Überblick: Abmahnberechtigte Vereine und Verbände
Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ wurde das wettbewerbsrechtliche Abmahnwesen in Teilen reformiert. Von maßgeblicher Bedeutung war hierbei die Neufassung der Abmahnbefugnis von wettbewerbsschützenden Vereinen und Verbänden. Nicht nur durch Schärfung der strukturellen, personellen und ideellen Voraussetzungen, sondern auch durch ein amtliches Eintragungserfordernis sollte profitgesteuerten Abmahnorganisationen die Stirn geboten werden. Welche Vereine und Verbände nach derzeitigem Rechtsstand befugt sind, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen, zeigt dieser Überblick.