Überblick zu europäischen Lebensmittelinformationspflichten: „Das Kind beim Namen nennen“ oder doch „bezeichnen“?
Verbraucherschutz wird in der EU „groß geschrieben“. Für Händler bedeutet dies, dass zahlreiche Informationspflichten zu erfüllen sind. Wir wollen uns in diesem Beitrag insbesondere dem Lebensmittelrecht, genauer gesagt der Frage nach der „Bezeichnung des Lebensmittels“ und anderen bisweilen unbeachteten Informationspflichten zuwenden. Der europäische Gesetzgeber hat auch hier – ähnlich wie beim manchmal korrespondierenden Spirituosenrecht - komplizierte Regelwerke erarbeitet, die Rechtsanwender oft vor Probleme stellen. Insbesondere die im Dezember 2014 in weiten Teilen in Kraft getretene europäische Lebensmittelinformationsverordnung EU Nr. 1169/2011 hat eine Vielzahl von Kennzeichnungspflichten mit sich gebracht und betrifft v.a. den Online-Handel. Fehler können leicht zu Abmahnungen führen, sodass hier veranschaulicht werden soll, was Händler besser vermeiden sollten.