Ab dem 01.02.2017: Den Verbraucher nach Streitentstehung informieren? Kein Problem mit der Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei!
Ab dem 01.02.2017 müssen Online-Händler ihre Kunden im Falle einer Streitigkeit mit bestimmten Pflichtinformationen zur alternativen Streitbeilegung versorgen. Jeder Online-Händler ist von dieser neuen Informationspflicht betroffen es spielt hierbei keine Rolle, ob sie an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen möchten oder nicht. Mit der neuen Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei bieten wir all unseren Mandanten eine leichte und sichere Lösung für die Einhaltung dieser neu eingeführten gesetzlichen Informaionspflicht!