Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Verlust der Warensendung auf dem Transportweg – Was haben Versandhändler zu beachten?

13.03.2023, 15:25 Uhr | Lesezeit: 5 min
Verlust der Warensendung auf dem Transportweg – Was haben Versandhändler zu beachten?

Geht eine Warensendung auf dem Transportweg verloren, stellen sich viele Versandhändler die Frage, welche Rechtsfolgen sich nun für sie ergeben. Dabei muss zwischen dem vertraglichen Verhältnis des Händlers zum Kunden einerseits und dem vertraglichen Verhältnis des Händlers zum beauftragten Transportunternehmen andererseits unterschieden werden.

Bei B2B-Geschäft: Käufer trägt grundsätzlich das Transportrisiko

Handelt der Käufer beim Kauf der Ware als Unternehmer und soll die Ware vom Verkäufer an die vereinbarte Lieferadresse versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware gemäß §§ 446, 447 I BGB auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Demnach trägt in solchen Fällen grundsätzlich der Käufer das Transportrisiko. Geht die Ware auf dem Transportweg verloren oder wird diese auf dem Transportweg beschädigt, muss der Verkäufer hierfür nicht mehr einstehen, da er seine vertraglichen Leistungspflichten bereits mit der Übergabe der Ware an den Transportdienstleister erfüllt hat. Eine Haftung des Verkäufers käme dann nur noch in Betracht, wenn er die Ware nicht sachgemäß verpackt oder eine falsche Lieferadresse angegeben hätte.

1

Bei Verbrauchsgüterkauf: Verkäufer trägt grundsätzlich das Transportrisiko

Beim Verbrauchsgüterkauf finden die Regelungen der §§ 446, 447 I BGB gemäß § 475 II BGB mit der Maßgabe Anwendung, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Käufer übergeht, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat. Demnach geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über.

Es ist also grundsätzlich dem Verkäufer zuzurechnen, wenn die Ware auf dem Transportweg verloren geht oder beschädigt wird. Diese Regelung dient dem Verbraucherschutz und rührt daher, dass der Verkäufer über Art und Weg der Beförderung entscheidet und dabei den Beförderer auswählt. Er kann zudem eine Transportversicherung abschließen und dies im Kaufpreis kalkulieren, während der Käufer hierauf keinerlei Einfluss hat. Die Transportgefahr geht demnach grundsätzlich erst dann auf den Käufer über, wenn er den Besitz der gekauften Sache erlangt. Der Verkäufer wiederum kann sich im Falle des Verlustes an den Transportdienstleister (Frachtführer) halten.

Mögliche Ansprüche des Verkäufers gegenüber dem Transportdienstleister

Die Ansprüche des Verkäufers gegenüber dem Transportdienstleister ergeben sich in erster Linie aus den speziellen Vorschriften der §§ 407 ff. HGB zum Frachtvertrag. Danach ist der Frachtführer gegenüber dem Verkäufer verpflichtet, das Gut innerhalb einer vereinbarten Frist oder sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb der Frist abzuliefern, die einem sorgfältigen Frachtführer unter Berücksichtigung der Umstände vernünftigerweise zuzubilligen ist, vgl. § 423 HGB.

Der Verkäufer kann das Gut als verloren betrachten, wenn es weder innerhalb der Lieferfrist noch innerhalb eines weiteren Zeitraums abgeliefert wird, der der Lieferfrist entspricht, mindestens aber zwanzig Tage, bei einer grenzüberschreitenden Beförderung dreißig Tage beträgt, § 424 I HGB.

Der Frachtführer haftet gemäß § 425 I HGB für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verhalten des Absenders oder des Empfängers oder ein besonderer Mangel des Gutes mitgewirkt, so hängen die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes davon ab, inwieweit diese Umstände zu dem Schaden beigetragen haben (§ 425 II HGB).

Zu beachten sind aber auch die besonderen in §§ 426 ff. HGB geregelten Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen, auf die sich der Frachtführer ggf. berufen kann.

Nachforschungspflicht des Frachtführers

Sofern der Verlust einer Sache bekannt wird, muss der Frachtführer unmittelbare Nachforschungen anstellen. Hierzu gehören unter anderem eine Dokumentationspflicht, sowie Recherchen bei Mitarbeitern, wie der Verlust zustande gekommen sein könnte.

Diese Nachforschungen können allerdings eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, was dem Käufer oftmals nicht zumutbar ist, da er die Sache dringend benötigt oder fest mit deren Eintreffen rechnet.

Rechte des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer

Liefert der Verkäufer die Ware nicht fristgerecht an den Käufer, so kann der Käufer ggf. die Rückzahlung des bereits gezahlten Kaufpreises verlangen bzw. dessen Zahlung verweigern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der bereits gezahlte Kaufpreis vom Verkäufer grundsätzlich nur dann zu erstatten ist, wenn der Käufer nach fruchtloser Fristsetzung zur Lieferung wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten ist oder wenn feststeht, dass die Lieferung wegen Verlustes der Ware unmöglich und der Verkäufer damit von seiner Lieferpflicht befreit ist.

Zweiteres wird man in der Regel erst nach Abschluss des Nachforschungsverfahrens feststellen können. Wenn der Käufer bis dahin aber bereits wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten ist, muss der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis erstatten und kann damit nicht bis zum Abschluss des Nachforschungsverfahrens warten.

Fazit

Geht bei einem Versendungskauf eine Warensendung auf dem Transportweg verloren, hängen die Rechtsfolgen zunächst einmal davon ab, ob der Käufer bei Vertragsschluss als Verbraucher oder als Unternehmer gehandelt hat. Hat der Käufer als Unternehmer gehandelt, haftet der Verkäufer ab Übergabe der Ware an den Transportdienstleister grundsätzlich nicht mehr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware. Hat der Käufer dagegen als Verbraucher gehandelt (Verbrauchsgüterkauf), so haftet der Verkäufer dem Käufer grundsätzlich auch nach der Übergabe der Ware an den Transportdienstleister für den Verlust oder die Beschädigung der Ware.

In diesem Fall kann sich der Verkäufer zur Regulierung seines Schadens an das Transportunternehmen halten. Hierbei sind allerdings die speziellen Regelungen der §§ 407 ff. HGB zum Frachtvertrag zu berücksichtigen. Der Verbraucher kann nach fruchtloser Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten und den ggf. bereits gezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Der Verkäufer ist seinerseits aber nicht mehr verpflichtet, dem Verbraucher eine andere als die bereits versandte Sache zu liefern.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

11 Kommentare

M
MB 07.06.2023, 20:23 Uhr
Herr
Hallo,

wir haben als Unternehmen ein Notebook für über 2000 Euro gekauft. Der Kauf erfolgte via Email an unseren Vertriebler, der eigenmächtig die Versandmethode wählte, die nicht in der Autragsbestätigung stand. Zudem hat der Verkäufer das Notebook im einfachen Umkarton versandt, was aus unserer Sicht zum Diebstahl einläd. Das geht aus der Pakrtgrösse und dem nachgesendeten Ersatznotebook hervor, welches ebenfalls im einfachen Umkarton kam. Das Gerät ist natürlich verloren gegangen.

Wer haftet hier, vor allem wegen der unzureichenden Verpackung.

Mit freundlichen Grüßen

Mb
M
Müller 12.03.2023, 02:28 Uhr
Her
Guten Abend
Ich habe vor einer Woche etwas verkauft. Ich als Verkäufer und die Käuferin haben über keinen Versand gesprochen oh versichert oder unversichert. Das Paket habe ich also unversichert versendet nun Ist das Paket weg, wer muss mit dem Risiko leben ?
S
Susanne Ufer 21.10.2022, 11:16 Uhr
Sekretariat
Guten Tag! Wir haben als Firma per Spedition Ware an einen Kunden geschickt. Die Palette kam mit beschädigter Umverpackung und unvollständig beim Kunden an, der daraufhin die Annahme verweigerte. Die Palette wurde von der Spedition an uns zurück geliefert. Wir möchten nun eine Schadensrechnung an die Spedition zur Einreichung bei deren Versicherung erstellen. Welcher Warenpreis muss darin angegeben sein? Unser EK oder der berechnete VK? Würde mich über eine schnellstmögliche Antwort freuen. Vielen Dank.
I
Ingo Tobias 08.07.2022, 14:47 Uhr
Versand Kundenspezifischer Ware
Guten Tag, wir wird es rechtlich gehandhabt, wenn eine für den Kunden angefertigte Ware auf den Versandweg verloren geht. Nach welcher Frist ist man dazu verpflichtet ersatz zu liefern bzw anzufertigen. Sollte eine verloren geglaubte Sendung beim Versanddienstleister wieder auftauchen, so bleibt man auf dieser Ware ja dann sitzen, wenn zwischenzeitlich neu angefertigt wurde.
J
Joker 14.04.2022, 09:35 Uhr
Verkäufer erstattet Kaufpreis nicht zurück nach Stornierung
Hallo, ich habe am 16.03.22 einen Artikel gekauft für fast 800 €, am 18.03.22 habe ich den Kauf storniert, und die Annahme Online bei DHL verweigert. Paket ist seit dem 23.03.22 verschollen, DHL liefert nicht zurück an den Verkäufer.
Verkäufer weigert sich mir das Geld zu erstatten, obwohl der Verkäufer in der Lieferpflicht ist bzw. ich den Kauf fristgerecht storniert habe, und der Verkäufer den Frachtführer gewählt hat. Keine Hilfe von ebay und paypal, es heisst ich solle warten bis das Paket wieder beim Empfänger ist. Verkäufer muss sich die Ware von DHL erstatten lassen, weigert sich aber mir meine Rückzahlung zu erstatten. Es sind jetzt fast 4 Wochen rum. Meine Geduld ist am Ende. Bitte um Hilfe, muss ich zum Anwalt? Gruß
S
Shopbetreiber 07.01.2021, 22:37 Uhr
Verlust bei B2B
Frage: wir versenden unsere Ware zu 99% nach Bestellung direkt. Wie üblich in der Weihnachtszeit, benötigen die Warensendungen auch mal länger oder kommen garnicht an. Wenn ein gewerblicher Käufer, der sich auch als solcher präsentiert, den Verlust der Ware reklamiert und dann Ersatz fordert. Ist dieses rechtens? Er Argumentiert, er sei zwar Gewerbetreibender würde die Ware aber als Verbraucher im Betrrieb "verbrauchen" und nicht weiter verkaufen. Somit genieße er das Verbraucher Recht als B2C. In dem Fall soll Ihm der Verlust der Ware (Versand), nun zu 100% ersetzt werden. Stimmt das? Meines Wissens ist es egal ob er die Ware im Betrieb "verbraucht" ausschlaggebend ist doch, hier wurde Ware an B2B versendet. Der Verlust geht (die Gefahr) geht also auf den Käufer über. Richtig?

weitere News

Leitfaden + Muster für Mandanten: Welche Rechte haben Online-Händler, wenn der Kunde eine falsche Lieferadresse angibt?
(25.10.2023, 11:03 Uhr)
Leitfaden + Muster für Mandanten: Welche Rechte haben Online-Händler, wenn der Kunde eine falsche Lieferadresse angibt?
Schadensersatzansprüche bei Nichteinhaltung der angegebenen Lieferzeit + Muster für Mandanten
(24.08.2023, 08:41 Uhr)
Schadensersatzansprüche bei Nichteinhaltung der angegebenen Lieferzeit + Muster für Mandanten
OLG Frankfurt a.M.: Als „im Vertrieb“ gelistetes Medikament bei tatsächlicher Nichtlieferbarkeit ist Irreführung
(24.01.2023, 10:29 Uhr)
OLG Frankfurt a.M.: Als „im Vertrieb“ gelistetes Medikament bei tatsächlicher Nichtlieferbarkeit ist Irreführung
Schnellere Lieferung gegen Aufpreis: Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
(04.08.2022, 12:14 Uhr)
Schnellere Lieferung gegen Aufpreis: Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
Lieferzeitangaben: Auf welche Formulierungen sollte man besser verzichten?
(11.01.2022, 17:07 Uhr)
Lieferzeitangaben: Auf welche Formulierungen sollte man besser verzichten?
Lieferung per Spedition – Welche Besonderheiten gibt es im Onlinehandel?
(08.07.2021, 14:11 Uhr)
Lieferung per Spedition – Welche Besonderheiten gibt es im Onlinehandel?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei