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Ab dem 01.02.2017: Den Verbraucher nach Streitentstehung informieren? Kein Problem mit der Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei!
31.01.2017, 15:27 Uhr | Handlungsanleitungen

Ab dem 01.02.2017: Den Verbraucher nach Streitentstehung informieren? Kein Problem mit der Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei!

Ab dem 01.02.2017 müssen Online-Händler ihre Kunden im Falle einer Streitigkeit mit bestimmten Pflichtinformationen zur alternativen Streitbeilegung versorgen. Jeder Online-Händler ist von dieser neuen Informationspflicht betroffen es spielt hierbei keine Rolle, ob sie an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen möchten oder nicht. Mit der neuen Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei bieten wir all unseren Mandanten eine leichte und sichere Lösung für die Einhaltung dieser neu eingeführten gesetzlichen Informaionspflicht!

Alternative Streitbeilegung nach dem VSBG - Neue gesetzliche Informationspflichten für Onlinehändler ab dem 01.02.2017 beachten!
30.01.2017, 20:00 Uhr | Streitschlichtung

Alternative Streitbeilegung nach dem VSBG - Neue gesetzliche Informationspflichten für Onlinehändler ab dem 01.02.2017 beachten!

Der Countdown läuft! Bereits zum 01.02.2017 müssen sich Onlinehändler auf neue Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung einstellen. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Update-Service-Mandanten selbstverständlich rechtzeitig entsprechend aktualisierte Rechtstexte zur Verfügung, um den neuen Pflichten problemlos nachkommen können. In unserem aktuellen Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick, was ab dem 01.02.2017 auf Onlinehändler an Neuerungen zukommt.

Hinweis zur (Nicht-) Teilnahme an Streitschlichtungsverfahren in jedem Fall zweckmäßig
30.01.2017, 17:27 Uhr | Streitschlichtung

Hinweis zur (Nicht-) Teilnahme an Streitschlichtungsverfahren in jedem Fall zweckmäßig

Wie die IT-Recht Kanzlei bereits berichtet hat, gilt ab dem 01.02.2017 für viele Online-Händler eine neue Informationspflicht bzgl. der Teilnahme an außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren. Allerdings sind nicht alle Online-Händler hiervon betroffen, so dass ein entsprechender Hinweis unter bestimmten Voraussetzungen eigentlich nicht erforderlich ist. Die IT-Recht Kanzlei erläutert in dem nachfolgenden Beitrag jedoch, warum es auch in solchen Fällen, in denen eine gesetzliche Verpflichtung hierzu nicht besteht, zweckmäßig ist, einen entsprechenden Hinweis freiwillig zu erteilen.

Handlungsanleitung - Umsetzung der neuen Informationspflicht nach Streitentstehung mit Verbrauchern gemäß § 37 VSBG
25.01.2017, 14:02 Uhr | Handlungsanleitungen

Handlungsanleitung - Umsetzung der neuen Informationspflicht nach Streitentstehung mit Verbrauchern gemäß § 37 VSBG

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Ab dem 01.02.2017 haben Online-Händler, die mit Verbrauchern Geschäfte machen, ihre Kunden im Falle einer Streitigkeit mit bestimmten Pflichtinformationen zur alternativen Streitbeilegung zu versorgen. Diese Pflicht gilt grundsätzlich und unabhängig davon, ob der jeweilige Händler überhaupt zur Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten ab sofort eine einfache Handlungsanleitung + rechtssichere Formulierungsmuster zur Verfügung.

Französische alternative Streitbeilegung – Geltung für den Online-Händler mit Sitz in Deutschland bei Vertrieb von Waren nach Frankreich
23.01.2017, 20:01 Uhr | Frankreich E-Commerce (AGB)

Französische alternative Streitbeilegung – Geltung für den Online-Händler mit Sitz in Deutschland bei Vertrieb von Waren nach Frankreich

Die neuen europäischen Regeln zur alternativen Streitbeilegung bürden dem Online-Händler neue Pflichten auf. Die entsprechende Richtlinie ist mittlerweile durch die EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden. Die Regeln der französischen Streitbeilegung weichen allerdings in einem wichtigen Punkt von den entsprechenden deutschen Bestimmungen ab. Nach deutschem Recht ist die Teilnahme an Streitverfahren grundsätzlich freiwillig. Der Online-Händler muss den Verbraucher nur dann auf alternative Streitbeilegungsverfahren hinweisen, wenn er zur Teilnahme an solchen Verfahren verpflichtet ist oder hierzu bereit ist. Die französischen Bestimmungen verpflichten den Online-Händler in jedem Fall zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren.

OLG Frankfurt: Grundpreisangabe auch bei Joghurtprodukten mit zwei Kammern
20.01.2017, 16:55 Uhr | Preisangabenverordnung

OLG Frankfurt: Grundpreisangabe auch bei Joghurtprodukten mit zwei Kammern

Namhafte Hersteller produzieren seit Jahren Joghurtprodukte, deren Verpackung zwei getrennte Kammern aufweisen: für den Joghurt einerseits und für andere Produkte (z. B. Müsli, Kekse, Früchte) andererseits. Dabei gab ein Vertreiber eines solches Joghurts den Preis und die Packungsgröße, nicht aber den Grundpreis an. Nach Ansicht des OLG Frankfurt am Main (vom 15.07.2016 - 14 U 87/15) stellt dies einen Verstoß gegen § 2 Abs. 1, 3 Preisangabenverordnung (PAngV) dar und ist damit wettbewerbswidrig. Es greife nicht die Ausnahmeregelung des § 9 Abs. 4 Nr. 2 PAngV, da es sich nicht um ein zusammengesetztes Angebot handle.

Verkauf von Waren über Facebook
19.01.2017, 17:22 Uhr | Facebook

Verkauf von Waren über Facebook

Waren lassen sich nicht nur über einen eigenständigen Webshop samt eigenem Shopsystem oder über einen eBay-Shop oder Amazon Marketplace verkaufen, sondern auch über Facebook. Ob als alleiniger oder zusätzlicher Vertriebskanal kann Facebook gerade kleineren Händlern als Verkaufsplattform dienen. Ohne großen Aufwand können Waren mittels individueller Kommunikation mit den Kunden verkauft werden. Welche rechtlichen Besonderheiten es dabei zu beachten gilt, erläutert die IT-Recht Kanzlei in ihrem aktuellen Beitrag.

Anpassung der Widerrufsbelehrung im Online-Shop bei Finanzierungsangebot über Kooperationspartner?
19.01.2017, 14:20 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Anpassung der Widerrufsbelehrung im Online-Shop bei Finanzierungsangebot über Kooperationspartner?

Nicht nur im stationären Handel, sondern auch im E-Commerce bieten Händler Verbrauchern häufig besondere Finanzierungskonditionen an, die bei geringem Zinssatz eine ratenweise Abbezahlung des vereinbarten Kaufpreises ermöglichen. Üblicherweise kooperieren Unternehmer in diesem Rahmen mit Kreditinstituten, welche ihnen den Kaufpreis sofort auszahlen und die vereinbarten Raten im Rahmen eines Darlehensvertrags sodann gegenüber dem Verbraucher geltend machen. Problematisch ist, dass das Gesetz diese Kombination aus Kaufvertrag und Darlehensvertrag regelmäßig als sogenannte „verbundene Verträge“ qualifiziert und für den Verbraucher besonders günstige Rechtsfolgen im Widerrufsfall anordnet. Müssen Händler mit Finanzierungsangeboten ihre Widerrufsbelehrungen um Hinweise auf eben diese Rechtsfolgen erweitern? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

Welche rechtlichen und praktischen Konsequenzen folgen für Händler aus der Teilnahme an der Alternativen Streitbeilegung?
18.01.2017, 09:30 Uhr | Streitschlichtung

Welche rechtlichen und praktischen Konsequenzen folgen für Händler aus der Teilnahme an der Alternativen Streitbeilegung?

Seit letztem Jahr können Verbraucher und Shop-Betreiber ihre Streitigkeiten über die Plattform der Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) ausfechten. Doch der Weg zu einer erfolgreichen Streitschlichtung ist von zahlreichen Fragezeichen gesäumt: Wie und wo kann ich mich als Online-Händler für die Alternative Streitschlichtung anmelden? Muss ich die Beschwerde eines Verbrauchers annehmen? Kann ich den Verbraucher eigentlich neben der Streitschlichtung verklagen? Der folgende Beitrag der IT-Recht Kanzlei versucht auf all diese Fragen – und weitere – eine Antwort zu geben und auf diese Weise den Weg der Alternativen Streitschlichtung für Shop-Betreiber zu ebnen.

E-Commerce Frankreich: Französische Vorschriften zum Datenschutzrecht
11.01.2017, 20:33 Uhr | Frankreich E-Commerce (AGB)

E-Commerce Frankreich: Französische Vorschriften zum Datenschutzrecht

Hinsichtlich der Vorschriften zum französischen Datenschutzrecht stellt sich die wichtige Vorfrage, ob alle Onlinehändler, die Waren in Frankreich vertreiben, dem französischen Datenschutzrecht unterworfen sind. Der deutsche Onlinehändler, für den französisches Datenschutzrecht gilt, muss sich auf wesentlich strengere Regeln als in Deutschland einstellen. Das beginnt mit der verpflichtenden Registrierung bei der französischen Datenschutzkommission und gilt insbesondere für die Vorschriften für den Newsletter und für den Einsatz von Cookies. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, dann lesen Sie den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

Bußgeld für Rücknahmerverweigerer von Elektrogeräten – Gesetzgeber erklärt Verstoß zur Ordnungswidrigkeit
10.01.2017, 09:06 Uhr | Elektrogesetz

Bußgeld für Rücknahmerverweigerer von Elektrogeräten – Gesetzgeber erklärt Verstoß zur Ordnungswidrigkeit

Ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro drohen zukünftig denjenigen die ihrer Rücknahmepflicht aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht nachkommen. Dies ergibt sich aus einem neuen Gesetz, dass der Bundestag am 15. Februar 2016 verabschiedet hat. Die Gesetzesneuerung tritt am 1. Juni 2017 in Kraft und soll die Durchsetzung der Rücknahmepflicht unterstützen.

OS-Plattform: Sollten Händler sich zur Alternativen Streitbeilegung verpflichten?
09.01.2017, 13:59 Uhr | Streitschlichtung

OS-Plattform: Sollten Händler sich zur Alternativen Streitbeilegung verpflichten?

Seit Februar 2016 ist die Plattform der Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) online. Kernstück der OS-Plattform bildet das Online-Beschwerdeformular, über das insbesondere Verbraucher Beschwerden über Händler einreichen können. Nach der deutschen Rechtslage steht es Online-Händlern grundsätzlich frei, sich auf die Alternative Streitbeilegung einzulassen. Sie können sich jedoch vertragsrechtlich oder satzungsrechtlich dazu verpflichten. Doch wie sinnvoll ist es aus Händlersicht, sich zu einer Streitschlichtung über die OS-Plattform zu verpflichten? Im folgenden Beitrag stellt die IT-Recht Kanzlei nicht nur die augenfälligen Vorteile, sondern auch die Nachteile der Alternativen Streitbeilegung aus Händlersicht auf den Prüfstand.

Entsorgungsvorgaben für den in Deutschland ansässigen Online-Händler bei Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten (EEG) in der EU
09.01.2017, 08:30 Uhr | Elektrogesetz

Entsorgungsvorgaben für den in Deutschland ansässigen Online-Händler bei Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten (EEG) in der EU

In Deutschland ansässige Online-Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte (im Folgenden „EEG“) in EU-Mitgliedsstaaten vertreiben wollen, haben die Entsorgungsvorgaben der Richtlinie 2012/19/EU über EEG zu beachten. Diese Richtlinie ist in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in deutsches Recht umgesetzt worden. Wenn Sie genauer wissen, welche Entsorgungsvorgaben Sie als in Deutschland ansässiger Onlinehändler bei Vertrieb von EEG in der EU zu erfüllen haben, dann lesen Sie den aktuellen Beitrag im Antwort & Frage Format. Der Beitrag endet mit einer Empfehlung der IT-Recht Kanzlei, wie sich in Deutschland ansässige Online-Händler bei Vertrieb von EEG in der EU in der Praxis verhalten sollten.

Gesetzgeberische Irrfahrt: die Verfehlung der für alle Händler ab dem 01.02.2017 geltenden Informationspflicht nach Streitentstehung mit Verbraucher
05.01.2017, 16:02 Uhr | Streitschlichtung

Gesetzgeberische Irrfahrt: die Verfehlung der für alle Händler ab dem 01.02.2017 geltenden Informationspflicht nach Streitentstehung mit Verbraucher

Zum 01.04.2016 ist in Deutschland das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) in Kraft getreten, das grundsätzliche Vorgaben über die Organisation privater und behördlicher Schlichtungsstellen und die Abläufe von außergerichtlichen Schlichtungsverfahren zwischen Verbrauchern und Unternehmern enthält. Für letztere etabliert der Rechtsakt allerdings auch ab dem 01.02.2017 neue Informationspflichten in Form einer allgemeinen Hinweispflicht einerseits und einem besonderen Mitteilungszwang nach Entstehen einer Streitigkeit andererseits. Vor allem bei der Fassung der nachvertraglichen Informationspflicht hat der deutsche Gesetzgeber jedoch einmal mehr die Grenzen des Zumutbaren überschritten und eine weitgehend sinnbefreite Regelung geschaffen, deren immenser Auslegungsspielraum Händler zukünftig erhebliche Rechtsrisiken aufbürden wird.

Entsorgungspflichten deutscher Online-Händler bei Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten (EEG) nach Frankreich
05.01.2017, 15:55 Uhr | Frankreich E-Commerce (AGB)

Entsorgungspflichten deutscher Online-Händler bei Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten (EEG) nach Frankreich

In Deutschland ansässige Online-Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte (im Folgenden „EEG“) in Frankreich vertreiben wollen, haben die Entsorgungsvorgaben der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektroaltgeräte zu beachten. Auch in Deutschland ansässige Online-Händler, die EEG in Frankreich vertreiben, sind von dieser Richtlinie betroffen. Wenn Sie genauer wissen wollen, welche Entsorgungsvorgaben für den Online-Vertrieb von EEG nach Frankreich bestehen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag, der Ihnen im Antwort & Frage Format alles Wissenswerte zu diesem Thema vermittelt. Der Beitrag endet mit einer Empfehlung der IT-Recht Kanzlei, wie sich in Deutschland ansässige Online-Händler bei Vertrieb von EEG in Frankreich in der Praxis verhalten sollten.

Facebook Connect: Das Single Sign On-Verfahren, Social Plugins und das Datenschutzrecht
03.01.2017, 10:55 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

Facebook Connect: Das Single Sign On-Verfahren, Social Plugins und das Datenschutzrecht

Das Internet und der Datenschutz sind gegenwärtig nicht die allerbesten Freunde. Insbesondere soziale Netzwerke leben vom ständigen Austausch von Daten aus dem Netz, darunter vor allem personenbezogene Daten. Das deutsche Datenschutzrecht steht hingegen auf den Grundfesten der Datensparsamkeit und der möglichst informierten Entscheidung des Einzelnen darüber, was mit seinen personenbezogenen Daten geschieht. Sobald es zur Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten kommt, muss der Betroffene darauf hingewiesen werden, und – wenn es keinen gesetzlichen Erlaubnistatbestand zur Datenverwendung gibt – um ausdrückliche Einwilligung gebeten werden. Viele Single Sign On-Verfahren halten sich nicht an dieses Credo und verstoßen daher gegen das deutsche Datenschutzrecht. Die IT-Recht Kanzlei erklärt, wo genau das datenschutzrechtliche Problem liegt und wie es sich unter Beibehaltung einer möglichst hohen Funktionalität am ehesten möglichst datenschutzrechtskonform lösen lässt.

Alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen - ab dem 01.02. 2017 schon wieder neue Informationspflichten für Händler
01.01.2017, 10:01 Uhr | Streitschlichtung

Alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen - ab dem 01.02. 2017 schon wieder neue Informationspflichten für Händler

Im Januar 2016 mussten Online-Händler das erste Mal zittern. Die ODR-Verordnung trat in Kraft und sorgte für neue Informationspflichten im E-Commerce. Nachdem die Shop-Betreiber diese erste Hürde genommen hatten, wurden sie im April 2016 erneut in die Pflicht genommen. Doch ein Ende der Informationspflichten ist noch nicht in Sicht! Ab Februar 2017 kommt auf Online-Händler eine weitere Informationspflicht zu. Wie Sie diese erfüllen können, erfahren Sie im aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

Einschränkung der Preisgestaltung durch französisches Wettbewerbsrecht
21.12.2016, 10:38 Uhr | Frankreich E-Commerce (AGB)

Einschränkung der Preisgestaltung durch französisches Wettbewerbsrecht

In Deutschland ist der Händler grundsätzlich in seiner Preisgestaltung frei, es sei denn seine Preisgestaltung verstößt gegen allgemeines Wettbewerbsrecht z.B. wegen Irreführung des Kunden. Frankreich hat hier traditionell eine andere, eher staatlich gelenkte Wirtschaftsphilosophie, nähert sich aber der Zielvorstellung einer liberalen Wirtschaftsordnung, die die Preisgestaltung dem freien Wettbewerb überlässt, immer mehr an. Es gibt allerdings weiterhin Sondervorschriften zur Preisgestaltung, die in Deutschland in dieser Form nicht vorstellbar sind.

Amazons Funktion zur Information über die OS-Plattform nun „voll funktionsfähig“ – Erleichterung für Amazon-Verkäufer
20.12.2016, 12:02 Uhr | Amazon

Amazons Funktion zur Information über die OS-Plattform nun „voll funktionsfähig“ – Erleichterung für Amazon-Verkäufer

Für viele Verkäufer auf dem Marketplace von Amazon stellt sich die Frage, wie sie dort der Informationspflicht über die OS-Plattform zur Online-Streitschlichtung nachkommen können. Dies gilt umso mehr, als das OLG München zwischenzeitlich entschieden hatte, dass der Link zur OS-Plattform anklickbar sein muss.

Grenzüberschreitender Onlinehandel mit E-Zigaretten nicht in allen EU-Staaten erlaubt
19.12.2016, 15:15 Uhr | Verkauf von Alkohol, Tabak

Grenzüberschreitender Onlinehandel mit E-Zigaretten nicht in allen EU-Staaten erlaubt

Deutsche Onlinehändler, die E-Zigaretten in anderen EU-Staaten vertreiben wollen, sehen sich mit Einschränkungen der Tabakrichtlinie 2014/40/EU vom 3. April 2014 konfrontiert, die erstmals auch den grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Handel mit E-Zigaretten regelt. Die EU-Mitgliedsstaaten haben diese Richtlinie in der Frage des grenzüberschreitenden Onlinehandels von E-Zigaretten in unterschiedlicher Weise umgesetzt. Während in einigen Mitgliedsstaaten eine Registrierungspflicht für den grenzüberschreitenden Onlinehandel mit E-Zigaretten eingeführt wurde, ist in anderen EU-Staaten der grenzüberschreitende Onlinehandel mit E-Zigaretten verboten und unter Strafe gestellt. Für den deutschen Onlinehändler, der E-Zigaretten in anderen EU-Staaten vertreiben will, führt dies zu beträchtlichen Unwägbarkeiten.

Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) © Trueffelpix - Fotolia.com · Bild 2) © stockphoto-graf - Fotolia.com · Bild 3) © Trueffelpix - Fotolia.com · Bild 4) © Markus Mainka - Fotolia.com · Bild 8) © psdesign1 - Fotolia.com · Bild 10) © vege - Fotolia.com · Bild 11) © ferkelraggae - Fotolia.com · Bild 13) © Gstudio Group - Fotolia.com · Bild 14) © Alexander Pokusay - Fotolia.com · Bild 15) © xtock - Fotolia.com · Bild 16) © schinsilord - Fotolia.com · Bild 17) © psdesign1 - Fotolia.com · Bild 18) © Jérôme Rommé - Fotolia.com
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