EU-Batterieverordnung: Neue Pflichten für alle Marktakteure im Handel mit Batterien ab dem 18.08.2024
Ab dem 18.02.2024 gilt EU-weit die neue unionsrechtliche Batterieverordnung, die in allen Mitgliedsstaaten die von Batterien ausgehende Umweltbelastung durch engmaschigere Erfassungs-, ausgeweitete Verwertungs- und nachhaltigere Produktionsmaßnahmen reduzieren soll. Für Batterieerzeuger, -importeure und -händler tritt zum 18.08.2024 ein erstes Pflichtpaket in Kraft, das neue Kennzeichnungs- und Compliance-Anforderungen einführt. Welche neuen Pflichten Marktakteure künftig berücksichtigen müssen, zeigt dieser Beitrag.