So sieht's Köln: Wettbewerbsverstoß bei fehlender Datenschutzerklärung
Das Thema Datenschutz wird für Webseitenbetreiber immer wichtiger, denn auch das geltende Recht legt ihnen eine Pflicht zur Belehrung über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten auf, was in der Praxis in aller Regel durch das Vorhalten einer Datenschutzerklärung geschieht. Dass das Fehlen einer solchen auch zu wettbewerbsrechtlichen Verstößen führen kann, zeigte jüngst eine Entscheidung des LG Köln (Beschluss vom 26.11.2015, Az.: 33 O 230/15).