Weitergabe der E-Mailadresse an Paketdienstleister (zur Paketankündigung) + Muster für Mandanten
Unter Geltung der DSGVO ist der Schutz personenbezogener Daten für Online-Händler zu einer wichtigen Priorität geworden. Die Weitergabe der Kunden-E-Mailadresse an Paketdienstleister zum Zwecke der Zustellungsankündigung ist äußerst beliebt. Was aber muss ein Online-Händler beachten, wenn er die E-Mail-Adresse eines Kunden zur Paketankündigung weitergeben möchte? Erfahren Sie in unserem Beitrag die rechtlichen Hintergründe und erhalten Sie ein Muster für die Praxis!