LG Mosbach: DocMorris ist als Versandhandelsapotheke nicht befugt einen Arzneimittel-Automaten zu betreiben
Seit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes bedienen sich Apotheken gerne der Möglichkeit apothekenpflichtige Medikamente an ihre Kunden zu versenden. So auch die niederländische Versandapotheke „DocMorris“. Um Kunden auch in ländlicheren Gegenden zu erreichen, richtete diese einen Medikamenten-Abgabeautomaten ein. Mit Urteil vom 12.07.2017 untersagte das LG Mosbach der Beklagten das Betreiben eines Arzneimittelabgabe-Automaten.