„Acryl“ verboten, „Cotton“ erlaubt – OLG München zu unzulässiger Textilkennzeichnung
Das OLG München hatte sich kürzlich mit dem Thema Textilkennzeichnung zu befassen. Fraglich war u.a., ob als deutsche Textilfaserkennzeichnung die Begriffe „Acryl“ und „Cotton“ zulässig sind. Im folgenden Beitrag beleuchten wir die Entscheidung des Gerichts, die sicher bei vielen Versendern von Bekleidungs-Artikeln Aufsehen erregen dürfte.