von
RA
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Aktualisiert: Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
04.02.2011, 12:28 Uhr |
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Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Dann nutzen Sie das Know-how der IT-Recht Kanzlei, die Ihnen im folgenden Beitrag 64 verschiedene Produkte nennt, deren Vertrieb über das Internet jeden Online-Händler vor besondere rechtliche Herausforderungen stellt.
Vorab : Die nachfolgenden Informationen haben ausschließlich die rechtlichen Besonderheiten beim Verkauf bestimmter Waren zum Gegenstand. Allgemeine gesetzliche Vorgaben (wie etwa die Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums , einer Widerrufsbelehrung , AGB oder etwa die Umsetzung der Preisangabenverordnung etc.) werden ausgeklammert.
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Welche rechtlichen Besonderheiten sind beim Verkauf von
- Chemie,
- Computerspiele,
- CPUs ,
- Druckerpatronen,
- eBooks ,
- Elektrobacköfen,
- Elektrogeräten ([Allgemein](index.php?id=%2FviewFolder&fid=290) , Registrierung )
- energieverbrauchsrelevanten Produkten ,
- Erotikartikeln,
- Ersatzteilen ,
- Farben und Lacken,
- Fanartikeln,
- Feuerzeugen ,
- Fleisch,
- Flugmodellen,
- Funk- und Kommunikationsgeräten,
- Gasentladungs-Lichtquellen,
- Geschirrspülern,
- Glühbirnen ,
- Harpunen,
- Haushalts- und Bürogeräten ,
- Haushaltskühlgeräten,
- Haushaltswäschetrockner,
- Heilsteine,
- Kerzen,
- Klimageräten,
- koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken,
- Kondomen,
- Kosmetika ,
- Kunst ,
- Lachs,
- lebenden Tieren,
- Lebensmitteln ,
- Lebensmittelzusatzstoffen ,
- Lichtquellen ,
- Macheten,
- Matratzen,
- Medikamenten ,
- Medizinprodukten,
- Motoröl,
- Nahrungsergänzungsmittel,
- Netzteilen,
- Pflanzenschutzmittel,
- PKW,
- Olivenöl,
- Reifen,
- Reisen,
- Saft,
- Set-Top-Boxen,
- Spielzeug,
- Tabak ,
- Textilien,
- Tickets,
- Uhren,
- Waffen,
- Wasch-Trockenautomaten,
- Waschmaschinen,
- Wein,
- Weisser Ware (Haushaltsgeräte)
zu beachten? Informieren Sie sich kostenlos!
Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei
Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?
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Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei
Wie aus einer aktuellen
Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen
Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB.
Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz
und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.
TÜV-SÜD Prüfsiegel
Die IT-Recht Kanzlei ist eine enge Kooperation mit dem TÜV Süd eingegangen.
Exklusiv bietet der TÜV SÜD für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen
Rabatt von zehn Prozent auf den Festpreis der Erst-Zertifizierung im Rahmen
des "TÜV-s@fer-shoping" für Online-Shops an.
Gütesiegel des EHI Retail Institute
Die IT-Recht Kanzlei ist offizieller Partner des EHI Retail Institute, dem Anbieter des
renommierten Gütesielgels "EHI Geprüfter Online-Shop“ für Online-Shops. Das
EHI Retail Institute bietet unseren Mandanten exklusiv das Gütesiegel zu einem Rabatt von 50 % an.
Kontakt:
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
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