Behandlung von Zugaben bei (Teil-)Widerruf
Die Werbung mit einer kostenfreien Zugabe („Geschenk“ oder „Free Gift“) ab einem bestimmten Bestellwert oder einer bestimmten Bestellmenge stellt auch im Online-Handel ein beliebtes Mittel zur Verkaufsförderung dar. Aber was gilt, wenn es sich der Kunde nach seiner Bestellung anders überlegt und (teilweise) widerruft mit der Folge, dass der vom Händler vorgegebene Bestellwert bzw. die entsprechende Bestellmenge nachträglich unterschritten wird? Unter diesen Voraussetzungen hätte der Händler die beworbene Zugabe an sich nicht gewähren wollen. Die IT-Recht Kanzlei nimmt das Thema im nachfolgenden Beitrag etwas genauer unter die Lupe.