OLG Brandenburg zur korrekten Angabe des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
Der rechtsichere Verkauf von Lebensmitteln über das Internet ist anspruchsvoll. Das wissen auch die Abmahner. Ein sehr beliebtes Einfallstor für Abmahnungen ist die fehlende bzw. falsche Angabe des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers. Das OLG Brandenburg hat kürzlich entschieden, dass die bloße Angabe einer Firma ohne Funktionsbezeichnung diesbezüglich nicht genügt.