AG Bad Iburg: Der Grundpreis ist auf eBay auch in der sog. "kleinen Galerieansicht" mitzuteilen!
Das Amtsgericht Bad Iburg (Urteil vom 11.11.2015, Az: 4 C 390/15) hatte sich mit der Rechtsfrage auseinander zu setzen, ob die Angabe des Grundpreises eines Produkts bei eBay bereits im Rahmen der sog. „kleinen Galerieansicht“ zu erfolgen hat. Darüber hinaus hatte das Gericht im Rahmen der Ausnahmevorschrift des § 9 Abs 5 Nr. 2 PangV darüber zu befinden, ob Conditioner, Body-Butter, Fitness-Creme, Peeling-Massage oder Zeder Shampoo von der Grundpreisangbe auszunehmen sind. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.