Frage des Tages: Darf der Marktplatzbetreiber Angebote von Händlern aussetzen, die sich nicht an einer Rabattaktion beteiligen?
Kürzlich wurde uns von einer Mandantin die Frage gestellt, ob der Betreiber eines Online-Marktplatzes ihre Angebote auf dem Marktplatz vorübergehend aussetzen darf, wenn sie sich nicht an einer von dem Marktplatzbetreiber geplanten Rabattaktion beteiligt. Besonders pikant: Die Rabattaktion sollte sich auf das gesamte Sortiment der Mandantin erstrecken. Ihr wurde also nicht einmal die Wahl gelassen, ob sie sich mit einigen Artikeln an der Aktion beteiligen möchte, mit anderen aber nicht. Wir gehen der Frage im folgenden Beitrag auf den Grund.