Französische Wettbewerbsbehörde: geht gegen Online-Händler wegen Verstoß gegen französisches Verbrauchergesetz vor
Die französische Wettbewerbsbehörde verwarnt deutsche Online-Händler, die Waren in Frankreich vertreiben, wegen unlauterer Preisgestaltung, fehlender außervertraglicher Pflichtinformation zu Reklamation von Lieferschäden und irreführender Information zur Länge der Widerrufsfrist. In dem der IT-Recht bekannten Fall ging es im Einzelnen um einen zeitlich nicht befristeten Preisrabatt, der als unlauter angesehen wurde, um AGB-Regelungen zur Reklamation von Lieferschäden, auf die nicht auf der Webseite hingewiesen wurde und irreführender Information zur Länge der Widerrufsfrist. Die französische Wettbewerbsbehörde (Direction Générale de la Concurrence et la Consommation et de la Répression des Fraudes) hat im vorliegenden Fall den Online-Händler verwarnt. Sie kann in solchen Fällen auch empfindliche Bußgelder verhängen.