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Verpackungslizenzierung: Frist bis 31. Dezember 2017 beachten!

26.10.2017, 08:47 Uhr | Lesezeit: 5 min
Verpackungslizenzierung: Frist bis 31. Dezember 2017 beachten!

Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update) Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update)" veröffentlicht.

Online-Händler liefern in aller Regel ihre Produkte in Verpackungen an den privaten oder gewerblichen Endabnehmer. In dem Fall sind sie in Deutschland gemäß Verpackungsverordnung verpflichtet, die Rücknahme und Verwertung des eingesetzten Verpackungsmaterials zu gewährleisten.

Diese so genannte Lizenzierungspflicht für alle Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, gilt auch für Produktverpackungen, die Händler aus dem Ausland importieren und in Deutschland in Verkehr bringen. Da es ihnen jedoch nicht zumutbar wäre, ihre Verpackungen persönlich bei ihren Kunden einzusammeln und einer anschließenden Verwertung zuzuführen, sieht die Verpackungsverordnung die Beauftragung eines dualen Systems vor, das diese Pflichten übernimmt (sogenannte Verpackungslizenzierung).

Inverkehrbringen nach Beteiligung bei dualem System

Dabei ist wichtig zu wissen: Die Mengen müssen bei einem dualen System lizenziert werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden.

Lizenzierung für 2017 bis Ende des Jahres

Zu beachten ist auch, dass eine Lizenzierung für das laufende Kalenderjahr nur bis zum 31.12.2017 möglich ist. Eine nachträgliche Lizenzierung ist aufgrund der oben genannten rechtlichen Vorgaben nicht gestattet.

Keine Frei- oder Mindestmengen

Dabei gilt: Es gibt keine Frei- oder Mindestmengen – auch kleinste Mengen an Verkaufsverpackungen müssen an einem dualen System beteiligt werden.

Erhebliche Strafen bei Nichtbeachtung

Wer seine Verkaufsverpackungen nicht ordnungsgemäß lizenziert, verstößt gegen die Verpackungsverordnung. Als Folge kann es zu Abmahnungen und / oder Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro sowie einem bundesweiten Verbot, Verkaufsverpackungen an private Endverbraucher abzugeben, kommen.

Noch einmal zusammengefasst

Wichtige Infos zu Fristen bei der Verpackungslizenzierung:

  • Verpackungsmengen müssen vor dem Inverkehrbringen lizenziert werden
  • Die Lizenzierung für Mengen, die im Jahr 2017 in Verkehr gebracht werden, ist nur noch bis zum 31. Dezember 2017 möglich.
  • Das Onlineportal unseres Partners activate – by Reclay für Mengen des Jahres 2017 wird entsprechend zu diesem Datum geschlossen. Danach können keine Verpackungen mehr für 2017 lizenziert werden.
  • Für Mengen, die im Jahr 2018 in Verkehr gebracht werden, ist das Portal bereits geöffnet, eine Lizenzierung also ab sofort möglich.

Unser Tipp: activate – by Reclay für die einfache Verpackungslizenzierung

Insbesondere für Onlinehändler mit geringeren Verpackungsmengen ist die Verpackungslizenzierung oftmals ein notwendiges Übel. Hier schafft das Online-Portal activate – by Reclay Abhilfe. Das Unternehmen activate, Kooperationspartner der IT-Recht Kanzlei, bietet Verpflichteten eine einfache und schnelle Möglichkeit, um in nur wenigen Schritten den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung nachzukommen:

Nach einer kurzen Registrierung auf https://activate.reclay.de folgt die Angabe der Verpackungsmengen je Materialfraktion, anhand derer das Portal den Preis für die Rücknahme und Verwertung berechnet. Unmittelbar nach dem Bezahlvorgang erhält der Kunde seine Mengenbescheinigung und seine Rechnung. Er kann dabei selbst entscheiden, ob er seine gesamten Jahresmengen auf einmal lizenziert oder den Vorgang unterjährig wiederholt. Ein Video auf der Seite erklärt anschaulich alle Schritte.

Empfehlung: Sie möchten bei der Reclay Group Ihre Verpackungen günstig lizenzieren?

Activate ist auf kleinere Kunden und den Online-/Versandhändler spezialisiert. Die Lizenzierung von kleinsten Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euros erledigt werden. Es gibt keine Mindestmengen oder Mindestgebühren und die Kunden werden nicht über einen längeren Zeitraum vertraglich gebunden.

Wie auch im letzten Jahr erhalten die Kunden auf ihre frühzeitige Bestellung einen 25%-Frühlizenzierer-Rabatt.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei erhalten einen zusätzlichen Rabatt von 8%. Der Gutscheincode ist hier hinterlegt.

Leser unserer Kanzlei-Beiträge erhalten einen zusätzlichen Rabatt von 5%, wenn sie folgenden Gutscheincode verwenden: LE2020ITK

Den Online-Shop können Sie über folgenden Link erreichen: activate.reclay.de

Bequeme Lizenzierung auch in Österreich

In Österreich gibt es ähnliche Regelungen wie in Deutschland. Auch hier müssen Händler und Inverkehrbringer bereits Kleinstmengen lizenzieren. Reclay bietet activate daher ebenfalls im Nachbarland an. Hier können Hersteller und Vertreiber ihre Verpackungen auch in Österreich einfach und rechtssicher lizenzieren.

Warum empfiehlt die IT-Recht Kanzlei die Reclay Group?

  • Bei "activate-by-Reclay" gibt es keine Pauschalen. Sie zahlen also nur für die Verpackungen, die Sie auch tatsächlich in Verkehr bringen.
  • Gerade für sehr kleine Online-/Versandhändler ist Reclay eine wirtschaftlich zumutbare Lösung. Kleinstversender im niedrigen Kilogramm-Bereich können ihren Verpflichtungen schon für unter 10€/a nachkommen.
  • Es gibt keinen Mindestbestellwert.
  • Kein fester Vertrag für eine bestimmte Laufzeit: Sie lizenzieren Ihre Mengen, ohne einen Vertrag über eine feste Laufzeit abschließen zu müssen
  • Als Leser der Seite www.it-recht-kanzlei. de erhalten Sie einen Rabatt i.H.v. 5 %, nutzen Sie hierfür folgenden Gutscheincode: "ITK2018LE"
  • Mandanten der IT-Recht Kanzlei erhalten einen Rabatt i.H.v. 8 %

Zudem:

  • Keine versteckten Verpflichtungen: Sie lizenzieren nur die Verpackungsmenge, die Sie tatsächlich in Verkehr bringen – wann und wie oft Sie möchten.
  • 100 % Rechtssicherheit: Der Reclay Group vertrauen seit mehr als zehn Jahren über 3.000 Kunden aus Handel, Industrie und Gewerbe bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Verkaufs- und Transportverpackungen. Alle Mengen werden zu 100 % beim dualen System der Unternehmensgruppe lizenziert.

Mit das Wichtigste: Reclay macht es einfach:

Activate bietet Verpflichteten eine einfache und schnelle Möglichkeit, um in nur wenigen Schritten den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung nachzukommen:

  • Nach einer kurzen Registrierung folgt die Angabe der Verpackungsmengen je Materialfraktion, anhand derer das Portal den Preis für die Rücknahme und Verwertung berechnet. Unmittelbar nach dem Bezahlvorgang erhalten Sie als Kunde Ihre Mengenbescheinigung und Ihre Rechnung.
  • Sie können dabei selbst entscheiden, ob Sie Ihre gesamten Jahresmengen auf einmal lizenzieren oder den Vorgang unterjährig wiederholen. Die Lizenzierung ist bereits für kleinste Mengen ab einem Kilogramm im Jahr möglich, ohne an Pauschalpreise gebunden zu sein.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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4 Kommentare

G
Günter 03.11.2017, 07:37 Uhr
Erforderlich für Dropshipper?
Was muss ich bezüglich der neuen Regeln zur Verpackungslizenzierung beachten, da ich als Dropshipper ja keinerlei direkten Versand durchführe aber in meinem Namen versendet wird?
Vielen Dank.
M
Melanie 27.10.2017, 06:06 Uhr
Super
Vielen Dank für diese tolle Empfehlung! Wir sparen damit knapp 30 Euro für das Jahr 2018.
G
Günter Bäumler 26.10.2017, 18:34 Uhr
Verpackungslizenzierung
Hallo,

ich betreibe meinen Onlineshop als Dropshipper. Vor kurzen gab es diesbezüglich Änderungen in der Datenschutzerklärung. "Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Vertragsabwicklung an das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung der Ware erforderlich ist. ..." Was muss ich bezüglich der neuen Regeln zur Verpackungslizenzierung beachten, da ich ja keinerlei direkten Versand durchführe? Vielen Dank.
M
Marius K 26.10.2017, 11:02 Uhr
Wie kann es hier zu Abmahnungen kommen?
Es ist für die Konkurrenz und sonstigen Abmahner gar nicht ersichtlich, ob ich rechtmäßig lizensiert bin oder sehe ich das falsch? Ist eine Angabe im Impressum ratsam oder sogar vorgeschrieben?

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