Seit 25.08.2023: Verbot diverser Leuchtstoffröhren in der EU
Die europäische RoHS-Richtlinie verbietet den Einsatz schädlichen Quecksilbers in Leuchtmitteln grundsätzlich. Ausnahmen bestanden mangels technologischer Alternativen bislang aber für diverse Leuchtstofflampen. Mit dem Vormarsch umweltfreundlicher LED-Varianten allerdings wurden quecksilberhaltige T5- und T8-Leuchtstofflampen nun EU-weit zum 25.08.2023 verboten. Was Händler nun zu beachten haben, zeigen wir in diesem Beitrag.