Auch weiterhin gilt: Die Weitergabe von E-Mail-Adressen an Paketdienstleister zu Paketankündigungszwecken bedarf einer Einwilligung
Die elektronische Kontaktaufnahme des Paketdienstleisters mit dem Kunden zur Mitteilung des Versandstatus bzw. zur Paketankündigung ist mittlerweile alltägliche Praxis. Dazu gibt der Online-Händler die E-Mail-Adresse des Kunden an den Paketdienstleister weiter, damit dieser den Kunden per E-Mail über die bevorstehende Zustellung der bestellten Warenlieferung informieren kann. Diese Benachrichtigung des Kunden ist informativ und bietet in den meisten Fällen auch einen Mehrwert für den Kunden. Nach den Vorgaben der meisten Landesdatenschutzbehörden ist die Weitergabe allerdings nur mit Einwilligung des Kunden erlaubt. Lesen Sie mehr zum Thema in unserem Beitrag.