volumen. Bei beiden Verpackungsarten gibt es elf Materialfraktionen (u. a. Papier, Glas, Kunststoff, Aluminium, Eisenmetall, Getränkekartons, Holz), nach denen die zu beteiligenden Verpackungen bei der Meldung unterschieden werden müssen.

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Lizenzierung auch für ausländische Versandhändler verpflichtend

Seit dem 1. Januar 2016 sind auch Versand- und Onlinehändler aus dem Ausland, die verpackte Waren in Österreich in Verkehr bringen, verpflichtet, ihre Verpackungen bei einem Sammel- und Verwertungssystem zu lizenzieren. Ebenso sind Versandverpackungen an einem System zu beteiligen. VKS-Prüfungen bei ausländischen Versand- und Onlinehändlern werden entsprechend durchgeführt.

Für ausländische Versand- und Onlinehändler mit kleineren Mengen gibt es zwei Möglichkeiten der Lizenzierung:

1. Abschluss eines Pauschalvertrages mit Festpreis – möglich bis zu einer Höhe von jeweils 1.500 kg in Verkehr gebrachte Haushalts- oder Gewerbeverpackungen,
2. Lizenzierung der exakten Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen je Packstoff

Unser Tipp: activate – by Reclay für die einfache Verpackungslizenzierung

Insbesondere für Onlinehändler mit geringeren Verpackungsmengen ist die Verpackungslizenzierung oftmals ein notwendiges Übel. Hier schafft das Online-Portal activate – by Reclay Abhilfe. Das Unternehmen activate, Kooperationspartner der IT-Recht Kanzlei, bietet Verpflichteten eine einfache und schnelle Möglichkeit, um in nur wenigen Schritten den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung nachzukommen:

Nach einer kurzen Registrierung auf https://activate.reclay.de folgt die Angabe der Verpackungsmengen je Materialfraktion, anhand derer das Portal den Preis für die Rücknahme und Verwertung berechnet. Unmittelbar nach dem Bezahlvorgang erhält der Kunde seine Mengenbescheinigung und seine Rechnung. Er kann dabei selbst entscheiden, ob er seine gesamten Jahresmengen auf einmal lizenziert oder den Vorgang unterjährig wiederholt. Ein Video auf der Seite erklärt anschaulich alle Schritte.

Hinweis: Sie möchten bei der Reclay Group Ihre Verpackungen günstig lizenzieren?

Nutzen Sie hierfür gerne folgenden Gutscheincode: ITK2017LE -> Sie erhalten dann einen Rabatt i.H.v. 5 %.

(Mandanten der IT-Recht Kanzlei erhalten einen Rabatt i.H.v. 8 %!)

Zusätzlich bietet activate - by Reclay attraktive Rabattstufen für Frühlizenzierer an:

Einkauf in:

  • Quartal 1 (Q1) – 25 %
  • Quartal 2 (Q2) – 20 %
  • Quartal 3 (Q3) – 10 %

Informieren Sie sich hier über das Angebot der Reclay Group und gelangen Sie in nur 3 Schritten zu Ihrer Mengenbestätigung.

Weitere Vorteile von activate: Es muss kein fester Vertrag für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen werden. Auch ist die Lizenzierung bereits für kleinste Mengen ab einem Kilogramm im Jahr möglich, ohne an Pauschalpreise gebunden zu sein.

Im Rahmen der neu geschlossenen Partnerschaft mit der IT-Recht Kanzlei wurde eine Kombination aus Quartals- und Sonderrabatt (Gutscheincode) vereinbart, die für Mandanten der Kanzlei exklusive Konditionen bereithält.

Bequeme Lizenzierung auch in Österreich

In Österreich gibt es ähnliche Regelungen wie in Deutschland. Auch hier müssen Händler und Inverkehrbringer bereits Kleinstmengen lizenzieren. Reclay bietet activate daher ebenfalls im Nachbarland an. Unter https://activate.reclay.at/ können Hersteller und Vertreiber ihre Verpackungen auch in Österreich einfach und rechtssicher lizenzieren.

Warum empfiehlt die IT-Recht Kanzlei die Reclay Group?

  • Günstige Preise: Im Vergleich zu anderen Anbietern ist der Shop activate – by Reclay um bis zu 50 % günstiger. Darüber hinaus gibt es keinen Mindestbestellwert. Dies garantiert faire Preise auch für kleine Mengen.
  • Keine Vertragsbindung: Sie lizenzieren Ihre Mengen, ohne einen Vertrag über eine feste Laufzeit abschließen zu müssen
  • Lizenzierung „to go“: Einfache Bedienung, kein lästiger Papierkram. Nach Abschluss erhalten Sie sofort Ihre Mengenbestätigung.
  • Keine versteckten Verpflichtungen: Sie lizenzieren nur die Verpackungsmenge, die Sie tatsächlich in Verkehr bringen – wann und wie oft Sie möchten.
  • 100 % Rechtssicherheit: Der Reclay Group vertrauen seit mehr als zehn Jahren über 3.000 Kunden aus Handel, Industrie und Gewerbe bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Verkaufs- und Transportverpackungen. Alle Mengen werden zu 100 % beim dualen System der Unternehmensgruppe lizenziert.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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5 Kommentare

C
Christian 03.01.2024, 08:21 Uhr
Reclay
Hi, hat sich jemand für 2024 schon für Österreich lizensiert? Soweit ich sehen konnte es bei Reclay nicht möglich. Welche günstige Alternative gibt es noch?
I
IKG 10.11.2022, 10:36 Uhr
Ab 2023 anders - Versand nach Österreich lohnt nicht mehr
Ab 1.1.2023 stellt Österreich das System um. Eine einfache Registrierung, wie z.b. über Reclay geht nicht mehr. Man muss jetzt vor Ort einen "Agenten" haben, der das übernimmt. Was natürlich wieder mit Kosten verbunden ist. Leider stellen wir den Versand ab 1.1.2023 nach Österreich ein. Das ist zu viel Bürokratie. Ein offenes Europa sieht anders aus!
N
Nadja Lüders 02.05.2020, 15:05 Uhr
Vorstand
In Österreich gibt es laut VOO § 12 eine Kleinabgabe-Regelung. Warum wird darauf im Artikel nicht hingewiesen? Gilt die Regelung nur für österreichische Händler/Hersteller?
M
Michael Schützner 17.12.2018, 18:50 Uhr
Verpackungsgesetz Deutschland
Ich habe dzt. das Problem, dass ich mich als österreichischer Online-Händler bei einem Dualen-System in Deutschland anmelden möchte, dies aber nicht kann weil ich als Kleinunternehmer keine UstID habe, dies aber Voraussetzung ist. Auf Anfrage wird eine Anmeldung mit dieser Begründung abgelehnt bzw. Ist diese nicht möglich.
A
Adelheid Wolter 08.02.2018, 15:40 Uhr
Dr.
Ich verstehe die Ausführungen so, dass ich als Onlineversandhändler mit den Zielländern Deutschland und Österreich meine Verpackungsmenge aufsplitte und in beiden Ländern lizenzieren muss. Ist das korrekt? Wir hatten unsere vorraussichtliche Jahresverpackungsmenge komplett für Deutschland lizenziert und uns erst jetzt für einen Verkauf in Österreich entschieden. Vermutlich ist es praktisch eine kleine Menge in Österreich anzumelden, damit man auf der sicheren Seite ist. Lizenz im Bedarf dazukaufen geht ja immer.

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